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ÜWG: Bestands­an­lagen mit Green Fuels be­tanken?

Die ÜWG traf sich am 1. Juli 2025 zu ihrer 37. Mitgliederversammlung im hessischen Fulda.

HHManz

Die ÜWG traf sich am 1. Juli 2025 zu ihrer 37. Mitgliederversammlung im hessischen Fulda.

Die zuverlässige und fachkompetente Betreuung der knapp 5 Mio. Heizölverbraucheranlagen in Deutschland ist nach wie vor das wesentliche Geschäftsfeld der ÜWG-Fachbetriebe. Damit stehen die Fachhandwerker für den umweltschonenden und sicheren Betrieb der Anlagen ein. Doch der Wärmemarkt verändert sich. Ölheizungen werden weniger, Hybridsysteme und Wärmepumpen gewinnen immer mehr Kunden.

In diesem Umfeld blickt die ÜWG nach vorn und erschließt kontinuierlich neue Themenbereiche. So macht die Organisation mit dem Geschäftsfeld „Erdwärme, Klima, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen“ ihre Mitglieder schon heute fit für künftige Anforderungen, die aus dem verstärkten Einsatz von Wärmepumpen in neuen und bestehenden Gebäuden resultieren – auch in Hybridanlagen.

Zukunft mit flüssigen Brennstoffen

Überdies müsse mit Blick auf den Umstieg zu erneuerbaren Energien schon langsam von „Verbraucheranlagen für flüssige Brennstoffe“ gesprochen werden, statt nur von Heizölverbraucheranlagen, wie der ÜWG-Vorsitzende Andreas Kröckel zur Eröffnung der ÜWG-Mitgliederversammlung in Fulda betonte. Denn mit flüssigen Energieträgern könne schon heute und sofort mit der Modernisierung im Heizungskeller begonnen werden. Grüne Fuels würden kommen, die Hybridisierung lasse sich schon heute vorbereiten. So würde die Heizung zukunftssicher, resilient, kostengünstig, sparsam im Energieverbrauch und emissionsarm. Die ÜWG ist für diese Entwicklung gut aufgestellt und Andreas Kröckel ist sich sicher: Flüssige Brennstoffe verschwinden auch in den kommenden Jahrzehnten nicht einfach vom Markt, sondern werden als Lösung dringend gebraucht.

Green Fuels in Bestandsanlagen

Wolfgang Dehoust

HHManz

Wolfgang Dehoust

Genau diesem Thema widmete sich auf der ÜWG-Tagung Wolfgang Dehoust, Chef des gleichnamigen Behälter- und Speicher-Spezialisten aus Leimen. Er gab differenzierte und praxisnahe Antworten auf die Frage: Was muss beachtet werden, wenn man Green Fuels in bestehenden Heizölverbraucheranlagen einsetzen will?

Dabei unterschied er nicht nur zwischen den Begriffen „geeignet“ und „zugelassen“, sondern beschrieb auch die dafür ausschlaggebenden Normen und gab praktische Handlungsempfehlungen. Entscheidend sei zu klären, inwieweit bereits im Bestand befindliche Tanks nach den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) mit erneuerbaren Flüssigbrennstoffen befüllt werden können. Für die ÜWG-Fachbetriebe sei das ebenso wichtig wie für den Heizölhandel und die Kunden beider Gewerke.

Green Fuels hätten zwar den großen Vorteil, dass sie drop-in-fähig sind, klassischem Heizöl also in unterschiedlicher Menge beigemischt werden können. Das nütze aber wenig, wenn dies in den einschlägigen abZ nicht abgebildet wird, wie Dehoust zu bedenken gab. Um hier Klarheit zu schaffen, hat er die bestehenden Bauartzulassungen und Heizöl-Normen unter die Lupe genommen. Resultat: Seit 2011 erlaubt die DIN 51603 ganz eindeutig Zumischungen von paraffinischem Heizöl.

Zulassungen, die seit 2011/2012 bestehen, decken demnach 35 bis 40 % HVO in den Tanks ab. Denn bis zu diesem Beimischungsgrad wird die in der Norm festgelegte Mindestdichte für Heizöl EL von 815 kg/m³ rechnerisch nicht unterschritten. Wird also ein Sachverständiger in der Praxis darauf angesprochen, kann er davon ausgehen, dass eine abZ für einen Kunststofftank, die aus dem Jahr 2012 stammt, diese Regelung in der Heizölnorm abdeckt und HVO entsprechend verwendet werden kann.

Arbeitskreis erarbeitet Handlungsempfehlungen

Dehoust verwies dazu auch auf einen Arbeitskreis bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), in dem gemeinsam mit dem DIBt und den Sachverständigenorganisationen ein Papier mit Handlungsempfehlungen für die Sachverständigen für den täglichen Gebrauch erstellt wird. Im Entwurf der Fachlichen Stellungnahme zur technischen Eignung von Anlagenteilen von bereits in Betrieb befindlichen und neu zu errichtenden Heizölverbraucheranlagen und Notstromanlagen bei der Verwendung von paraffinischen Heizölen nach DIN 51603-1:2024 findet sich diese Argumentation wieder – die Endfassung ist laut Dehoust abzuwarten.

Eine allgemeine Aussage zu bestehenden Tanks könne zwar nicht gegeben werden, er stehe aber zu der Aussage: „Zweiwandige Kunststofftanks sind seit 2011 sicher bis zu 40 % HVO einsetzbar. Ältere Behälter und vor allem einwandige sollten ausgetauscht werden.“

In der Ausgabe der Heizölnorm von 2024 ist nun im Teil 8 zusätzlich ein Brennstoff mit einer Mindestdichte von 765 kg/m³ definiert. Unter der Bezeichnung „Heizöl EL A X“ werden Mischungen zwischen 0 und 100 Volumenprozent synthetisch hergestellter paraffinischer Bestandteile aufgelistet. Für alle neuen Tanks ist das Thema damit geklärt.

Einzige Schwierigkeit: Bisher sind Wechselbefüllungen mit verschiedenen Brennstoffen nicht zulässig. Aber auch hierzu werde an einer Lösung gearbeitet. Ein entsprechendes Gutachten des SKZ (Süddeutsches Kunststoff-Zentrum) liege bereits vor.

Für Verunsicherung sorgte der „Forschungsbericht“ 838 der Deutschen Wissenschaftlichen Gesellschaft für nachhaltige Energieträger, Mobilität und Kohlenstoffkreisläufe (DGMK), der zwar Beeinträchtigungen von Tankwandungen älterer Tanks nicht ausschloss, diese aber nicht quantifiziert hat. Eine ganz aktuelle wissenschaftliche Studie des OWI-Instituts bestätige nun aber, dass bei Tanks aus Polyethylen, in denen über Jahre Heizöl gelagert wurde, keine negativen Veränderungen der Materialkennwerte festzustellen seien, wenn danach paraffinische Brennstoffe gelagert werden. Die von OWI ermittelten Werte lägen alle innerhalb der Tank-Norm EN 13341 bzw. der DIBt-Vorgaben. Fuels|Lubes|Energy wird voraussichtlich in der September-Ausgabe auf die OWI-Studie ausführlich eingehen.

UWG als stabile Gemeinschaft

Für Uwe Loth, dem Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Hessen, ist es besonders wichtig, dass sich die ÜWG nach wie vor als eine stabile Gemeinschaft präsentiert, die sich unverändert durch hohes Fachwissen, Verantwortung und Verlässlichkeit auszeichnet. „Das ist aber in bewegten Zeiten keine Selbstverständlichkeit und unter den besonderen Bedingungen erst recht nicht. Aber Gemeinschaft zeigt sich nicht, wenn alles glatt läuft, dann geht es von allein. Gemeinschaft zeigt sich, wenn es schwierig wird.“ Dafür spricht er der ÜWG als Ganzes seinen tiefen Respekt aus.

ÜWG im Wandel

Neben allen politischen und branchenseitigen Herausforderungen hat die Organisation auch intern einige Herausforderungen zu meistern. Denn derzeit wird ein neuer Geschäftsführer gesucht, der sich voll mit den vielfältigen und komplexen Themen befassen kann. Bis der gefunden ist, hat der ÜWG-Vorsitzende Andreas Kröckel in enger Zusammenarbeit und ständigem Austausch mit dem Vorstand, insbesondere mit seinem Vorstandskollegen Thorsten Jakob, interimsmäßig die operative Geschäftsführung der Überwachungsgemeinschaft übernommen. Neben dem Tagesgeschäft in ihren eigenen Fachhandwerksbetrieben stellt das für die Vorstände eine enorme Aufgabe dar.

Dennoch konnten Thorsten Jakob und Andreas Kröckel auf der Mitgliederversammlung zeigen, dass sich die ÜWG in allen Fachbereichen stabil entwickelt, wirtschaftlich auf sehr soliden Füßen steht und weiter konsequent an ihrer Zukunft arbeitet. Nicht ohne Grund sieht Uwe Loth in der ÜWG „mehr als eine Prüf- und Überwachungsorganisation“ und beschreibt sie aus Sicht der SHK-Branche als ein Rückgrat des qualifizierten Handwerks, ein Ort, an dem Wissen geteilt, weitergegeben und weiterentwickelt wird.

Die sehr lebhafte und lösungsorientierte Diskussion zu einzelnen Themen der ÜWG-Arbeit auf der Fuldaer Tagung verdeutlichte das große Engagement der Mitglieder für „ihre ÜWG“, wie sie sie selbst gern nennen. Das ist eine gute Basis für die kommenden Monate, in denen der Vorstand noch ohne Geschäftsführer die Verantwortung allein tragen muss.

Und Aufgaben gibt es zur Genüge zu bewältigen: Regulatorische Anforderungen nehmen auch für das Handwerk zu. Die politischen Rahmenbedingungen sind alles andere als langfristig sicher planbar und das gesamtwirtschaftliche Umfeld bleibt auch für die ÜWG-Betriebe nicht ohne Konsequenzen.

Mit der Elektrifizierung auch im Wärmemarkt tauchen neue Player mit teils aggressivsten Geschäftsmodellen auf und teils völlig ohne Handwerksverständnis, wie es Uwe Loth beschreibt. Umso wichtiger sei es, „dass wir als SHK-Handwerk eine starke ÜWG haben, ein Siegel für Verantwortung und Nachhaltigkeit“.

Hinzu kommt die notwendige Digitalisierung für die Arbeit der Sachverständigen und Betriebsprüfer sowie zur Optimierung der Arbeitsabläufe in der ÜWG selbst. Auch ein verstärktes Marketing soll den zukunftsfesten Ausbau der Organisation begleiten.

Facharbeit für die Mitglieder

Dr.-Ing. Harald Richter stellte in Fulda die vor einiger Zeit überarbeitete ÜWG-Fachinformation Nr. 6 Heizölverbraucheranlagen vor, die als Praxisleitfaden zum Umgang mit bereits in Betrieb befindlichen Heizölverbraucheranlagen einschließlich deren Modernisierung dient. Zu finden ist die Fachinformation auf der ÜWG-Homepage oder im Gewässerschutzhandbuch.

Interessant war auch die Präsentation der Firma LORO beim anschließenden Austausch der ÜWG-Sachverständigen. Hier wurde eindringlich darauf hingewiesen, wie wichtig der Einbau eines Schutzrohres für eine sichere Wanddurchführung von Füllrohren für Heizölverbraucheranlagen ist. ■
Quelle: ÜWG / Autor: HHManz / ml

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