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F-Gase-Phase-down

Kältemittel: BDH begrüßt Trilog-Einigung zum F-Gase-Ausstieg

Die Novelle der F-Gase-Verordnung dürfte einen bereits starken Trend beschleunigen: Die Verwendung von Propan als Kältemittel für Heizungs-Wärmepumpen. Bei außen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen sind die erhöhten sicherheitstechnischen Anforderungen relativ einfach umzusetzen.

Zerbor – stock.adobe.com

Die Novelle der F-Gase-Verordnung dürfte einen bereits starken Trend beschleunigen: Die Verwendung von Propan als Kältemittel für Heizungs-Wärmepumpen. Bei außen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen sind die erhöhten sicherheitstechnischen Anforderungen relativ einfach umzusetzen.

Die deutsche Heizungsindustrie erwartet, dass der Trilog-Einigung zur F-Gase-Verordnung Investitionen „in eine Zukunft ohne umwelt- und klimaschädliche Kältemittel für Wärmepumpen“ folgen.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat am 24. Oktober 2023 die mit dem Rat am 5. Oktober 2023 vorläufig erzielte Trilog-Einigung über die Änderung der F-Gase-Verordnung bestätigt. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Trilog-Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union ausdrücklich. Sie schaffe einen EU-weiten Rechtsrahmen für Investitionen in eine Zukunft ohne umwelt- und klimaschädliche Kältemittel für Wärmepumpen.

„Realistischer Fahrplan“

Laut BDH steht die deutsche Heizungsindustrie hinter den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes und entwickelt Wärmepumpen, die mit natürlichen und umweltfreundlichen Kältemitteln betrieben werden. Diese Wärmepumpen, insbesondere mit dem Kältemittel Propan (R290), sind bereits heute bei den meisten Wärmepumpen-Anbietern erhältlich. Die nun beschlossene Beschleunigung des Umstiegs auf Wärmepumpen mit nachhaltigen Arbeitsmitteln werde nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern biete auch eine Chance für die Wertschöpfung in Europa und die Energiewende als Ganzes. Das vereinbarte Absenken der Menge an F-Gasen sowie die schrittweise einsetzenden F-Gas-Verbote stellen nach Auffassung des BDH einen differenzierten und realistischen Fahrplan dar.

Die Trilog-Vereinbarung sieht unter anderem auch das Monitoring der Auswirkungen der neuen Regelungen auf die im Rahmen von REPowerEU vorgegebenen Wärmepumpenziele vor. Dies bewertet der BDH positiv, da das Monitoring die Kohärenz der politischen Rahmensetzung sicherstellt. Um den bereits begonnenen Umstieg auf natürliche Kältemittel nun rasch in die Tat umzusetzen, sollten diese nach Auffassung des BDH bevorzugt behandelt werden, z.B. indem Geräte mit natürlichen Kältemitteln – wie in Deutschland bereits der Fall – zusätzlich gefördert werden. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die Einzelmaßnahme Heizungsaustausch bei Heizungs-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel der Förderzuschuss um 5 Prozentpunkte (Innovationsbonus) erhöht.

Kernpunkte der Novelle der F-Gase-Verordnung

BIV, Bundesfachschule und VDKF haben aus der vorläufigen Vereinbarung zur Novelle der F-Gase-Verordnung die wichtigsten Kernpunkte zusammengestellt:

● ein beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050,

● ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032,

● ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft/Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,

● ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030,

● ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.

Am 19. Oktober 2023 hat der Rat den Entwurf der neuen F-Gas-Verordnung veröffentlicht. Im ANNEX IV (ab Seite 180) sin die wichtigsten Verbote und Beschränkungen aufgeführt.

„Der Umstieg auf natürliche Kältemittel wird beschleunigt“

BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Der nun im Trilog vereinbarte stufenweise Fahrplan setzt EU-weite Leitplanken und wird die Hersteller dabei unterstützen, den bereits laufenden Umstieg auf natürliche Kältemittel zu beschleunigen, ohne dabei auf umwelt- und klimaschädliche Kältemittel, einschließlich PFAS bei wassergeführten Wärmepumpen, zurückgreifen zu müssen. Daher begrüßen wir die Trilog-Einigung und sehen diese als Chance“. ■
Quelle: BDH / jv

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Trilog

Im Zusammenhang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union ist ein Trilog eine informelle interinstitutionelle Verhandlung, an der Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission teilnehmen. Ziel eines Trilogs ist es, eine vorläufige Einigung über einen Legislativvorschlag zu erzielen, der sowohl für das Parlament als auch für den Rat, die Mitgesetzgeber, annehmbar ist. Diese vorläufige Vereinbarung muss dann von jedem dieser Organe in förmlichen Verfahren angenommen werden. Der Rat der Europäischen Union („Rat“) ist eine der obersten Entscheidungsinstanzen der Europäischen Union. An den Tagungen nehmen Minister aus den 27 EU-Mitgliedstaaten teil.