Die gestaffelte Stagnationsbeprobung besteht aus drei Proben. Sie werden an einem Tag in definierter Reihenfolge entnommen. Jede Probe hat eine eigene Aussage:
- Die S0-Probe ist die „Frischwasserprobe“. Sie beschreibt im Wesentlichen die Qualität des vom Wasserversorger gelieferten Trinkwassers. Sie kann außerdem Hinweise auf Einträge aus einer Hausanschlussleitung geben, etwa bei Blei.
- Die S1-Probe ist die Armaturenprobe. Sie beschreibt den endständigen Bereich der Installation, also Armatur, Schläuche, Eckventile und einen kurzen Leitungsabschnitt.
- Die S2-Probe ist die Installationsprobe. Sie beschreibt den Bereich hinter dem ersten Liter, also insbesondere Rohrleitungen, Fittinge und Absperrarmaturen.
Nur diese Staffelung macht es möglich, Ursachen fachgerecht einzugrenzen. Genau deshalb dürfen S0, S1 und S2 nicht als drei beliebige Einzelproben betrachtet werden. Zusammen bilden sie ein Diagnoseverfahren.
S0-Probe: Frischwasserprobe und Nulllinie
Für die S0-Probe wird an der ausgewählten Entnahmestelle zunächst so lange gespült, bis Wasser in der vom Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Qualität austritt. In der Praxis lässt sich dies näherungsweise über die Temperatur beurteilen. Wenn die Temperatur an der Entnahmestelle der Temperatur am Hauseingang bzw. am Wasserzähler entspricht oder konstant bleibt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Frischwasser angekommen. Daher sollten möglichst beide Temperaturen dokumentiert werden.
Bei der Probennahme wird grundsätzlich ein Liter aus dem fließenden Wasserstrahl entnommen. Diese Probe repräsentiert die gelieferte Trinkwasserqualität. Danach wird die Entnahmestelle geschlossen. Es folgt eine Stagnationszeit von vier Stunden, mindestens aber zwei Stunden. Während dieser Zeit darf an dieser Entnahmestelle kein Wasser entnommen werden. Der übrige Trinkwasserverbrauch im Gebäude muss nicht unterbunden werden.
Die S0-Probe hat eine hohe Bedeutung, weil sie die Nulllinie für die nachfolgende Bewertung bildet. Nur wenn zu Beginn der Stagnation wirklich Frischwasser vorlag, sind S1 und S2 belastbar. Wird nicht ausreichend gespült, addiert sich eine unbekannte Vorstagnation hinzu. Dann ist die Stagnationszeit tatsächlich länger als dokumentiert. Die Ergebnisse können dadurch verfälscht werden.
Hinweise auf eine fachgerechte S0-Probe sind eine Temperatur, die der Temperatur am Hauseingang entspricht, sowie Blei-, Kupfer- und Nickelwerte nahe der Nachweisgrenze. Ist ausschließlich Blei in der S0-Probe erhöht, sollte auf eine Hausanschlussleitung aus Blei geprüft werden. Sind dagegen Temperatur, Kupfer oder Nickel bereits in der S0-Probe auffällig, kann das auf eine nicht fachgerechte Probennahme hinweisen. Dann sind auch S1 und S2 kritisch zu bewerten oder zu verwerfen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, die S0-Probe erst nach S1 und S2 zu nehmen. Das mag organisatorisch verlockend sein, entspricht aber nicht der vorgesehenen Reihenfolge. Die S0-Probe muss vor der Stagnationszeit entnommen werden.
S1-Probe: Armatur und endständiger Bereich
Nach der Stagnationszeit von mindestens zwei Stunden und höchstens vier Stunden wird die S1-Probe direkt entnommen. Es darf vorher kein Wasser ablaufen. Das Probennahmevolumen beträgt wieder exakt einen Liter. Die S1-Probe zeigt, welche Konzentration beispielsweise an Blei oder Nickel im ersten Liter nach Stagnation enthalten ist. Damit steht der endständige Bereich im Fokus: Sanitärarmatur, flexible Schläuche, Eckventile und der unmittelbare Anschlussbereich.
Wurde nach weniger als vier Stunden beprobt, kann das Ergebnis mathematisch auf vier Stunden hochgerechnet werden. Die Normierung erfolgt über den Faktor 4/t, wobei t die tatsächliche Stagnationszeit in Stunden ist. Liegt nach der Normierung der Wert knapp über dem Grenzwert, ist eine erneute Probennahme nach exakt vier Stunden notwendig, da die Metallabgabe nicht linear erfolgt und die Hochrechnung einer Zwei-Stunden-Probe dadurch zu einem überhöhten Befund führen kann.
Dies bedeutet für die Praxis: Kleinere rechnerische Überschreitungen können bei einer exakt vierstündigen Stagnationszeit wieder verschwinden. Größere Überschreitungen bleiben erfahrungsgemäß eher bestehen. Ziel der S1-Probe ist es unter anderem, zu ermitteln, ob bei Verbraucherinnen und Verbrauchern der Wochenmittelwert überschritten ist.
Die Bewertung ist praxisnah: Ist die S1-Probe erhöht, die S2-Probe aber nicht, liegt die Ursache im endständigen Bereich. Dann ist den Nutzerinnen und Nutzern als Sofortmaßnahme zu empfehlen, vor der Entnahme zum Verzehr mindestens den ersten Liter Trinkwasser ablaufen zu lassen. Weitere Sanierungsmaßnahmen an der übrigen Installation sind dann in der Regel nicht erforderlich. Dennoch müssen die Nutzerinnen und Nutzer informiert und die Eignung der Armatur oder anderer endständiger Bauteile geprüft werden.
S2-Probe: Installation
Die S2-Probe wird unmittelbar nach der S1-Probe entnommen. Die Entnahmestelle darf zwischen der S1- und S2-Probennahme nicht geschlossen werden. Es darf auch kein Wasser zwischen den beiden Proben verloren gehen. Auch hier beträgt das Probennahmevolumen exakt einen Liter. Die S2-Probe zeigt den Einfluss der übrigen Trinkwasser-Installation. Dazu gehören Rohrleitungen, Fittinge, Absperrarmaturen und weitere Bauteile hinter dem endständigen Bereich.
Auch die S2-Probe darf bei einer Stagnationszeit von mindestens zwei und weniger als vier Stunden rechnerisch auf vier Stunden normiert werden. Bei einer Überschreitung nach Hochrechnung ist jedoch auch hier eine erneute gestaffelte Stagnationsbeprobung nach exakt vier Stunden erforderlich. Der Grund dafür ist im Abschnitt zur S1-Probe beschrieben.
Ist die S2-Probe erhöht, ist eine differenzierte Bewertung erforderlich. In diesem Fall muss der Aufbau der Trinkwasser-Installation betrachtet werden. Dazu gehören konstruktive Gestaltung, Dimensionierung, Werkstoffe und Betriebsbedingungen. In der Regel kommen technische Abhilfemaßnahmen in Betracht. Beispiele sind der Rückbau überdimensionierter Leitungsabschnitte, der Austausch ungeeigneter Leitungen oder der Ersatz von Leitungsarmaturen.
Sind S1 und S2 erhöht, reicht es möglicherweise nicht, nur den ersten Liter ablaufen zu lassen. Es muss geprüft werden, ob mehr Wasser ablaufen muss oder ob technische Maßnahmen notwendig sind. Überschreitet die S2-Probe das Doppelte des jeweiligen Grenzwertes, kann eine Änderung des Verbrauchsverhaltens allein die Einhaltung der Trinkwasserqualität nicht mit hinreichender Sicherheit gewährleisten. Dann sind technische Maßnahmen erforderlich, beispielsweise die Erneuerung von Leitungen, die in die Küche führen.
Wenn die S0-Probe erhöht ist
Eine erhöhte S0-Probe ist besonders ernst zu nehmen, weil sie die gelieferte Trinkwasserqualität oder die Hausanschlussleitung betreffen kann. Liegt zum Beispiel der Bleiwert bereits in der S0-Probe über dem Grenzwert, sollte geprüft werden, ob eine Hausanschlussleitung oder ein Leitungsabschnitt aus Blei vorhanden ist.
Auch hier gilt: Der Grund der Grenzwertüberschreitung muss ermittelt werden. Dafür sind eine Ortsbesichtigung und eine technische Prüfung erforderlich. Je nach Befund können weitere Probennahmen notwendig sein.
Grenzwerte und Übergänge
Für Kupfer gilt in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ein Grenzwert von 2 mg/l. Für Nickel gilt ein Grenzwert von 0,020 mg/l. Für Blei gilt aktuell ein Grenzwert von 0,010 mg/l. Ab dem 12. Januar 2028 wird der Grenzwert für Blei auf 0,005 mg/l abgesenkt.
Für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung an einer einzelnen Entnahmestelle in einem Gebäude ist die gestaffelte Stagnationsbeprobung maßgeblich. Der Grenzwert gilt bei dieser Bewertung als überschritten, wenn der Messwert einer der Proben S0, S1 oder S2 über dem jeweiligen Grenzwert liegt. Bei Neuinstallationen gilt die bereits in Teil 1 des Beitrags (SBZ 08.26) beschriebene 16-Wochen-Regelung.
Was passiert bei Überschreitungen?
Bei auffälligen Befunden gilt es, die Ursachen zu klären. Diese können beim gelieferten Trinkwasser, bei der Hausanschlussleitung, im endständigen Bereich, in der übrigen Installation oder im Betrieb liegen. Die gestaffelte Stagnationsbeprobung hilft, diese Möglichkeiten voneinander zu trennen. Bei einer Überschreitung sind in der Regel folgende Schritte notwendig:
- Ergebnis und Probennahmeprotokoll prüfen
- Probennahmeverfahren und Reihenfolge prüfen
- Stagnationszeit und mögliche Normierung prüfen
- Probennahmestelle bewerten
- Nutzung der Entnahmestelle berücksichtigen
- Installation und Werkstoffe prüfen
- Ortsbesichtigung durchführen
- geeignete Sofortmaßnahmen festlegen
- technische Abhilfemaßnahmen prüfen
- Verbraucherinnen und Verbraucher informieren
Vorbeugen durch fachgerechte Ausschreibung und Materialwahl
Viele Probleme lassen sich vermeiden, bevor eine einzige Probe genommen wird. Der wichtigste Hebel ist die fachgerechte Auswahl der Produkte. Nach § 13 Absatz 2 TrinkwV hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sicherzustellen, dass bei Errichtung und Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die den allgemeinen Anforderungen nach § 14 und den Bewertungsgrundlagen nach § 15, sofern solche vorhanden sind, entsprechen.
§ 14 formuliert die allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser. Sie dürfen den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht mindern, Färbung, Geruch oder Geschmack des Wassers nicht beeinträchtigen, die Vermehrung von Mikroorganismen nicht fördern und Stoffe nicht in größeren Mengen in das Wasser abgeben, als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
§ 15 gibt dem Umweltbundesamt (UBA) die Grundlage, diese Anforderungen über Bewertungsgrundlagen zu konkretisieren. Für metallene Werkstoffe gibt es mit der „Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe“ eine solche Bewertungsgrundlage. Für Planende und das Fachhandwerk heißt das: Schon in der Ausschreibung und Bestellung sollten Produkte gefordert werden, die den UBA-Bewertungsgrundlagen entsprechen.
Das reduziert Risiken für Grenzwertüberschreitungen, Nachbesserungen und Regressforderungen im Gewährleistungszeitraum. Das gilt umso mehr, weil die nationale Rechtslage perspektivisch in einen europäischen Rechtsrahmen für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser überführt wird. Wer heute sauber ausschreibt, bestellt und dokumentiert, schafft eine belastbare Grundlage für die spätere Bewertung.
Einordnung für die Praxis
Für die Praxis der Trinkwasserhygiene lassen sich abschließend mehrere Punkte festhalten:
- Vor jeder Probennahme muss die Fragestellung klar sein. Eine Probe ohne Zielsetzung liefert oft nur einen Zahlenwert. Sie beantwortet aber nicht, wer oder was die Ursache ist.
- Die Auswahl der Probennahmestelle ist entscheidend. Bei Blei, Kupfer und Nickel sind in der Regel Entnahmestellen zu wählen, an denen Wasser zum Verzehr entnommen wird. Küchen und Teeküchen sind daher naheliegend.
- Das Probennahmevolumen beträgt bei S0, S1 und S2 jeweils exakt einen Liter. Es darf nicht verändert werden.
- Die Reihenfolge ist einzuhalten. Erst S0 nach ausreichendem Spülen. Dann Stagnation. Danach S1 und unmittelbar anschließend S2. Abkürzungen im Prozedere sind nicht zulässig.
- Eine Z-Probe ist keine Installationsbewertung. Sie kann Hinweise geben. Sie kann Anlass für weitere Untersuchungen sein. Sie kann aber nicht entscheiden, ob der Verbraucherschutz an einer Entnahmestelle gegeben ist.
- Auffällige Ergebnisse müssen fachgerecht und im Zusammenhang interpretiert werden. Die S0-, S1- und S2-Proben liefern eine Aussage über Ursache und Wirkung. Ihre fachgerechte Interpretation ist die Grundlage für angemessene Maßnahmen.
- Nicht jede Überschreitung führt automatisch zur Sanierung der gesamten Installation. Wenn nur die S1-Probe erhöht ist, kann zunächst das Ablaufenlassen des ersten Liters eine geeignete Sofortmaßnahme sein. Wenn die S2-Probe erhöht ist, müssen technische Maßnahmen deutlich stärker in Betracht gezogen werden.
- Geeignete Werkstoffe und Produkte sind der beste Schutz vor späteren Problemen. Wer nach den UBA-Bewertungsgrundlagen ausschreibt und bestellt, reduziert das Risiko stoff- bzw. materialbürtiger Kontaminationen.
Fazit
Die Beprobung von Blei, Kupfer und Nickel sowie anderen Parametern, die sich in der Trinkwasser-Installation ändern können, ist anspruchsvoll. Belastbare Ergebnisse setzen eine klare Aufgabenbeschreibung, geeignete Probennahmestellen, eine zugelassene Untersuchungsstelle und das passende Probennahmeverfahren voraus.
Für die Bewertung des Verbraucherschutzes ist die Z-Probe nicht geeignet. Maßgeblich ist die gestaffelte Stagnationsbeprobung. Sie zeigt, ob die Auffälligkeit bereits im gelieferten Wasser oder in der Hausanschlussleitung angelegt ist, ob sie aus Armatur, Schlauch oder Eckventil stammt oder ob die übrige Installation betroffen ist. Nur diese Differenzierung führt zu einer fachgerechten Bewertung. Sie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und verhindert unnötige Maßnahmen.
Das heißt: Nicht die Z-Probe entscheidet über die Trinkwasser-Installation, sondern die fachgerecht durchgeführte und richtig interpretierte gestaffelte Stagnationsbeprobung. Wenn repräsentative Befunde einwandfrei sind und sich weder die Wasserbeschaffenheit noch die Installation ändert, sind fortlaufende Untersuchungen über Jahre weder sinnvoll noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.
- Die gestaffelte Stagnationsbeprobung besteht aus drei nacheinander an einem Tag entnommenen Proben – S0, S1 und S2 –, die jeweils unterschiedliche Bereiche der Installation abbilden.
- Die S0-Probe wird nach ausreichendem Spülen entnommen und repräsentiert die gelieferte Trinkwasserqualität. Sie bildet die Nulllinie für die nachfolgende Bewertung.
- Nach einer Stagnationszeit von zwei bis vier Stunden wird die S1-Probe entnommen, die Aufschluss über die Konzentration chemischer Parameter im endständigen Bereich gibt.
- Unmittelbar im Anschluss an die S1- folgt die S2-Probe, die den Einfluss der übrigen Installation zeigt. Zwischen den beiden Proben darf die Entnahmestelle nicht geschlossen werden und auch kein Wasser verloren gehen.
- Je nachdem, welche der Proben erhöhte Werte aufweist, sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich – von einfachem Ablaufenlassen des ersten Liters vor der Entnahme zum Verzehr bis zu technischen Sanierungsmaßnahmen an der Installation.
- Bereits durch die Ausschreibung und Auswahl trinkwasserhygienisch geeigneter und entsprechend geprüfter metallener Werkstoffe lässt sich das Risiko reduzieren, dass die Installation selbst zur Schadstoffquelle wird.
Bild: Peter Arens
Bild: Peter Arens
Bild: Peter Arens
Bild: Peter Arens
Die gestaffelte Stagnationsbeprobung
S0-Probe:
„Frischwasserprobe“ nach ausreichendem Spülen. Sie repräsentiert die vom Wasserversorger gelieferte Trinkwasserqualität und kann Hinweise auf eine Hausanschlussleitung aus Blei geben.
S1-Probe:
Erster Liter nach Stagnation. Diese Probe zeigt den Einfluss des endständigen Bereichs, insbesondere der Armatur, des Schlauchs, des Eckventils und kurzer Leitungsabschnitte.
S2-Probe:
Zweiter Liter nach Stagnation, direkt nach S1 entnommen. Die S2-Probe zeigt den Einfluss der übrigen Trinkwasser-Installation, insbesondere der Rohrleitungen, Fittinge und Absperrarmaturen.
Relevante Quellen
UBA-Probennahmeempfehlung (2018)
Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel. Maßgebliche Grundlage für Probennahmeverfahren und Bewertung chemischer Parameter in der Trinkwasser-Installation. Die Empfehlung setzt die Anforderungen der TrinkwV an die Probennahme von Trinkwasser für die Untersuchung chemischer Parameter um. Sie behandelt insbesondere das Probennahmeverfahren sowie die Beurteilung dieser und weiterer Parameter, die sich in der Trinkwasser-Installation ändern können.
Zum Dokument (PDF):
www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5620/dokumente/probennahmeem…
UBA-Positivliste metallener Werkstoffe
Liste trinkwasserhygienisch geeigneter metallener Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser – Grundlage für die Werkstoffauswahl bei Planung und Installation.
Zur Übersichtsseite:
www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/…
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023, insbesondere § 10 (Stelle der Einhaltung der Anforderungen) und § 13 (Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen).
Aktuelle Fassung:
www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/
Grenzwerte für chemische Parameter
Blei: 0,010 mg/l bis 11. Januar 2028
0,005 mg/l ab 12. Januar 2028
Kupfer: 2 mg/l
Nickel: 0,020 mg/l
Hinweis:
Für die Bewertung im Hinblick auf den Verbraucherschutz an einer einzelnen Entnahmestelle, möglichst in der Küche oder Teeküche, ist die gestaffelte Stagnationsbeprobung maßgeblich. Bei Neuinstallationen dürfen erhöhte Werte innerhalb der ersten 16 Wochen nur akzeptiert werden, wenn sie nicht mehr als das Doppelte des jeweiligen Grenzwertes betragen. Danach müssen die Grenzwerte eingehalten werden.