Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss – das wurde bereits im Jahr 2000 in der sogenannten europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgelegt.1 Die DIN 2000 „Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen“ definiert unter Pkt. 6 „Trinkwasserbeschaffenheit“ Trinkwasser als naturbelassenes Lebensmittel aus dem natürlichen Wasserkreislauf, das hygienisch einwandfrei sein muss und zum Genuss anregen soll.
Doch Trinkwasser ist mehr: Es ist die Lebensgrundlage für alle Lebewesen auf diesem Planeten. In der praktischen Anwendung folgt daraus, dass die Trinkwasserqualität als wesentliches Schutzziel gegen nachteilige Rückwirkungen aus angeschlossenen Nichttrinkwasseranlagen oder Apparaten zu sichern ist.
Mit der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Jahr 2023 wurde der Begriff Nichttrinkwasseranlage (NPW – non-potable water) neu aufgenommen. Gemäß § 13 Abs. 3 TrinkwV darf eine NPW-Anlage nur mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, wenn die Trinkwasser-Installation mit einer geeigneten Sicherungseinrichtung ausgestattet ist, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Geschichte der DIN EN 1717
Diese Vorgaben sind nicht neu, bereits im Jahr 1988 erschien die DIN 1988‑4 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Schutz des Trinkwassers, Erhalt der Trinkwassergüte“ als nationaler Vorgänger der europäischen DIN EN 1717. Das europäische Regelwerk EN 1717 gab es erstmals ab 2001. Mit Erscheinen der europäischen DIN EN 1717 und der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988‑100 wurde im Jahr 2011 die DIN 1988‑4 abgelöst.
Die Anforderungen an den Schutz des Trinkwassers sind in den vergangenen 15 Jahren aktualisiert und weiter konkretisiert worden. Dabei wurden zahlreiche Inhalte der bisherigen DIN 1988‑100 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte“ auf europäischer Ebene aufgegriffen und in die im Februar 2026 neu veröffentlichte DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ überführt.
Mit Erscheinen der neuen Norm kann die bisherige DIN 1988‑100 inhaltlich nicht mehr herangezogen werden, da sämtliche Abschnitte noch auf die frühere DIN EN 1717 aus 2011 verweisen. Ein neuer Entwurf der DIN 1988‑100 liegt zwar vor, ist bislang jedoch nicht als endgültige Norm publiziert worden. Eine formal anwendbare Ergänzung zur aktuellen DIN EN 1717 besteht damit derzeit nicht.
Sicherungseinrichtungen der neuen DIN EN 1717
Bereits in der 2001 erschienenen Version listet die DIN EN 1717 unterschiedliche Sicherungseinrichtungen auf, die jeweils aufgrund ihrer Konstruktion oder Funktionsprinzipien gegen festgelegte Flüssigkeitskategorien als geeignet angesehen werden (je höher das Risiko, desto höher der Grad der Absicherung). Neu konkretisiert werden die Anforderungen an die Sicherungseinrichtung mit der neuen DIN EN 1717 durch die Benennung der entsprechenden Produktnorm.
Die DIN EN 1717 unterscheidet acht Gruppen (Familien) von Sicherungseinrichtungen, die jeweils unterschiedliche Typen beinhalten. Werden Sicherungseinrichtungen grafisch dargestellt, z. B. in Planunterlagen, müssen diese als sechseckiges Symbol mit jeweils einem Buchstaben für die Familie und einem Buchstaben für den Sicherungstyp innerhalb dieser Familie abgebildet werden.
Fünf Flüssigkeitskategorien
Flüssigkeiten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen könnten, werden unverändert in fünf Flüssigkeitskategorien (FK) eingeteilt. Sie wurden lediglich sprachlich präzisiert.
Kategorie 1 – Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird. In Deutschland werden diese Anforderungen durch die TrinkwV definiert, insbesondere auf Grundlage § 37 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 5 TrinkwV.
Kategorie 2 – Flüssigkeiten, die zwar für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser-Installation, jedoch eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder eine aktive Veränderung der Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen. Hierunter fallen alle flüssigen Lebensmittel und Getränke, aber auch erwärmtes und gekühltes Trinkwasser. Dieses ist zwar „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, jedoch erwärmt oder gekühlt bereits der FK 2 zuzuordnen.
Kategorie 3 – Flüssigkeit, die aufgrund des Vorhandenseins von einer oder mehreren schädlichen Substanzen mit niedriger akuter Toxizität (LD50 > 200 mg/kg) eine geringe Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Geringe Gesundheitsgefährdung bedeutet, dass es zwar zu Erkrankungen oder Unwohlsein kommen kann, jedoch keine akute Lebensgefahr besteht.
Kategorie 4 – Flüssigkeit, die aufgrund des Vorhandenseins von einer oder mehreren toxischen oder sehr toxischen Substanzen mit hoher akuter Toxizität (LD50 ≤ 200 mg/kg) oder von einer oder mehreren krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Substanzen eine signifikante Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Wasser mit giftigen Chemikalien (Desinfektionsmittel, Waschmittel, Reinigungs- oder Kühlmittel) könnte zu lebensgefährlichen Vergiftungen führen.
Kategorie 5 – Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von Mikroorganismen (bakteriell oder viral) darstellt. Beispielsweise kann Wasser aus der Körperreinigung, Abwasser oder auch Waschmaschinen- und Regenwasser mikrobiologisch kontaminiert sein.
Wenn Flüssigkeiten oder Flüssigkeitskategorien gemischt werden, dann wird die Mischung entsprechend der höchsten in ihr vorkommenden Flüssigkeitskategorie (unabhängig vom Verhältnis) eingeteilt. Als Neuerung in der Einstufung der Flüssigkeitskategorien ist stagnierendes Wasser jetzt mit einer Risikoanalyse individuell in den Flüssigkeitskategorien 2 oder 5 zu bewerten.
Bild: DVQST / Kutzleb
Risikoanalyse
Die Qualität des verteilten Trinkwassers kann durch tatsächliche oder potenzielle Querverbindungen zu Nichttrinkwassersystemen beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Nichttrinkwasser infolge von Rückfließen, Rückdrücken, Rücksaugen oder durch das Rückwachsen pathogener Mikroorganismen in die Trinkwasser-Installation eindringt.
Die neue DIN EN 1717 legt eine Analysemethodik fest, mit der Trinkwasser in Gebäuden und auf Grundstücken vor Verunreinigungen durch rückfließendes Nichttrinkwasser geschützt werden kann. Ergänzend enthält sie Empfehlungen zur Ausführung, zur Risikoanalyse, zu Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen und zu deren Einbau.
Zur Ermittlung der jeweils geeigneten Sicherungseinrichtung für den Anschluss eines Apparats oder einer Anlage stellt die DIN EN 1717 ein Verfahren zur Analyse der Installation und ihrer Eigenschaften bereit. Das Analyseverfahren gliedert sich in die folgenden Schritte:
- Es werden die Apparate zusammengestellt, bei denen eine Verunreinigung durch Rückfließen auftreten könnte. Die höchste Flüssigkeitskategorie wird bestimmt.
- Die Eigenschaften der Installation werden festgestellt.
- Es wird die Stelle festgelegt, an der die Sicherungseinrichtung installiert werden sollte, unter Berücksichtigung eventuell bereits bestehender Sicherungseinrichtungen.
- Die höchstmöglichen Flüssigkeitsstände werden festgelegt. („Kann es hier zu einem Rückfließen/Rückdrücken kommen?“)
- Der ablaufseitige Druck der Nichttrinkwasseranlage am Sicherungspunkt wird festgelegt.
- Die Installationsmatrix wird ausgefüllt.
- Es wird entschieden, welche Sicherungseinrichtungen entsprechend der Schutzmatrix anzuwenden sind.
- Es wird festgestellt, ob einzelne oder doppelte Trennwände an Behältern erforderlich sind.
- Es wird festgestellt, ob die Verbindung zum Entwässerungssystem einen freien Ablauf über einem Entwässerungsgegenstand enthält.
Durch eine Analyse der Installation, ihrer technischen Eigenschaften und eine Bestimmung der Flüssigkeitskategorie, vor der sie geschützt
werden muss, ist es möglich, das Risiko der Verunreinigung des Trinkwassers individuell zu ermitteln.
Abschwächung für den „häuslichen Gebrauch“
Der in der Praxis häufig verwendete Begriff des „häuslichen Gebrauchs“ ist in der neuen DIN EN 1717 als „bestimmungsgemäßer Gebrauch von Anwendungen und Apparaten, die bei Trinkwasserinstallationen in Haushaltsumgebungen üblich sind“ definiert. Nach DIN EN 1717 wird die gleichartige Verwendung solcher Apparate und Geräte z. B. in Mietwohnungen, Schulen, Büros und Gemeinschaftsunterkünften (Studenten- und Schwesternheimen o. Ä.) als häuslicher Gebrauch angesehen.
Für den häuslichen Gebrauch wird normativ von einer Risikominderung ausgegangen. Die sich daraus ergebenden Erleichterungen sind jedoch stets unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise die früher genannten Bewässerungssysteme ausdrücklich nicht von den möglichen Risikominderungen erfasst sind. Bodennahe und unterflur verlegte Bewässerungssysteme sind grundsätzlich der Flüssigkeitskategorie 5 zuzuordnen. Eine anschauliche Erläuterung hierzu enthält der zweite Entwurf der künftigen DIN 1988‑100.
Produktions- und Betriebstätten oder medizinische Einrichtungen können somit nicht als häuslicher Gebrauch angesehen werden. Insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen (z. B. Hotels) oder Arbeitsstätten (z. B. Büros) sollte jedoch eine Einstufung als häuslicher Gebrauch immer kritisch hinterfragt werden, da neben der europäischen Regelung auch nationale Vorgaben einzuhalten sind (Wasser für die Öffentlichkeit mit häufig wechselndem Nutzerkreis).
Hausanschluss
Bereits am Übergang in die Trinkwasser-Installation stellt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) klar: Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden, nachteilige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgers oder Dritter sowie Beeinträchtigungen der Trinkwassergüte ausgeschlossen werden. Daraus folgt, dass nach DIN EN 1717 bereits am Beginn der Trinkwasser-Installation an geeigneter Stelle eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen vorzusehen ist:
- Für jeglichen häuslichen Gebrauch (z. B. Wohngebäude) und für nichthäusliche Installationen, bei denen eine Inspektion einfach möglich und ausreichend ist, muss die Sicherungseinrichtung ein kontrollierbarer Rückflussverhinderer sein.
- Für nichthäusliche Installationen, bei denen eine Inspektion der Trinkwasser-Installation nicht möglich oder nicht ausreichend ist, muss die Sicherungseinrichtung entsprechend dem maximalen angenommenen oder wahrgenommenen Risiko ausgewählt werden (höchste Flüssigkeitskategorie).
- Ist eine Querverbindung des Trinkwassers zu einer Wasserversorgung aus einer anderen Quelle (z. B. Brunnenwasser, Dachflächenwasser etc.) gegeben, muss die Trinkwasserversorgung theoretisch bereits am Hausanschluss durch eine für die Flüssigkeitskategorie 5 geeignete Sicherungseinrichtung geschützt werden, z. B. mit einem freien Auslauf in einen Vorlagebehälter mit nachgeschalteter Druckerhöhungsanlage. Sinnvoller wäre es, dem Prinzip der Einzelsicherung folgend die angeschlossene Nichttrinkwasseranlage im Sinne von § 13 TrinkwV mit einer geeigneten Sicherungseinrichtung abzutrennen.
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Freier Ablauf
Benötigt ein Apparat einen Abwasseranschluss, verfügt jedoch nicht über einen freien Ablauf oberhalb eines Entwässerungsgegenstands, ist die darin befindliche Flüssigkeit als Flüssigkeit der Kategorie 5 einzustufen. Der freie Ablauf über einem Entwässerungsgegenstand, etwa bei rückspülbaren Filtern, Sicherheitsventilen, Tropfwasserschläuchen oder Systemtrennern, muss durch eine vollständige vertikale Trennung oder durch Belüftungsöffnungen sichergestellt werden. Der Abstand zwischen dem Auslass des Apparats und der Oberkante des Abwasseranschlusses muss größer sein als der Durchmesser der Abwasserleitung, jedoch mindestens 20 mm betragen.
Fazit
Das neue Regelwerk enthält noch weitere Anforderungen, etwa zur ein- oder doppelwandigen Trennung bei Behältern sowie zu Stagnationsbedingungen und den damit verbundenen nachteiligen Veränderungen der Trinkwasserqualität.
Die bewährten Grundsätze zum Schutz des Trinkwassers wurden dabei weiterentwickelt und präzisiert. Darüber hinaus enthält die neue Norm detaillierte Anforderungen an die Konstruktion und Installation von Sicherungseinrichtungen. Ergänzend werden die Sicherungseinrichtungen den jeweiligen Flüssigkeitskategorien in einer Schutzmatrix gegenübergestellt. Im Anhang der Norm finden sich zudem anschauliche Beispiele zur Einordnung von Flüssigkeitskategorien und zur Auswahl geeigneter Sicherungseinrichtungen.
Mit der Überarbeitung der DIN EN 1717 gehen verschiedene Neuregelungen zum Schutz des Trinkwassers einher. Planer und ausführende Fachbetriebe sind in diesem Zusammenhang die ersten Ansprechpartner für Betreiber von Trinkwasser-Installationen, insbesondere bei Fragen zu hygienischen Risiken. Eine fachlich angemessene Kommunikation muss dabei aktiv vom Fachkundigen ausgehen.
Während bei öffentlichen oder industriellen Einrichtungen häufig behördliche Vorgaben oder Anforderungen des Arbeitsschutzes Anlass für die Instandhaltung technischer Anlagen sind, steht der Aspekt der Hygiene und Trinkwasserqualität bei Nachrüstungen im Bereich des Endverbrauchers vielfach nicht im Vordergrund. Umso wichtiger ist es, die Bedeutung des Trinkwasserschutzes sachlich und verständlich zu vermitteln, ohne dabei unnötige Verunsicherung zu erzeugen.
Bei der Auswahl der geeigneten Sicherungseinrichtung sind neben der maßgeblichen Flüssigkeitskategorie auch die konkrete Einbausituation (z. B. für Instandhaltungsarbeiten) und ggf. eine Nachrüst- oder Umbaupflicht durch fehlenden Bestandschutz zu berücksichtigen.
- Mit der Überarbeitung der TrinkwV im Jahr 2023 wurde der Begriff Nichttrinkwasseranlage neu aufgenommen. Diese darf mit Wasserversorgungsanlagen nur dann verbunden werden, wenn die Trinkwasser-Installation mit einer geeigneten Sicherungseinrichtung ausgestattet ist.
- Eine formal anwendbare Ergänzungsnorm zur aktuellen DIN EN 1717 besteht derzeit nicht, da die bisherige DIN 1988‑100 inhaltlich nicht mehr herangezogen werden kann und der neue Entwurf noch nicht als endgültige Norm publiziert wurde.
- Flüssigkeiten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen könnten, werden weiterhin in fünf Flüssigkeitskategorien eingeteilt. Als Neuerung ist stagnierendes Wasser jetzt mit einer Risikoanalyse individuell in den Flüssigkeitskategorien 2 oder 5 zu bewerten.
- Zur Ermittlung der jeweils geeigneten Sicherungseinrichtung für den Anschluss eines Apparats oder einer Anlage stellt die DIN EN 1717 ein Verfahren zur Analyse der Installation und ihrer Eigenschaften bereit.
- Für den häuslichen Gebrauch wird normativ von einer Risikominderung ausgegangen. Die früher genannten Bewässerungssysteme sind ausdrücklich nicht von den möglichen Risikominderungen erfasst.
Bild: DVQST
Bild: DVQST / Kutzleb
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