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PFAS in Trinkwasser-Installationen: Was eine aktuelle Untersuchung zeigt

Während sich bei den öffentlichen Wasser­versorgern recht schnell zeigte, dass es in einigen Fällen in deutschen Wasserwerken Probleme mit den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) gibt, lagen bisher keine Erkenntnisse über die Situation in den Gebäudewasserversorgungsanlagen gemäß § 2 Nr. 2 Buchst. e TrinkwV [1] und Trinkwasser-­Installationen vor. Aufstellungen zu Befunden bei den Wasserwerksausgängen wurden vom Autor bereits 2022 und 2025 publiziert [2, 3]. In diesem Beitrag soll gezielt auf die Situation in den Gebäudewasserversorgungsanlagen eingegangen werden, da ein Eintrag von PFAS in das Trink­wasser aus Materialien der Installation, insbesondere aus Bauteilen und Komponenten der Trinkwasser-­Installation, vorab nicht sicher auszuschließen war.

Formal ist keine der 20 PFAS-Verbindungen der TrinkwV [1] den zugelassenen Ausgangs­stoffen zur Herstellung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser zuzurechnen. Man kann aber vermuten, dass Polytetrafluorethylen (TeflonTM, PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) als Kunststoffe sowie Fluorpolymere auch als Schmierstoffe (insbesondere in Auslaufarmaturen) eingesetzt werden. Vertreter der PFAS-20 könnten dabei ggf. als Abbauprodukte oder Verunreinigungen auftreten – auch wenn es eher als unwahrscheinlich galt. Das Projekt wurde in Abstimmung mit dem VDMA-Fachverband Armaturen durchgeführt.

Rechtliche Situation

Im Juni 2023 trat die novellierte Trinkwasser­verordnung (TrinkwV) in Kraft [1]. Das Hauptziel ist weiterhin, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen durch den Konsum von Trinkwasser zu schützen, was im Falle der PFAS auch angebracht und wichtig ist. Auch der § 7 TrinkwV zu chemischen Anforderungen macht deutlich, dass das Besorgnisprinzip angewendet werden muss. Das bedeutet, dass es bei den Regelungen nicht um tatsächliche Schädigungen geht, sondern dass bereits bei einer Sorge um nachteilige Auswirkungen auf Verbraucher zu handeln ist.

Für die trinkwasserhygienisch relevante Gruppe der PFAS wurde in der neuen TrinkwV aus gesundheitlichen Gründen ein zweiter Summengrenzwert ergänzend zu den Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie [4] aufgenommen:

  • Summe PFAS-20 = 0,1 μg/l für die Summe von 20 explizit in der Bemerkungsspalte der Anlage 2. Teil I TrinkwV genannten Stoffen. Die Liste umfasst perfluorierte Verbindungen mit einer Kettenlänge von C4 bis C13, wobei jeweils die Carbon- und die Sulfonsäuren gelistet werden. Stoffnamen und die üblichen Abkürzungen sind in Bild A aufgeführt. Der Grenzwert gilt seit dem 12. Januar 2026.
  • Summe PFAS-4 = 0,02 μg/l für die Summe von vier toxikologisch besonders bedenklichen Verbindungen (Teilmenge der PFAS-20). Für diese vier PFAS hat die Europäische Lebens­mittelsicherheitsbehörde (EFSA) eine ­tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (Tolerable Weekly Intake, TWI) abgeleitet [5]. Der Summengrenzwert gilt erst ab dem 12. ­Januar 2028 und ist ein nationaler Grenzwert in Deutschland.

Die gesetzlichen Vorgaben der TrinkwV werden aktuell durch drei neue Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) flankiert, in denen der Sachstand [6], die toxikologische Bewertung [7] und schließlich der Umgang mit Abweichungen vom Grenzwert [8] beschrieben und untergesetzlich geregelt sind. Die neuen Empfehlungen stellen klar, dass sich bereits im Übergangszeitraum die Bewertung von Befunden zu den beiden PFAS-Summenparametern grundsätzlich an den zukünftig in Kraft tretenden Grenzwerten orientieren soll. Diese Zeit der Unsicherheit besteht jedoch heute nur noch für den PFAS-4-Grenzwert, der erst Anfang 2028 in Kraft tritt.

In der UBA-Empfehlung zur toxikologischen Bewertung der PFAS [7] wird unterstrichen, dass insbesondere bei den PFAS-4 die im künftigen Grenzwert summierten vier Stoffe auch als „toxikologisch begründete Konzentrationen“ angesehen werden müssen. Das bedeutet, dass auch jetzt schon höhere Gehalte nicht längerfristig toleriert werden sollten.

Die dritte Empfehlung behandelt die Maßnahmen bei Überschreitung des Grenzwerts und gibt den Gesundheitsbehörden Leitlinien zur Festsetzung von Höchstwerten für die Zeiträume der Ausnahmegenehmigung vor [8].

A 20 Stoffe, die in die Summe der PFAS-20 nach TrinkwV eingehen. Die vier mit * gekennzeichneten PFAS sind für den PFAS-4-Grenzwert zu summieren.

Bild: Borchers / IWW Zentrum Wasser

A 20 Stoffe, die in die Summe der PFAS-20 nach TrinkwV eingehen. Die vier mit * gekennzeichneten PFAS sind für den PFAS-4-Grenzwert zu summieren.

Vorgehensweise bei der Beprobung

Um die mögliche Migration von PFAS aus Materialien der Installation in den Gebäuden – vor allem aus der Trinkwasser-Installation (Komponenten und Bauteile in Armatur, Rohrsystem etc.) – in das darin befindliche Trinkwasser zu erfassen, wurde im Sinne eines Konsensverfahrens nach Rücksprache mit dem UBA im Projekt festgelegt, in Anlehnung an die UBA-Empfehlung zur Beprobung von Metallen [9] vorzugehen. So sollten die Stagnations- und insbesondere Migrationseffekte in den Armaturen sowie die Qualität des in die Installation vom Wasserversorger zugeführten Trinkwassers erfasst werden. Die Vorgehensweise für Probennahmen je Anlage war prinzipiell wie folgt:

  • S1-Probe – Stagnationsprobe von 0 bis 50 ml (Einfluss der Entnahmestelle und ihrer Komponenten)
  • S2-Probe – Stagnationsprobe nach 1000 bis 1050 ml (Einfluss des Eckventils und dahinter liegender Bereiche)
  • S0-Probe – Qualität des Versorgers am Wasserzähler, im Durchfluss entnommen

Die S1- und S2-Proben wurden nach den in der UBA-Empfehlung vorgegebenen Stagnationszeiten von zwei bis vier Stunden entnommen, wobei am Ende keine Interpolation auf den Vier-­Stunden-­Wert einbezogen wurde. Zudem wurden sowohl Kalt- als auch Warmwasserproben entnommen, was voraussichtlich nur bei den S2-Proben einen Unterschied bedeutet, da die ersten 50 ml (S1) vom Temperatureffekt kaum beeinflusst sein dürften.

Zuletzt wurde jeweils eine S0-Probe am Wasserzähler im Keller entnommen. Durch einen entsprechend höheren Durchfluss bei der Probennahme wurde dabei ein Effekt der Dichtungsmaterialien in den Entleerungsventilen hinter dem Zähler ausgeschlossen.

Die PFAS-Proben wurden ergänzend zu den sonst üblichen Proben auf Metalle und Bakterien entnommen. Hier wurde darauf geachtet, dass sich die Stagnationsanforderungen der PFAS- und der Metallproben nicht gegenseitig beeinträchtigten.

Als Probennahmeobjekte wurden weitgehend Gebäudewasserversorgungsanlagen aus dem Kundenkreis des Autors ausgewählt. Es handelte sich überwiegend um Proben, die von Installa­tionsunternehmen im Rahmen der Abnahme bzw. Inbetriebnahme neuer Installationen entnommen werden mussten. Nicht alle der neuen Installationen befanden sich dabei in Neubauten.

Einige Gebäudewasserversorgungsanlagen wurden zudem aufgrund ihrer komplexeren Struktur ausgewählt, wobei auch hier die Installationen erst wenige Jahre alt waren. Informationen zu den verbauten und beprobten Armaturen sowie den Leitungsmaterialien wurden nicht im Detail erhoben.

Insgesamt wurden in dem Projekt 55 Proben auf PFAS-20 untersucht mit Schwerpunkt auf Objekten in Nordrhein-Westfalen (NRW, n = 52 und Niedersachsen, n = 3). In der Summe wurden 17 Gebäudewasserversorgungsanlagen beprobt. Etwa die Hälfte der Proben stammte aus Installationen in Neubauten kurz nach der Abnahme. In der letzten Phase wurden in Abstimmung mit dem VDMA-Fachverband Armaturen auch zehn aus dem Gesamtpool ausgewählte Proben auf Trifluoressigsäure (TFA) untersucht.

B Summe PFAS-20 und PFAS-4 in den 55 Trinkwasserproben (S1 und S2), ­korrigiert um die korrespondierenden S0-Proben.

Bild: Borchers / IWW Zentrum Wasser

B Summe PFAS-20 und PFAS-4 in den 55 Trinkwasserproben (S1 und S2), ­korrigiert um die korrespondierenden S0-Proben.

Ergebnisse der PFAS-Untersuchung

Zur Ergebnisdarstellung der Untersuchungen wurden von den Messwerten für die S1- und S2-Proben jeweils die Konzentrationen der zugehörigen S0-Proben subtrahiert, da sich schnell zeigte, dass in den meisten Fällen eine gewisse Grundbelastung mit PFAS im gelieferten Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorger vorlag. Die festgestellten Konzentrationen waren jedoch in keinem Fall höher als ca. 30 % des Grenzwerts für PFAS-20 (max. 33 ng/l bzw. 0,033 μg/l in Essen, Bild C). In diesem Fall wurde der Wert ausschließlich durch die vergleichsweise wenig toxische Butansulfonsäure (PFBS) gebildet. Auch insgesamt wurden die Befunde des öffentlich verteilten Trinkwassers durch PFBS dominiert.

Bild B stellt die um die S0-Proben korrigierten Ergebnisse der Proben aus den insgesamt 17 Gebäude­wasserversorgungsanlagen grafisch dar. Im Bild ist gut zu erkennen, dass die korrigierten Ergebnisse für PFAS-20 durchweg in einem sehr niedrigen Bereich lagen. Der Maximalwert von 7 ng/l (0,007 μg/l) wurde in einem Gebäude in Köln in einer S2-Kaltwasserprobe gefunden. In der gleichen Probe lag der PFAS-4-Wert rechnerisch bei 8 ng/l (0,008 μg/l), gebildet aus PFOA und PFHxS (Bild A).

Der rechnerisch höhere Wert für PFAS-4 im Vergleich zu PFAS-20 erklärt sich durch die Mess­unsicherheiten, da jeweils die Ergebnisse der S0-Proben subtrahiert wurden. Theoretisch ist PFAS-4 eine Teilmenge von PFAS-20, daher kann die Konzentration nicht höher sein als die der Gesamtmenge.

Zu den Ursachen für diese Belastung des Wassers konnte im Rahmen des Projekts keine genauere Aufklärung erfolgen. In der sehr neuen Gebäudeanlage ergab eine Nachprobe nach etwa zwei Monaten keinen Befund in der Installation. Das eingespeiste Trinkwasser wies annähernd die gleichen Werte auf.

Im Mittel lag die Konzentration in allen Proben (S1, S2) bei 0,5 ng/l (0,0005 μg/l) für PFAS-20 und ebenfalls bei 0,5 ng/l (0,0005 μg/l) für PFAS-4. Damit wurden bei den Untersuchungen keine erhöhten Gehalte an PFAS gefunden, die einer Migration aus den Materialien der Gebäudewasserversorgungsanlagen zugerechnet werden könnten.

In Bild C werden zur Ergänzung die unkorrigierten Ergebnisse der Proben aus den 17 Gebäude­wasserversorgungsanlagen grafisch dargestellt. Daher sind in der Grafik auch die Balken für die S0-Proben (Referenzwert) enthalten. Es sind deutlich die nahezu überall höheren PFAS-­Gehalte zu erkennen, die durch das in die Gebäudewasserversorgungsanlagen aus der öffentlichen Versorgung eingespeiste Trinkwasser verursacht werden.

Der Mittelwert der PFAS-20-Gehalte in den Installationen lag hier bei 11,9 ng/l (0,0119 μg/l, dominiert durch PFBS). Der Mittelwert der PFAS-4-Gehalte lag bei 1,4 ng/l (0,0014 μg/l). Der Maximalwert bei PFAS-20 lag bei 33 ng/l (0,033 μg/l) in Essen und wurde – wie bereits erwähnt – ausschließlich durch die vergleichsweise wenig toxische Butansulfonsäure (PFBS) gebildet. Der Maximalwert für PFAS-4 lag bei 13 ng/l in einer Probe aus Köln, wobei rechnerisch 5 ng/l aus dem gelieferten Trinkwasser stammten.

Insgesamt zeigt sich, dass die Belastung des an den Entnahmestellen entnommenen Trinkwassers bei PFAS-20 im Mittel nur etwa zu 4,4 % aus der Installation stammte, wobei jedoch alle Werte sehr weit unter dem Grenzwert von 100 ng/l (0,1 μg/l) lagen.

C Summe PFAS-20 und PFAS-4 in den 55 Trinkwasserproben, ­Originaldaten mit S0-, S1- und ­S2-Proben.

Bild: Borchers / IWW Zentrum Wasser

C Summe PFAS-20 und PFAS-4 in den 55 Trinkwasserproben, ­Originaldaten mit S0-, S1- und ­S2-Proben.

Ergebnisse der TFA-Untersuchung

In einer späteren Projektphase wurde festgelegt, dass in einigen Proben auch die Trifluoressigsäure (TFA) ermittelt werden sollte. Daher wurden bei insgesamt zehn Proben jeweils der Referenzwert (S0-Probe) und eine der Stagnationsproben (S1 oder S2) für die TFA ermittelt. Die Ergebnisse sind in Bild D dargestellt.

An den Daten in Bild D ist zu erkennen, dass in den Installationen in keiner Stagnationsprobe ein höherer Wert als in der S0-Probe gefunden wurde. Es war vorab bereits als sehr unwahrscheinlich eingestuft worden, dass die recht polare und sehr gut wasserlösliche TFA aus Materialien in das Trinkwasser migriert. Zudem wird TFA nicht direkt im Produktionsprozess verwendet.

Insgesamt lag die mittlere Konzentration an TFA an der Entnahmestelle bei 1,8 μg/l und TFA wurde in allen Proben nachgewiesen. Die Konzentrationsspanne von 0,9 bis 2,3 μg/l deckt sich auch mit Auswertungen des Autors zur Gesamtbelastung von Trinkwasser mit TFA, was erneut auf ein ubiquitäres Vorkommen hindeutet, wie auch ein Projektbericht des UBA bestätigt [10]. Die Gehalte liegen aber weit unter dem trinkwasser­hygienisch begründeten Minimierungswert von 10 μg/l und dem Trinkwasserleitwert in Höhe von 60 μg/l [11].

Fazit

Aus dem durchgeführten Projekt zur Ermittlung einer möglichen Belastung von Trinkwasser in Gebäudewasserversorgungsanlagen mit PFAS durch Migration aus Armaturen, Ventilen und sonstigen Materialien lassen sich folgende Erkenntnisse zusammenfassen:

  • In den Proben wurden keine Hinweise auf eine nennenswerte Belastung des Trinkwassers durch PFAS-20 oder PFAS-4 gefunden, die aus den Materialien der Installation stammen könnten.
  • Der Mittelwert für PFAS-20 in den Anlagen lag bei 0,5 ng/l, der für PFAS-4 ebenfalls bei 0,5 ng/l, wobei die Werte um die S0-Proben korrigiert sind.
  • TFA mit Herkunft aus den Gebäudewasserversorgungsanlagen war nicht nachweisbar.
  • Dagegen waren in den meisten Installationen PFAS im gelieferten Trinkwasser der Versorger enthalten, wobei alle Werte weit unter dem Grenzwert lagen.

Damit besteht anhand der hier dargestellten Untersuchungen keine Besorgnis einer signifikanten Belastung von Trinkwasser mit PFAS-20 bzw. PFAS-4 durch Installationsmaterialien. Weitere, nicht gesetzlich geregelte PFAS wurden nicht in die Untersuchungen einbezogen.

D Ergebnisse für TFA in zehn Proben aus der Untersuchung.

Bild: Borchers / IWW Zentrum Wasser

D Ergebnisse für TFA in zehn Proben aus der Untersuchung.
  • Die TrinkwV legt zwei Grenzwerte fest: 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS-Verbindungen (gültig ab 12. Januar 2026) und 0,02 µg/l für vier besonders toxi­kologisch bedenkliche PFAS (gültig ab 12. Januar 2028).
  • Obwohl keine der 20 PFAS-Verbindungen formal zu den zugelassenen Ausgangsstoffen für die Herstellung von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser gehören, war ein Eintrag von vornherein nicht auszuschließen.
  • Die Beprobung folgte in Anlehnung an die UBA-­Empfehlung und umfasste S1-Poben (Einfluss Entnahmestelle), S2-Proben (Einfluss Eckventil und dahinter) ­sowie S0-Proben (Referenzproben am Wasserzähler im Durchfluss).
  • Insgesamt wurden 55 Proben aus 17 Gebäudewasser­versorgungsanlagen analysiert, überwiegend in NRW, darunter viele Neubauten kurz nach der Abnahme.
  • Zusätzlich ist bei zehn Proben jeweils der Referenzwert (S0-Probe) und eine der Stagnations­proben (S1 oder S2) für die Trifluoressigsäure (TFA) ermittelt worden.
  • Die Werte für PFAS-20, ­PFAS-4 und auch TFA lagen in allen untersuchten Proben deutlich unterhalb der geltenden Grenz- und Leitwerte. Eine nennenswerte Belastung durch Migration aus Materialien der Trinkwasser-Installation konnte nicht festgestellt werden.

Quellen

[1] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023, BGBl. 2023 I Nr. 159.
www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023

[2] ­Borchers, U.; ­Beulker, C.; ­Kämpfe, A.; ­Knapp, H.; ­Sacher, F.; ­Suchenwirth, R. (2022): PFAS im Trinkwasser: ein erster Überblick über Befunde und Herausforde­rungen für die Wasserversorgung. In: DVGW energie | wasser-praxis, 09/2022, S. 64–71.

[3] ­Borchers, U.; ­Sacher, F. (2025): PFAS im Trinkwasser – Wie ist der aktuelle Stand? In: wwt Wasserwirtschaft Wasser­technik Jahrgang 74, Heft Modernisierungs­report, dfv Mediengruppe, 2025, S. 39–45.

[4] Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union L 435 vom 23.12.2020. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj?locale=de

[5] EFSA CONTAM Panel (2020): Risk to human health ­related to the presence of perfluoroalkyl substances in food. In: EFSA Journal, Volume 18, Issue 9, e06223.
https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.­efsa.2020.6223

[6] Umweltbundesamt (2024): PFAS im Trinkwasser – Sachstand und Aspekte zur Bewertung; Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission. Stand 16. Mai 2024.

[7] Umweltbundesamt (2024): Bewertung der PFAS-20 aus der Trinkwasserverordnung; Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission. Stand 14. Juni 2024.

[8] Umweltbundesamt (2026): Umgang mit Abweichungen in Bezug auf die Parameter Summe PFAS-20 und Summe PFAS-4 – Vollzug der §§ 62 bis 68 TrinkwV. Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission. Stand 29. Dezember 2025, redaktionelle Änderungen 04/2026.

[9] Umweltbundesamt (2018): Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel („Probennahmeempfehlung“); Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt. Stand 18. Dezember 2018.

[10] ­Sturm, S.; ­Freeling, F.; ­Brauer, F.; ­­­Vollmer, T.; aus der Beek, T.; ­Karges, U. (2023): Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf. Umweltbundesamt, Texte 102/2023. www.umweltbundesamt.de/publikationen/trifluoracetat-tfa-grundlagen-­fuer-eine-effektive

[11] Umweltbundesamt (2020): Trifluoressigsäure (TFA) – Gewässerschutz im Spannungsfeld von toxikologischem Leitwert, Trinkwasserhygiene und Eintragsminimierung. Erläuterungen zur Einordnung des neuen Trinkwasserleitwerts von 60 µg/L. Stand: 20. ­Oktober 2020.

Autor

Dr. Ulrich Borchers
ist Leiter des Geschäfts­bereichs Wasserqualität beim IWW Zentrum Wasser.

Bild: IWW Zentrum Wasser

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