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Strompreise

Ende der EEG-Umlage: Meilenstein für Wärmepumpen-Rollout

Bis heute wird die Energiewende maßgeblich über den Strompreis finanziert.

BWP

Bis heute wird die Energiewende maßgeblich über den Strompreis finanziert.

Der BWP begrüßt die EEG-Finanzierung über den Bundeshaushalt als Meilenstein für den Wärmepumpen-Rollout – und fordert weitere strompreissenkende Schritte.

Nachdem sich die Ampel-Koalition Ende Februar auf ein Paket zur Entlastung der Verbraucher bei den Strompreisen verständigt hat, liegt nun der „Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ vor.

Danach soll die Finanzierung der Kosten für Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Strompreis noch schneller als bisher geplant beendet werden, indem die EEG-Umlage als Strompreisbestandteil bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt wird. Das Gesetz soll außerdem gewährleisten, dass die Absenkung auch beim Verbraucher ankommt: Die Stromanbieter sollen rechtlich verpflichtet werden, die Absenkung weiterzugeben.

Die Bundesregierung bringt damit eine langjährige Forderung, unter anderem des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), auf den Weg. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Wir bestärken die Ampelkoalition ausdrücklich darin, diesen Schritt jetzt zügig zu beschließen und damit ein wichtiges Zeichen für den Einsatz von Wärmepumpen zu setzen. Gerade mit Blick auf die sich derzeit stellenden Fragen zur Versorgungssicherheit in der Beheizung, kann ein Rollout von 6 Mio. Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 in großem Maße dazu beitragen, den Verbrauch von Erdgas und Heizöl schnell zu senken.“

Das bringt die Abschaffung der EEG-Umlage für Wärmepumpenbetreiber:

Derzeit beträgt die EEG-Umlage für nicht privilegierte Stromkunden 3,723  Ct/kWh. Für Endverwender sind es dann inklusive Mehrwertsteuer 4,43 Ct/kWh. Bei einer Netzstromabnahme von 3500 kWh/a für einen Musterhaushalt entspricht dies in einem vollständigen Kalenderjahr einer Entlastung von 190 Euro/a.

Bei den Betreibern von Heizungs-Wärmepumpen ist die EEG-Umlage ebenfalls Bestandteil des Strompreises, auch bei speziellen Wärmepumpen-Stromtarifen. Inklusive Mehrwertsteuer wird ihr Stromtarif also ebenfalls um 4,43 Ct/kWh entlastet. Bei einer durchschnittlichen Abnahme von 5000 kWh/a entspricht dies in einem vollständigen Kalenderjahr einer Entlastung von fast 221 Euro/a und unverzinst in 15 Jahren Nutzungsdauer einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von 3314 Euro.
 

Auswirkungen auf Wärmewende und Versorgungssicherheit

Mehrere vom BWP in den letzten Jahren beauftragte Studien belegen die Schlüsselrolle des Strompreises. Für die Entscheidung vieler Gebäudeeigentümer ihre Heizungen zur Wärmepumpe umzustellen, sind die zu erwartenden Betriebskosten ausschlaggebend. Über Einsparungen bei den Betriebskosten können so die im Vergleich zu Öl- und Gas-Heikesseln höheren Investitionen refinanziert werden.

Sabel: „Bei der Neugestaltung von Entgelten, Steuern und Umlagen ist daher das Kostenverhältnis zwischen Wärmepumpen und ihren fossilen Wettbewerbern relevant. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein zentraler Anreiz zur Heizungsumstellung.“ Indirekt betreffe dies auch die Gebäudemodernisierung, da Gebäudeeigentümer den entlasteten Strompreis als Refinanzierung ihrer Investitionen betrachten.

BWP: Weitere Entlastung des Strompreises notwendig

Auch nach Abschaffung der EEG-Umlage wird das Kostenverhältnis zwischen Strom und Erdgas bzw. Heizöl nicht ausreichend korrigiert sein. „Es sollten daher weitere Bestandteile des Strompreises hinsichtlich Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden. Beispielsweise mit Blick auf Netzentgelte, Stromsteuer, Mehrwertsteuer oder verbliebenen Umlagen“, fordert Sabel.

Stromsteuer: Die Stromsteuer wurde eingeführt, um Energieeffizienz anzureizen. Heute verhindert sie jedoch die Steigerung der Energieeffizienz über die Sektorengrenzen hinweg und sollte deshalb auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden, argumentiert der BWP. Europarechtlich ist nur ein Mindeststeuerbetrag von 0,1 Ct/kWh bei nicht betrieblicher Verwendung und 0,05 Ct/kWh bei betrieblicher Verwendung vorgesehen. Derzeit liegt die Stromsteuer bei 2,05 Ct/kWh. Zusätzlich wird darauf die Mehrwertsteuer erhoben.

Mehrwertsteuersatz: Um der aktuellen Situation der stark steigenden Energiepreise kurzfristig begegnen zu können, bietet sich aus Sicht des BWP eine Senkung der Mehrwertsteuersatzes auf den Strompreis an. Hierdurch werde dazu beigetragen, die drohende Energiearmut zu bekämpfen und gleichzeitig die Ziele der Emissionsreduktion nicht aus den Augen zu verlieren. Anmerkung: Eine Veränderung bei Mehrwertsteuersatz gilt allgemein als kompliziert, weil die Mehrwertsteuer zwischen Bund und Ländern verteilt wird.

Im Referentenentwurf der EEG-Novelle ist vorgesehen, dass Wärmepumpen-Strom künftig von der KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage befreit werden können: Entwurf für EEG-Novelle verbilligt Wärmepumpen-Strom

BWP: Potenzial der Nachfrageverschiebung besser nutzen

Die Elektrifizierung hilft dabei, Einspeisung aus erneuerbaren Energien und Verbrauch im Energiesystem in Einklang zu bringen. Um diese Potenziale nutzen zu können, ist eine Beibehaltung von Vergütungsanreizen für netzdienliches Verhalten von steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen in Form von reduzierten Netzentgelten langfristig sicherzustellen.

Etwa jeder zweite Wärmepumpenbesitzer nutzt bereits einen Wärmepumpen-Stromtarif und profitiert von einem niedrigeren Strompreis. Im Gegenzug nutzen Energieversorger die Möglichkeit, diese Wärmepumpen bis zu dreimal zwei Stunden am Tag vom Netz zu nehmen. Der BWP fordert, dass dieser Flexibilitätsvorteil der Wärmepumpe als eine zentrale Grundlage der Energiewende künftig noch besser honoriert werden soll. ■

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