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Der Fachverband SHK Baden-Württemberg kritisiert die Verzögerungen beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Er fordert die sofortige Verschiebung der 65-%-Erneuerbaren-Pflicht in Großstädten und einen parteiübergreifenden Energiekonsens.
Die Bundesregierung hat ihren selbstgesteckten Zeitplan für den Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs GMG verfehlt. Ursprünglich für Ostern angekündigt, liegt ein Referentenentwurf noch immer nicht vor. Diese erneute Verzögerung, nachdem bereits die Eckpunkte verspätet präsentiert wurden, ist für den Fachverband ein ernstes Signal.
Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FVSHK BW, betont: „Jede weitere Woche ohne Klarheit kostet Hausbesitzer bares Geld, kostet unsere Betriebe Aufträge und kostet die Wärmewende wertvolle Zeit.“ Er kritisiert, dass die Regierung nicht mit gutem Beispiel vorangeht, obwohl Politiker mehr Anstrengung fordern.
Für Tausende Hausbesitzer tickt die Uhr, da bereits zum 1. Juli die im geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankerte Pflicht in Kraft tritt, wonach neu eingebaute Heizungen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung angekündigt, diese Regelung mit dem neuen GMG aufzuheben.
„Da die Bundesregierung ihren Zeitplan erneut verfehlt hat, erwarten wir nicht, dass das neue GMG zum 1. Juli in Kraft treten wird“, sagt Becker. Der Verband warnt vor einem rechtlichen und kommunikativen Chaos, sollte eine Regelung gültig werden, die kurz darauf wieder abgeschafft werden soll. Dies würde die Verunsicherung bei Hausbesitzern und Handwerksbetrieben weiter verstärken.
Sofortige Fristverschiebung für Großstädte
Der Fachverband fordert deshalb eine vorsorgliche Verschiebung der GEG-Frist für Großstädte um mind. sechs Monate. Diese Maßnahme sei rechtlich möglich und würde den Beteiligten ausreichend Zeit für eine gesetzliche Neuregelung geben. Eine solche Verschiebung nähme politischen Druck und schaffe den nötigen Raum für eine dauerhaft sinnvolle Lösung.
Der Verband appelliert an die Regierung, eine entsprechende Regelung innerhalb der nächsten zwei Wochen auf den Weg zu bringen. Dies würde Kunden und Betrieben, für die die Zeit des Heizungstauschs mit den wärmeren Monaten beginnt, in der Übergangszeit Klarheit verschaffen und sei ein Akt politischer Vernunft.
Für das SHK-Handwerk Baden-Württemberg ist die eigentliche Nagelprobe des kommenden Gesetzes weniger seine technische Ausgestaltung als vielmehr dessen langfristiger Bestand. „Ich werde das GMG daran messen, ob die Regelungen über den nächsten Bundestagswahlkampf hinaus Bestand haben“, erklärt Becker. Der FVSHK BW prägt hierfür den Begriff des „Energiefriedens“: Ein Regelwerk, das breiten Konsens in der demokratischen Mitte trägt und damit langfristig verlässlich ist.
Die Reaktionen auf die im Februar veröffentlichten Eckpunkte des GMG zeigten, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist. Der Verband mahnt, dass ohne einen solchen Energiefrieden das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der demokratischen Parteien weiter sinken wird.
Technologieoffenheit ohne „Mogelpackung“
Die Bundesregierung betont, das neue GMG werde die Technologieoffenheit wiederherstellen und die Freiheit im Heizungskeller zurückbringen. Der Fachverband begrüßt diesen Ansatz, knüpft daran aber eine klare Bedingung: „Technologieoffenheit ist nur dann glaubwürdig, wenn der Staat gleichzeitig nicht durch die Hintertür Anschluss- und Benutzungszwänge ermöglicht“, so Hauptgeschäftsführer Becker.
Konkret fordert der Fachverband, die Grundlage im GEG zu streichen, die es Ländern und Kommunen erlaubt, Anschluss- und Benutzungszwänge für Wärmenetze zu erlassen. Wenn der Bürger formal die freie Wahl der Heizung habe, aber die Kommune per Satzung einen Anschluss an das Fernwärmenetz vorschreiben könne, sei die erklärte Technologieoffenheit eine „Mogelpackung“. Ein explizites Verbot solcher Zwänge wäre der konsequent technologieoffene Weg.
Der Verband rät Bürgern, die nicht dem Zwangsmonopol eines Wärmenetzes ausgeliefert sein wollen, sich schnellstmöglich mit einer Wärmepumpe zu beschäftigen. Eine Wärmepumpe biete Schutz vor Anschlusszwängen, da selbst bei einer späteren Fernwärme-Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang der Einbau einer Wärmepumpe kein Risiko darstelle, so die Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das SHK-Handwerk in Baden-Württemberg, mit rund 3000 Mitgliedsbetrieben und über 50.500 Beschäftigten eine tragende Kraft der Wärmewende, erwartet von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Becker fasst zusammen: „Die Betriebe sind bereit. Die Kunden warten auf Entscheidungen. Die Osterfeiertage sind vorbei – es ist Zeit zu handeln.“ ■
Quelle: Fachverband SHK BW / fl
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