Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Die entwässerungstechnische Autobahn – Teil 1: Grundlagen der Fallleitungsplanung

Während in Fallleitungen hoher Gebäude Fließgeschwindigkeiten von 10 bis 12 m/s erreicht werden – vergleichbar mit 200 km/h auf einer Autobahn –, bewegt sich das Abwasser in horizontalen Leitungsabschnitten, also Anschlussleitungen, Verziehungen oder Sammelleitungen, mit durchschnittlich nur 1 m/s fort. Diese beiden Geschwindigkeitsniveaus unterscheiden sich also um den Faktor zehn und treffen im System unmittelbar aufeinander. Die Konsequenzen dieses abrupten Geschwindigkeitswechsels sind erheblich: Ohne geeignete konstruktive Maßnahmen kommt es zu erheblichen Druckschwankungen im Entwässerungssystem, die im schlimmsten Fall zum Absaugen von Geruchsverschlüssen führen können. Zusätzlich treten störende Fließgeräusche wie Gluckern sowie laute Aufprallgeräusche in den Leitungen auf.

Um diese Problematik zu beherrschen, enthält die DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ seit Jahrzehnten konkrete Ausführungsvorgaben für Fallleitungen mit zugehöriger Lüftung, Anschlussleitungen, Fallleitungsverziehungen sowie Sammel- und Grundleitungen. Diese Regelungen ergänzen die Teile 1 bis 5 der europäischen DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“, die in mehreren dieser Aspekte deutlich weniger detailliert ist. Der derzeit vorliegende Entwurf der DIN 1986-100 vom Juni 2025 definiert verschiedene zentrale Anforderungen weiter – insbesondere im Bereich der Verziehungen.

Ohne Belüftungssystem keine funktionierende Entwässerung

In Deutschland werden Entwässerungssysteme üblicherweise mit einem Füllungsgrad von 50 % in den Anschluss- und Sammelleitungen geplant. Neben dem fließenden Abwasser muss stets ein ausreichender Luftanteil im System vorhanden sein, der möglichst ungehindert zirkulieren kann. Grundvoraussetzung hierfür ist eine ausreichende Verbindung der Abflussleitungen zur Außenluft.

Hauptlüftung

Im Gegensatz zur europäischen Norm fordert die DIN 1986-100 für Deutschland verbindlich, dass Fallleitungen als Lüftungsleitung über Dach – die sogenannte Hauptlüftung – geführt werden müssen. Lediglich in Ein- und Zweifamilienhäusern oder entwässerungstechnisch ­vergleichbaren Nutzungseinheiten können Belüftungsventile teilweise als Ersatz dienen, sofern mindestens eine Hauptlüftung über Dach im Gebäude vorhanden ist.

Auch für die Ausführung der Lüftungsöffnung auf dem Dach gelten konkrete Vorgaben. Die Be- und Entlüftung darf nicht mit Hauben oder ähnlichen Abdeckungen versehen werden, damit der volle Leitungsquerschnitt tatsächlich zur Verfügung steht. Bedenken, dass Entlüftungsleitungen durch Vogelnester verstopfen könnten, haben sich in der Praxis als unbegründet erwiesen. Vögel nutzen solche Leitungen nicht als Nistplatz, da sie exponiert liegen und keinerlei Schutz oder sicheren Halt bieten. Stattdessen bevorzugen sie geschützte Bereiche wie dichtes Gebüsch, Baumhöhlen oder Gebäudenischen, die ihnen Sicherheit vor Witterungseinflüssen und Störungen gewährleisten.

Nebenlüftung und Umlüftung

Fallleitungen in Hochhäusern sind aufgrund der hohen hydraulischen Belastungen besonders anfällig für Unter- und Überdrücke. Um die Funktionssicherheit dennoch zu gewährleisten, können neben der Hauptlüftung zusätzliche Lüftungssysteme eingesetzt werden. Direkte Nebenlüftungen erhöhen die Funktionssicherheit von Fallleitungen, indem sie auftretende Druckschwankungen reduzieren.

Indirekte Nebenlüftungen und Umlüftungen dienen primär der Be- und Entlüftung von Einzel- oder Sammelanschlussleitungen. Die in der Norm ebenfalls beschriebene Sekundärlüftung findet in Deutschland keine Anwendung, da sie eine Kombination aus direkter Nebenlüftung der Fallleitung und individueller Umlüftung jeder einzelnen Anschlussleitung zur Nebenlüftung darstellt.

Fallleitungslänge und Fließgeschwindigkeit

Der oberste Abschnitt senkrechter Leitungen im Gebäude wird per Definition als Lüftungsleitung bzw. Hauptlüftung bezeichnet. Lüftungsleitungen transportieren kein Abwasser, lediglich das im Entwässerungssystem entstehende Kondensat.

Als Fallleitungslänge gilt der vertikal gemessene Abstand zwischen dem höchstgelegenen Anschlussabzweig zur Einleitung von Abwasser und der Umlenkung der Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung. Verziehungen innerhalb der Fallleitung bleiben bei dieser Bemessung unberücksichtigt. Diese Fallleitungslänge bildet die Grundlage für zahlreiche Ausführungsvorgaben der DIN 1986-100.

Die Fließgeschwindigkeit in der Fallleitung steigt mit zunehmender Fallleitungslänge, allerdings nicht unbegrenzt. Bis zu einer Länge von etwa 22 m nimmt die Geschwindigkeit kontinuierlich zu, danach nähert sich die Kurve asymptotisch einem Grenzwert von ca. 10 bis 12 m/s. Ursache hierfür ist der Strömungswiderstand durch die Luftsäule im Rohr sowie die Reibung an den Rohrwandungen.

Die gelegentlich geäußerte Überlegung, in sehr hohen Gebäuden die Fallgeschwindigkeit durch Verziehungen als Fallbremsen zu reduzieren, entbehrt jeder fachlichen Grundlage und findet auch in der Norm keine Stütze. Punkt 6.2.2.1 der DIN 1986-100 formuliert eindeutig: „Schmutzwasserfallleitungen sind ohne Nennweitenveränderung möglichst geradlinig durch die Geschosse bis über Dach zu führen.“ Unnötige Verziehungen erfüllen keinen Zweck, sondern verursachen lediglich Druckschwankungen innerhalb der Fallleitung sowie zusätzliche Geräuschentwicklung durch Fließ- und Aufprallgeräusche.

Die dabei entstehenden Druckschwankungen lassen sich erneut mit dem Autobahnvergleich verdeutlichen. Eine Verziehung entspricht einer horizontalen Leitung, in der die Fließgeschwindigkeit abrupt auf etwa ein Zehntel der Fallgeschwindigkeit reduziert wird – vergleichbar mit einer stauverursachenden Engstelle. Physikalisch betrachtet wird bei dieser Verlangsamung ein erheblicher Teil der kinetischen Strömungsenergie in statische Energie umgewandelt, was zu einer Erhöhung des statischen Drucks führt.

Umlenkungen am Fallleitungsfuß

Die DIN 1986-100 unterteilt Schmutzwasserfallleitungen in drei Kategorien:

  • Fallleitungen bis 3 Geschosse bzw. L ≤ 10 m
  • Fallleitungen von 4 bis 8 Geschossen bzw. L > 10 bis 22 m
  • Fallleitungen ab 9 Geschossen bzw. L > 22 m (Hochhaus).

Bei Fallleitungen mit einer Länge von maximal 10 m ist eine Standardausführung mit Hauptlüftung ausreichend. An der Umlenkung am Fuß der Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung darf hier auch ein Bogen mit 88° eingesetzt werden. Die Norm weist jedoch darauf hin, dass Umlenkungen mit 88° sowohl hydraulisch als auch akustisch sehr ungünstig sind, da sie zu erhöhten Aufprallgeräuschen führen. Im Wohnungsbau sollte daher auf 88°-Bögen verzichtet und stattdessen eine Kombination aus zwei 45°-Bögen oder ein entsprechender Doppelbogen verwendet werden.

Bei Fallleitungen über 10 m Länge sind erweiterte Maßnahmen im Umlenkungsbereich erforderlich. Zusätzlich zu den zwei 45°-Bögen muss ein Zwischenstück von mindestens 250 mm eingefügt werden. Solche Beruhigungsbögen sind herstellerabhängig auch als vorgefertigte Formstücke erhältlich.

Darüber hinaus erfordern Fallleitungslängen über 10 m zusätzliche konstruktive Maßnahmen wie anschlussfreie Zonen oder Umgehungsleitungen. Diese Bereiche entsprechen – um auf die eingangs verwendete Metapher zurückzukommen – der Zone, in der die Verkehrsgeschwindigkeit abrupt reduziert wird und weitere Zufahrten die Situation verschärfen würden.

Nach DIN 1986-100 werden Anschlussleitungen in diesem kritischen Bereich stattdessen an eine parallel verlaufende Leitung angeschlossen. Diese Maßnahmen dienen der Druckentspannung und sichern die Funktion der Geruchsverschlüsse. Auch der neue Entwurf der DIN 1986-100 hält an diesen Anforderungen fest. Detaillierte Ausführungen hierzu folgen in Teil 2 dieses Fachartikels in der SBZ 07.26.

Anschluss von Einzelleitungen

Für eine einwandfreie Funktion des Entwässerungssystems muss die Luft im gesamten Rohrnetz weitgehend ungehindert zirkulieren können. In der Fallleitung reißt das schnell fließende Abwasser zwangsläufig große Luftmengen mit sich. Ein schneller Druckausgleich muss daher jederzeit gewährleistet sein. Besonders kritisch ist die temporäre Bildung von hydraulischen Abschlüssen – sogenannten Wasserpfropfen –, die den Rohrquerschnitt vollständig verschließen. Dies führt vor dem Pfropfen zu Überdruck, erhöhten Fließgeräuschen und Gluckern, während hinter dem Pfropfen Unterdruck entsteht mit der Gefahr der Sperrwasserabsaugung und einer daraus resultierenden Geruchsbelästigung. Teils giftige Kanalgase können somit ins Gebäude gelangen.

Während sich der Abwasserfluss in Fall- und Sammelleitungen tendenziell verteilt, kann er in Anschlussleitungen nahe am Entwässerungsgegenstand noch stark konzentriert auftreten. Die Einlaufverhältnisse der Anschlussleitungen in die Fallleitung sind daher von entscheidender Bedeutung für den Druckverlauf im gesamten System.

Hydraulisch ungünstige Abzweige, etwa ohne Innenradius oder Einlaufwinkel, können bei hoher Belastung zum vollständigen Luftabschluss der Fallleitung führen. Die DIN 1986-100 begrenzt daher für solche Anschlüsse den zulässigen Schmutzwasserabfluss. Fallleitungen mit hydraulisch günstigen Abzweigen – also Abzweigen mit Innenradius oder Einlaufwinkel – können dagegen um 30 % höher belastet werden als solche ohne diese Merkmale.

So ermöglicht die Verwendung von Abzweigen mit Innenradius oder Einlaufwinkel im Beispiel der in Tabelle 8 der DIN 1986-100 aufgeführten Fallleitung mit Hauptlüftung eine Leistungssteigerung von 1,2 l/s. Dies entspricht bei den in Tabelle 8 angegebenen maximalen Volumenströmen für eine Fallleitung DN 100 einer Mehrleistung von 44 Belastungswerten (DU).

Typische Planungs- und Ausführungsfehler

Die Nichtbeachtung der beschriebenen Planungs- und Ausführungsgrundsätze führt in der Praxis regelmäßig zu funktionalen Beeinträchtigungen. Häufig wird beispielsweise bei Verziehungen auf die erforderliche Umgehungsleitung verzichtet oder anschlussfreie Zonen werden nicht eingehalten – eine detaillierte Betrachtung dieses Themas erfolgt in Teil 2 dieses Fachartikels in der SBZ 07.26.

Ein weiterer verbreiteter Fehler besteht darin, dass zwar Abzweige mit Radius oder Einlaufwinkel geplant, bei der Ausführung jedoch andere Formstücke eingesetzt werden. Die Leitung ist dann für die tatsächlich vorhandene Anschlussart überlastet, was zu starken Druckschwankungen im gesamten System führt. Ebenfalls häufig anzutreffen sind unzureichende Be- und Entlüftungskonzepte oder Lüftungsleitungen, deren Funktion durch zahlreiche oder übermäßig lange Verziehungen beeinträchtigt wird.

Diese Fehler manifestieren sich in den meisten Fällen durch abgesaugte Geruchsverschlüsse oder störende Gluckergeräusche. Die fehlerhafte Anbindung an die Fallleitung bzw. die fehlerhafte Ausführung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen kann zudem Fremdeinspülungen aus gegenüberliegenden und oberhalb liegenden Anschlussleitungen verursachen. Eine sorgfältige Planung und fachgerechte Ausführung sind daher unverzichtbar.

Fazit

Die normgerechte Planung und Ausführung von Fallleitungen ist entscheidend für eine dauerhafte Funktionssicherheit des gesamten Entwässerungssystems. Die Normen DIN 1986-100 und DIN EN 12056 bieten hierfür klare und bewährte Vorgaben. Sowohl Fachplaner als auch ausführende Handwerker sollten diese Grundlagen kennen und konsequent anwenden. Die korrekte Berücksichtigung von Fallleitungslängen, Umlenkungen, Lüftungskonzepten und Anschlussverhältnissen ist dabei unerlässlich, um hydraulische und akustische Probleme zu vermeiden und die Funktionssicherheit des Entwässerungssystems langfristig zu gewährleisten.

  • In Entwässerungssystemen treffen unterschiedlich hohe Fließgeschwindigkeiten ­unmittelbar aufeinander. Ohne geeignete ­Maßnahmen kommt es dadurch zu Druckschwankungen, abgesaugten Geruchsverschlüssen und störenden Fließgeräuschen.
  • Die DIN 1986-100 fordert verbindlich, dass Fallleitungen als Hauptlüftung über Dach ­geführt werden – ohne Hauben oder ­Abdeckungen an der Öffnung, damit der volle Leitungsquerschnitt zur Verfügung steht.
  • Als Fallleitungslänge gilt der vertikale Abstand vom höchsten Anschlussabzweig bis zur Umlenkung in die Sammelleitung. Die Fließgeschwindigkeit begrenzt sich ­asymptotisch auf maximal 12 m/s.
  • Verziehungen als Fallbremsen sind nicht zu empfehlen, da sie Druckschwankungen und ­zusätzliche Geräuschentwicklung verursachen. Die DIN 1986-100 schreibt vor, Fallleitungen ohne Nennweitenveränderung möglichst geradlinig zu führen.
  • Je nach Länge stellt die DIN 1986-100 ­unterschiedliche ­Anforderungen an Umlenkungen am Fallleitungs­fuß. Ab mehr als 10 m sind ­Beruhigungsbögen sowie ­anschlussfreie Zonen oder ­Umgehungsleitungen erforderlich.
  • Abzweige mit Innen­radius oder Einlaufwinkel ­ermöglichen eine um 30 % höhere Leitungsbelastung. Hydraulisch ungünstige Abzweige können bei hoher Belastung zum vollständigen Luftabschluss der Fallleitung führen.
Autor
Markus Purschke
ist Leiter des ­Schulungszentrums von Pam Building Deutschland.

Bild: Pam Building

Bei der Ermittlung der Fallleitungslänge werden nur die mit Abwasser benetzten senkrechten Leitungsteile berücksichtigt.

Bild: IZEG e. V.

Bei der Ermittlung der Fallleitungslänge werden nur die mit Abwasser benetzten senkrechten Leitungsteile berücksichtigt.
Bis zu einer Länge von 22 m nimmt die Geschwindigkeit in einer Fallleitung kontinuierlich zu, danach läuft die Kurve gegen einen Grenzwert, der bei ca. 11 m/s liegt.

Bild: IZEG e. V.

Bis zu einer Länge von 22 m nimmt die Geschwindigkeit in einer Fallleitung kontinuierlich zu, danach läuft die Kurve gegen einen Grenzwert, der bei ca. 11 m/s liegt.
Bei Umlenkungen stellen Konstruktionen mit zwei 45°-Bögen bzw. ­einem ­entsprechenden Doppelbogen (2) oder mit zwei 45°-Bögen mit einem ­Zwischenstück (3) auch für kurze Fallleitungen die hydraulisch und akustisch bessere Lösung dar.

Bild: Pam Building

Bei Umlenkungen stellen Konstruktionen mit zwei 45°-Bögen bzw. ­einem ­entsprechenden Doppelbogen (2) oder mit zwei 45°-Bögen mit einem ­Zwischenstück (3) auch für kurze Fallleitungen die hydraulisch und akustisch bessere Lösung dar.
Mögliche Leistungssteigerung bei Verwendung von Abzweigen mit  Innenradius bzw. einem 45°-Einlaufwinkel nach Tabelle 8 der DIN 1986-100 (Tabelle 11 in DIN EN 12056).

Bild: Pam Building

Mögliche Leistungssteigerung bei Verwendung von Abzweigen mit  Innenradius bzw. einem 45°-Einlaufwinkel nach Tabelle 8 der DIN 1986-100 (Tabelle 11 in DIN EN 12056).
Anschlüsse an Fallleitung mit 88°-Abzweigen und 45°-Einlaufwinkeln.

Bild: IZEG e. V.

Anschlüsse an Fallleitung mit 88°-Abzweigen und 45°-Einlaufwinkeln.

Weitere Infos auf www.sbz-online.de

Neugierig geworden? Mehr Beiträge zum Thema ­Entwässerung finden Sie in unserem Online-Dossier unter:

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ SBZ E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus SBZ: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen