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Fernablesbare Messgeräte: Der Countdown läuft

SBZ: Herr Keuthen, erläutern Sie bitte die Sachlage: Aus welchem Grund sollen die Zähler bis Ende 2026 auf fernablesbare Geräte umgestellt werden?

Michael Keuthen: Ziel ist es, Mietern mehr Transparenz über ihren Energieverbrauch zu geben, damit sie ihr Verhalten anpassen und Kosten sparen können. Grundlage dafür sind die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Bis Ende 2026 müssen alle Messgeräte fernablesbar sein. Außerdem müssen sie herstellerunabhängig auslesbar sein, etwa über den Open Metering Standard (OMS). Davon profitieren sowohl Mieter als auch Verwalter, da Ablesetermine entfallen und Verbrauchsdaten leichter verfügbar sind.

SBZ: Können Sie beziffern, wie hoch die Umstellungsquote auf fernablesbare Messgeräte aktuell liegt?

Keuthen: Die Umsetzungsquote liegt je nach Unternehmen zwischen 50 und 80 %. Wer die Umrüstung bisher aufgeschoben hat, gerät zunehmend unter Zeitdruck. Gründe dafür sind vor allem Fachkräftemangel, fehlende technologische Kompetenzen im Umgang mit Funk- und Verbrauchsdaten sowie die bisher höheren Kosten für fernablesbare Geräte. Außerdem bringt die Digitalisierung neue Anforderungen an Datenverarbeitung, Softwarelösungen und Gebäudetechnik mit sich.

Durch den Open ­Metering Standard müssen ­Messdienste oder Verwalter ­keine Termine mehr mit den Mietern ­vereinbaren.

SBZ: Wie gelangen die Daten fernablesbarer Messgeräte zur Abrechnung?

Keuthen: Fernablesbare Geräte senden ihre Daten automatisch, sodass keine Wohnungsbegehungen mehr nötig sind. Die Übertragung erfolgt entweder per Walk-by-Auslesung oder über ein Gateway im Gebäude, das die Daten direkt an das Büro weiterleitet. Durch den OMS ist die Interoperabilität zwischen verschiedenen Herstellern gewährleistet. Für einen einfacheren Betrieb empfiehlt sich aber ein einheitliches Geräteportfolio aus einer Hand. Vor allem vereinfacht es den Einkauf, die Lagerhaltung und das Handling für Messdienst, Verwalter und Monteure. Zurück zu den Daten: Diese werden anschließend in der Abrechnungssoftware verarbeitet und den Nutzern über digitale Anwendungen zur Verfügung gestellt.

SBZ: Welche Herausforderungen stellen sich konkret beim Austausch der Heizkostenverteiler bis Ende des Jahres?

Keuthen: In Deutschland gibt es Millionen Heizkostenverteiler, von denen viele bis 2026 ausgetauscht werden müssen. Der Austausch ist oft komplex, da unterschiedliche Hersteller und Rückenplatten im Einsatz sind und die Montage zeitaufwendig ist. Monteure benötigen daher häufig verschiedene Geräte und viel Vorbereitungszeit. Um das zu vereinfachen, wurden universelle Heizkostenverteiler entwickelt, die auf viele gängige Systeme passen und den Montageaufwand deutlich reduzieren. Dennoch bleibt der Gesamtaufwand – auch durch zusätzliche Wasser- und Wärmezähler – sehr hoch.

Fernablesbare ­Geräte ­erleichtern Mietern, ihre ­Verbräuche ­einzusehen, ­woraufhin sie ihr ­Verhalten ­kostensenkend ­anpassen können.

SBZ: Was passiert eigentlich, falls die Umrüstung nicht gelingt?

Keuthen: Die Heizkostenverordnung regelt das ganz klar. Es gibt zwar unter Umständen Härtefallregeln, doch darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Diese greifen nur, wenn der Aufwand für den Austausch unverhältnismäßig oder technisch gar nicht möglich wäre. Ich denke, dass das kaum die Regel ist. Greift diese Härtefallregel nicht und ist der Gebäudeeigentümer bis zum 31. Dezember 2026 der Umrüstpflicht nicht nachgekommen, darf der Mieter bei der Nebenkostenabrechnung pauschal um 3 % kürzen. Das klingt vielleicht im ersten Moment nicht viel, doch die wenigsten Vermieter wollen auf diesen 3 % sitzen bleiben.

SBZ: Welchen Appell richten Sie an Messdienste, Gebäudeverwalter, Eigentümer und Fachhandwerker?

Keuthen: Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die verbauten Geräte und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Messdienst auf, um die Montage zu planen. Prüfen Sie insbesondere bei Heizkostenverteilern, ob unterschiedliche Systeme im Einsatz sind, und ziehen Sie auch den universellen Heizkostenverteiler aus unserem Hause in Betracht, da er den Austausch deutlich beschleunigt. Weil es meist wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten Sie möglichst bei einem Hersteller bleiben, um Einkauf, Logistik und Montage künftig zu vereinfachen.

SBZ: Herr Keuthen, vielen Dank für das Gespräch.

Bei Verstoß ­gegen die Umrüstpflicht darf der Mieter die Nebenkosten­abrechnung um 3 % kürzen.

Michael Keuthen, Submetering-Experte und Geschäftsführer der Engelmann Sensor GmbH