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Wird die Gefahr von Asbest im Baubestand überschätzt?

Pro

Der Aufwand ist unverhältnismäßig: Die Asbestgefahr im Baubestand ist real, das bestreitet niemand. Doch die Frage ist berechtigt, ob der konkrete Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Risiko steht. Eine Badmodernisierung im Altbau wird durch die neuen Pflichten teurer und spürbar langsamer. Probenahmen, Laboranalysen, gegebenenfalls externer Sachverstand. Allein die Materialuntersuchung kann pro Probe mehrere hundert Euro kosten. Bei einer typischen Badsanierung mit Fliesen, Kleber, Putz und Spachtelmasse kommen schnell mehrere Proben zusammen. Hinzu kommt der Faktor Zeit: Spezialisierte Labore arbeiten bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Wenn künftig bei jedem Altbau-Projekt Materialproben analysiert werden müssen, ist absehbar, dass die Bearbeitungszeiten steigen und Projekte sich allein durch Wartezeiten um Tage oder Wochen verzögern. Und wer überbringt die schlechte Nachricht? Es ist der SHK-Handwerker, der dem Kunden die Mehrkosten und Verzögerungen erklären muss. Betriebe, die sich regelkonform verhalten, kalkulieren teurer und arbeiten langsamer, während Betriebe, die Vorschriften ignorieren, günstiger anbieten. Das bestraft die Regelkonformen. Nicht zuletzt ist die Pauschalität der Asbestvermutung für alle Gebäude vor 1993 fragwürdig: Eine einzelne Bohrung für einen Handtuchhalter ist nicht vergleichbar mit dem großflächigen Abschleifen eines asbesthaltigen Bodenbelags.


Kontra

Katrin Drogatz-Krämer, Redakteurin SBZdrogatz-kraemer@sbz-online.de

Bild: SBZ

Katrin Drogatz-Krämer, Redakteurin SBZ
drogatz-kraemer@sbz-online.de

Die Gefahr ist greifbar und darf nicht relativiert werden: Auf Baustellen der 1980er- und 1990er-Jahre galt eine einfache Faustregel: Wer viel Staub aufwirbelt, ist besonders fleißig. Atemschutz war die Ausnahme. Die Haltung „Was uns nicht umbringt, härtet uns ab“ war weit verbreitet. Die Erkenntnis, dass diese Sichtweise nicht nur falsch, sondern potenziell tödlich war, reifte langsam, doch sie ist da. Heute ist wissenschaftlich unstrittig, dass es für Asbestfasern keine unbedenkliche Expositionsschwelle gibt. Jede eingeatmete Faser kann zur Erkrankung beitragen. Asbestose, Lungenkrebs und das aggressive Mesotheliom sind keine theoretischen Risiken, sondern dokumentierte Realität. Für SHK-Betriebe geht es dabei um den Schutz der eigenen Belegschaft, Stichwort Fürsorgepflicht: Ein Geselle, der heute ohne Schutzmaßnahmen asbesthaltigen Fliesenkleber bearbeitet, trägt ein Risiko, das sich erst in 20 oder 30 Jahren manifestiert. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, moralisch wie rechtlich. Die novellierte Gefahrstoffverordnung schafft hierfür ein differenziertes, risikobezogenes Regelwerk. Vor der Novellierung bewegten sich viele alltägliche Tätigkeiten im Altbau in einem rechtlichen Graubereich. Die neuen Regelungen beenden diesen Zustand und schaffen Rechtssicherheit. Die Kosten für Erkundung und Schutzausrüstung stehen in keinem Verhältnis zu den Folgen einer Erkrankung Jahre später oder einer unmittelbaren Baustellenstilllegung, wenn es die Behörden mitkriegen.

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