Die Konzentration chemischer Parameter wie Blei und Nickel kann sich innerhalb der Trinkwasser-Installation verändern. Wer wissen will, ob an einer einzelnen Entnahmestelle der Verbraucherschutz gewährleistet ist, braucht dafür das richtige Verfahren: die gestaffelte Stagnationsbeprobung. Teil 1 des Beitrags hat gezeigt, warum die Zufallsstichprobe hier nicht ausreicht. Wie gestaffelte S0-, S1- und S2-Proben in der Praxis funktionieren – von der richtigen Reihenfolge über die Stagnationszeiten bis zur Interpretation der Ergebnisse – beschreibt Dr. Peter Arens im zweiten Teil. Zudem erklärt er, was zu tun ist, wenn Grenzwerte überschritten werden.
Die Konzentration chemischer Parameter wie Blei und Nickel kann sich innerhalb der Trinkwasser-Installation verändern – eine beliebige Wasserprobe reicht deshalb für eine fachgerechte Bewertung nicht aus. Entscheidend ist zunächst die richtige Fragestellung: Geht es um das gelieferte Trinkwasser, die Korrosivität im Versorgungsgebiet oder die Belastung an einer einzelnen Entnahmestelle? Dr. Peter Arens klärt in Teil 1 des zweiteiligen Beitrags die Grundlagen – wo die Verantwortung für die Trinkwassergüte liegt, was mögliche Ursachen erhöhter Metallkonzentrationen sind, wann und weshalb beprobt werden sollte und warum eine Zufallsstichprobe nicht zur Bewertung einer Trinkwasser-Installation herangezogen werden darf.
Die neue UBA-Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“ vom 13 Oktober 2025 ist zwar künftig die einzige verbindliche Vorgehensweise, wenn es um die Erfüllung von § 31 TrinkwV geht, doch über die TrinkwV hinaus gibt es weitere Rechtspflichten, je nach Art der Nutzung der Gebäude. Warum sie von Bedeutung sind, erläutert Rechtsanwalt Hartmut Hardt in einem Interview mit der SBZ-Redaktion. Sein juristischer Schwerpunkt ist das Betreiberrecht – ein Rechtsgebiet, das juristische Verantwortung mit technischer Praxis verbindet.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat mit einer neuen Empfehlung seine Vorgaben zur systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überarbeitet. Damit kommt es unter anderem zu wesentlichen Änderungen bei der Definition von Untersuchungsstellen. Bis diese Empfehlung mit einer überarbeiteten Version der TrinkwV irgendwann 2026 in Kraft tritt, sollte die Lage der bisherigen Probennahmestellen überprüft und ggf. neu festgelegt werden. Dr. Peter Arens erläutert, warum das für Betreiber, Fachplaner, Fachhandwerker und Labore relevant ist.
Pro
Die EU-Trinkwasserrichtlinie setzt klar auf einen risikobasierten Ansatz für Hausinstallationen – ohne Unterscheidung zwischen warm und kalt. Entscheidend ist allein, ob Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen, und diese können sich durch veränderte Rahmenbedingungen, etwa steigende...
Trinkwasser-Installationen werden komplexer und mit ihnen die Vorgaben. Der DVQST erweitert sein Seminarprogramm um entsprechende Schwerpunkte.
Die Basis jeder Bewertung einer Trinkwasser-Installation bilden fachgerechte Probennahmen. Doch während im Labor kaum Fehler gemacht werden, sieht dies bei der Probennahme selbst oftmals anders aus. Der Entwurf des neuen Arbeitsblatts DVGW W 551-1 (A) rückt die fachgerechte Vorgehensweise bei der Probennahme auf Legionellen noch stärker in den Fokus. Dr. Peter Arens beschreibt die wesentlichen Faktoren, die bei einer Probennahme zu beachten sind, welche Aspekte überarbeitet bzw. neu definiert wurden und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.
Was ist eine „systemische“ Untersuchung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung? Wie muss sie durchgeführt werden? Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.