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Heizungswende

KWP: auf Maßnahmen warten lohnt nicht

Die energetische Sanierung der deutschen Wohngebiete ist entscheidend für die Klimaziele. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) soll Lösungen für eine klimaneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung bis 2045 finden. Die Allianz Freie Wärme empfiehlt jedoch, nicht auf die langwierige Umsetzung zu warten, sondern jetzt zu handeln und die Vorteile einer Heizungsmodernisierung zu nutzen.

Die Umsetzung der Transformationsmaßnahmen im Rahmen der KWP kann mehrere Jahre dauern. Umfassende Informationen zur KWP finden Bürger und Hausbesitzer in einer aktuellen Frage- und Antwortliste der Allianz Freie Wärme.

FAQ zu KWP

Attraktive Fördermittel zur Heizungsmodernisierung von bis zu 70 %.

Allianz Freie Wärme

Attraktive Fördermittel zur Heizungsmodernisierung von bis zu 70 %.

Warten auf KWP-Maßnahmen lohnt nicht

Das Warten auf die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung lohnt sich in der Regel nicht. Planungsprozesse, Beschlüsse sowie Bau- und Installationsarbeiten können Jahre dauern. Ob geplante Maßnahmen tatsächlich realisiert werden, ist in den frühen Phasen oft ungewiss. Wer jetzt seine Heizung modernisiert und auf effiziente Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien umstellt, profitiert von Energie- und Kosteneinsparungen, hohen staatlichen Fördermitteln von bis zu 70 % und einer zügigen Umsetzung durch das Fachhandwerk.

Die KWP und ihre Maßnahmen sind rechtlich unverbindlich und begründen keine direkten Pflichten für Bürger. Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), betont: „Um beim Heizen Energie und Kosten zu sparen, ist es nicht notwendig, auf die KWP zu warten, da das Heizungsbauerhandwerk derzeit ohne längere Wartezeiten schnell und zuverlässig bei der Modernisierung der Heizungsanlagen vorankommt.“

Mehrere Heiztechniken stehen zur Wahl

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Januar 2024 in Kraft trat, stehen Sanierern viele effiziente Heizungstechniken offen. Müller rät: „Will man jetzt vorausschauend die Heizung modernisieren und von den hohen staatlichen Fördermitteln profitieren, dann empfiehlt es sich, direkt die im § 71 GEG zugelassenen Heizungstechniken mit einem Anteil von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu wählen.“

Zu diesen Techniken gehören:

● Elektrisch betriebene Wärmepumpen
● Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
● Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl- bzw. Gasbrennwertkessel
● Öl-/Gasheizungen mit Bio-Methan, biogenem Flüssiggas, erneuerbaren Flüssigbrennstoffen, Solarthermie oder grünem bzw. blauem Wasserstoff
● H2-Ready-Gasheizungen
● Stromdirektheizungen

Einzelraumfeuerstätten auf Basis nahezu CO-neutraler Holzenergie (Pellets, Scheitholz) sind weiterhin erlaubt und können mit pauschal 10 % auf die 65 %-EE-Anforderung angerechnet werden. Vor jeder Entscheidung sollte man sich von Heizungsfachleuten, wie Heizungs-/Ofenbauern, Schornsteinfegern, Energieberatern oder Energiehändlern, beraten lassen. ■
Quelle: Allianz Freie Wärme / fl

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