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Energiepolitik

65-%-Regel später: SHK-Ver­band emp­fiehlt Wär­me­pum­pe

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Der Bundestag hat am 21. Mai die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) um vier Monate verschoben. Die 65-%-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026, statt wie ursprünglich geplant ab dem 1. Juli.

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt diesen Beschluss. In Baden-Württemberg sind neun Städte betroffen: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen.

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW, kommentiert: „Eine Regel, die in gut vier Wochen in Kraft getreten wäre und danach wenige Wochen später mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wieder entfallen wäre, hätte nur Verwirrung gestiftet. Die Verschiebung war der vernünftige Weg und bietet Betrieben und Kunden für die Übergangszeit eine gewisse Planungssicherheit.“

Wärmepumpe bleibt die richtige Wahl

Die Verschiebung ändert laut dem Fachverband nichts an der fachlichen Empfehlung des SHK-Handwerks. Becker warnt: „Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, wettet darauf, dass die Preise für diese Energieträger dauerhaft wieder günstiger werden. Das ist eine schlechte Wette.“ Er begründet dies mit steigenden CO2-Preisen, geopolitischen Risiken und der begrenzten Verfügbarkeit von Biogas oder Bioöl zu hohen Preisen.

Ein weiterer Grund in Baden-Württemberg ist das Klimaschutzgesetz des Landes, das Klimaneutralität bis 2040 vorsieht. Becker weist darauf hin, dass der Betrieb mit fossilem Gas oder Öl schon in 14 Jahren stark oder vollständig eingeschränkt werden könnte. Seine Empfehlung ist klar: „In den meisten Fällen ist die Wärmepumpe die richtige Heizung – wirtschaftlich, zukunftssicher und klimafreundlich. In Einzelfällen kann Biomasse die bessere Lösung sein. Gas und Öl sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme technisch oder wirtschaftlich keine Alternativen darstellen. In jedem Fall ist der Innungsfachbetrieb der kompetente Berater für den Heizungstausch.“

Jetzt handeln – Förderung sichern:

Die gewonnene Zeit schafft zwar Entlastung, aber noch keine langfristige Verlässlichkeit. Die Bundesregierung arbeitet derzeit am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Fachverband wünscht sich, dass diese Zeit für ein zügiges und geordnetes Verfahren genutzt wird. Im Zuge des GModG erwartet der Verband im Laufe des Jahres 2026 Änderungen bei der Heizungsförderung (BEG).

Obwohl die Finanzierung der BEG zugesichert ist, könnten sich individuelle Fördersätze ändern. Becker betont: „So gut wie jetzt wird die finanzielle Unterstützung des Heizungstauschs angesichts klammer Haushaltskassen nicht mehr werden. Was heute beantragt wird, ist sicher. Was danach gilt, ist offen. Wer eine neue Heizung plant, sollte jetzt handeln und nicht warten.“

Quelle: FV SHK-BW / fl

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