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Soll die systemische Untersuchung auf Legionellen auch Trinkwasser kalt verpflichtend umfassen?

Pro

Die EU-Trinkwasserrichtlinie setzt klar auf einen risikobasierten Ansatz für Hausinstallationen – ohne Unterscheidung zwischen warm und kalt. Entscheidend ist allein, ob Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen, und diese können sich durch veränderte Rahmenbedingungen, etwa steigende Temperaturen, verschieben. Die systemische Untersuchung auf Legionellen muss sich daran messen lassen. Bereits bei ihrer ­Einführung wurde klargestellt: Der damit verbundene Aufwand ist gerechtfertigt, weil Legionelleninfektionen tödlich verlaufen können. Dieser Maßstab gilt ­unverändert. Umso kritischer ist es, wenn Kaltwasser von vornherein aus der ­Betrachtung herausfällt. Ein risikobasierter Ansatz setzt voraus, dass potenzielle Risikobereiche überhaupt einbezogen werden. Was nicht untersucht wird, kann auch nicht bewertet werden – selbst dann nicht, wenn sich dort relevante Entwicklungen abzeichnen. Hinweise aus der Praxis, aktuelle Auswertungen und laufende Forschung zeigen, dass Kaltwasser zunehmend in den Fokus rückt. Systemische Kontaminationen können dort ihren Ursprung haben. Dass fachliche Bewertungen aktuell auch im Spannungsfeld ­politischer Zielsetzungen zur Deregulierung und Kostensenkung stehen, ist offensichtlich. Umso wichtiger ist es, den Gesundheitsschutz nicht schrittweise zu ­verengen. Die Einbeziehung von Trinkwasser kalt ist daher keine Ausweitung, sondern die kon­sequente Umsetzung eines risikobasierten ­Ansatzes.


Kontra

Dr. Peter Arens, ö. b. u. v. Sachverständiger für das Teilgebiet Trinkwasserhygiene

Bild: Schell

Dr. Peter Arens, ö. b. u. v. Sachverständiger für das Teilgebiet Trinkwasserhygiene

Unstrittig ist, dass es verstärkt Herausforderungen mit Legionellen durch zu wenig genutzte Armaturen (lokale Kontamination) und zu warmes Kaltwasser gibt. Dennoch fordert das Umweltbundesamt (UBA) in der neuen Empfehlung* ausschließlich die systemische Untersuchung auf ­Legionellen im zirkulierenden Warmwasser. Doch es erkennt auch die Bedeutung des Kaltwassers an, indem es kontaminiertes Kaltwasser im Zulauf zum Trinkwassererwärmer als mögliche Ursache für eine systemische Kontamination des Warmwassers benennt. Und es wird festgelegt, dass die weitergehende Untersuchung des Kaltwassers analog zur systemischen im Warmwasser erfolgen soll. Die Fokussierung der systemischen Untersuchung allein auf zirkulierendes Warm­wasser mag man bedauern oder auch nicht, je nachdem, welche (­wirtschaftlichen) Ziele man als Betreiber verfolgt. Was ändert es? ­Weitere Rechtspflichten wie die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 (1) BGB und die Arbeitsstättenregel V3 zwingen den Betreiber ohnehin, auch das Kaltwasser und den Personenschutz zu beachten. Besteht also der Verdacht auf eine übermäßige Erwärmung des Kaltwassers, muss auch dieses auf Legionellen untersucht werden. Denn als Stelle der Einhaltung definiert § 10 TrinkwV jede Entnahmestelle. Nur so kann er § 13 (1) TrinkwV erfüllen und auch im Betrieb die a. a. R. d. T. einhalten. Nachgewiesen wird dies als weitergehende Untersuchung nach DVGW-Arbeitsblatt W 551-1. Es fehlt also nichts.

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