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Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG: SHK-Handwerk kriti­siert feh­lende Sach­politik

FV SHK BW

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg wünscht vor dem Hintergrund des am 13. Mai 2026 verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) u. a. die Rückkehr zur Sachlichkeit.

Aus Sicht des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg sind die kritischen Reaktionen zum am 13. Mai 2026 im Kabinett verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ebenso überzogen wie die in großen Teilen ideologische Debatte ums sogenannte Heizungsgesetz. „Wir brauchen jetzt dringend eine Rückkehr zu Sachlichkeit, damit Ruhe in die Debatte einkehrt und die Politik nicht weiter die Umsetzung verhindert“, sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker in Stuttgart.

Bei der Wärmewende vorankommen

„Gemessen an den Erwartungen, die die CDU über fast zwei Jahre geschürt hat, ist der Gesetzesentwurf weit weniger spektakulär, als er gemacht wird. Er bietet aber durchaus eine Basis, um im parlamentarischen Verfahren eine umsetzbare Regelung zu finden, damit wir bei der Wärmewende in den kommenden Jahren weiter vorankommen“, sagte Becker.

Eine der zentralen Änderungen ist der Wegfall der 65-%-Regelung für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten. Dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 zufolge mussten neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab Mitte 2026 (in Großstädten) bzw. 2028 mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden, wobei bestimmte Heiztechniken wie Wärmepumpen per Definition als klimaneutral erklärt wurden. Die 65-%-Regelung, die grundsätzlich auch den Einbau von Öl- und Gasheizungen weiter erlaubte, war daher in gewisser Weise als pauschale Abschreckung zu verstehen.

Biotreppe zum aktuellen Gesetz kaum verändert

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die sogenannte Biotreppe. Demnach müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil an klimaneutralen Kraftstoffen verwenden. In fünf Stufen steigt der Anteil dann auf 100 % ab 2045. Im Vergleich zur Stufenregelung des Heizungsgesetzes, die seit 1. Januar 2024 galt, ist einzig der Einstieg im Jahr 2029 um 5 % niedriger, danach übernimmt das neue Gesetz die Stufen der Vorgängerregierung. Demnach muss der Biogasanteil 2030 bei 15 %, 2035 bei 30 % und 2040 dann bei 60 % liegen. Das sind 2040 dann defacto noch 5 % weniger als die 65 % des alten Gesetzes. Danach steigt die Biotreppe wie im Vorgängerkonzept steil an auf 100 %. Das steht zwar nicht im neuen Gesetz, ergibt sich aber de facto aus dem Klimaschutzgesetz sowie dem Grundgesetz.

Im Land droht ab 2040 ein Verbot von fossilen Heizungen und Wärmenetzen

Für Bürger:innen in Baden-Württemberg weist der Verband darauf hin, dass diese anders rechnen sollten, als die Biotreppe des GModG vorgibt. Die neue Koalition aus Grünen und CDU unter dem am 13. Mai 2026 gewählten Ministerpräsidenten Cem Özdemir hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, am Klimaschutzziel 2040 festzuhalten. „In Baden-Württemberg müssen Öl- und Gasheizungen entsprechend des Klimaschutzgesetzes bereits 2040 mit 100 % Bioöl-/gas betrieben werden. Das sollte die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Entscheidung im Blick haben“, so Becker. „Das gleiche Verbot droht Wärmenetzen, wenn sie die Umstellung noch nicht geschafft haben“, schlussfolgert der Verbands-Chef aus den gültigen Gesetzen. Er rät daher den Kunden, vor dem Abschluss eines Fernwärmevertrages ihren Anbieter zu fragen, wie ihr Plan zur Dekarbonisierung des Wärmenetzes bis 2040 aussieht. Derzeit werden in Baden-Württemberg rund drei Viertel der Wärme in Wärmenetzen fossil erzeugt.

Kritisch äußerte sich der Handwerksvertreter auch zur Frage der Technologieoffenheit des neuen Gesetzes: „Solange die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin die Grundlage für Anschluss- und Benutzerzwänge an Fernwärmenetze liefert, bleibt die von der Union viel beschworene Technologieoffenheit eine Mogelpackung“, so Becker.

Simulation einer Anhörung schadet der Demokratie

Hart ins Gericht geht der Politik- und Verwaltungswissenschaftler Becker mit dem politischen Prozess. „Was da passiert, lässt einen nur noch den Kopf schütteln.“ Die Bundesregierung hat sich ein Jahr Zeit genommen, um sich auf einen Gesetzesentwurf zu einigen, setzt dann eine Frist von vier Arbeitstagen zur Reaktion im Rahmen einer sogenannten Länder- und Verbändeanhörung und beschließt dann keine 48 Stunden später den Entwurf. „Das ist eine reine Scheinanhörung. Das ist eine Simulation von demokratischen Prozessen, die eigentlich dazu diene, Gesetze zu verbessern, indem man die Experten anhört, die verstehen, wie sich diese Gesetze auswirken.“

Nun gilt es jedoch, nach vorne zu schauen. „Wer die Energiewende und auch wirtschaftlichen Aufschwung im Handwerk will, sollte sich nun nicht weiter im ideologischen Streit verhaken, sondern endlich pragmatisch das Drama zu Ende bringen“, appelliert Becker an die Politik.

Übergangsfristen sind nötig

Einen wichtigen Punkt sollten die Koalitionäre bei der Beratung im Blick haben, so Becker: „Das Handwerk plant Heizungen und bestellt Produkte mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen oder Monaten. Es bedarf daher dringend Übergangsregelungen, dass alles, was jetzt geplant wurde mindestens noch ein halbes Jahr lang eingebaut werden kann. Ohne diese Regelung trifft die Gesetzesänderung Betriebe und Kunden, die in gutem Glauben gehandelt haben.“ ■
Quelle: SHK BW / ml

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