Trinkwasserhygiene zwischen Energieeffizienz und Regelwerksanpassung
24.02.2026
Bild: Beate Geßler / SBZ
Die 7. VDI-Fachkonferenz „Trinkwasserhygiene & -Installationen“ brachte Mitte November 2025 in Mannheim über 100 Fachleute aus Forschung, Planung, Betrieb, Instandhaltung und Überwachung zusammen. An zwei intensiven Konferenztagen wurde über die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Energieeinsparung und hygienischer Sicherheit sowie die Anpassungen an neue europäische und nationale Regelwerke nicht nur referiert, sondern auch rege diskutiert.
Die Konferenz begann mit einem Blick über den Tellerrand der Trinkwasserhygiene. Thorsten Peinelt von Georg Fischer stellte in seiner Keynote das Konzept der Schwammstadt in den Fokus. Angesichts zunehmender Wetterextreme betonte er die Bedeutung einer grün-blauen Infrastruktur für die künftige Stadtentwicklung. Regenwassermanagement und -nutzung reduzieren zudem den Druck auf die Trinkwasserressourcen erheblich.
Direkt im Anschluss demonstrierte Oliver Ringelstein von Intewa die praktische Umsetzung am eigenen Firmengebäude in Aachen. Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen wie etwa Regenwassernutzung, Nutzung von Ablaufwasser aus der Kleinkläranlage sowie Regenwasserversickerung und -rückhaltung wurde vollständige Wasserautarkie erreicht. „Der Wasserbedarf vom Versorger konnte so von 160 m³ im Jahr auf null reduziert werden“, berichtete Ringelstein.
TrinkwV 2023: Haftungsrisiken und Rechtsfolgen
Nach diesem Exkurs erläuterte Rechtsanwältin Sandra Sutti die rechtlichen Implikationen der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Bei Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von (Gebäude-)Wasserversorgungsanlagen sind mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) einzuhalten. Das schließt auch die Auswahl und Verwendung von entsprechend geeigneten Werkstoffen und Materialien mit ein. Wer gegen die a. a. R. d. T. verstößt, handelt grob fahrlässig. Sutti warnte: „Fehler bei Planung, Ausführung und Betrieb können zu gesundheitsschädlicher Verunreinigung führen – mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen.“
Herausforderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
Michael Stroheker, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene und Haustechnik, beleuchtete die besonderen Schwierigkeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Von geschätzt 16 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland haben etwa 12 Millionen zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen. Rund 50 % aller Eigentumswohnungen werden dabei von Hausverwaltungen betreut. „Und Hausverwalter sind Hausverwalter – keine Fachleute für Trinkwasserhygiene“, so Stroheker.
Das Problem liegt in der rechtlichen Diskrepanz zwischen Wohnungseigentümergesetz und Trinkwasserhygiene. Die Hürden bei einer notwendigen Sanierung seien erheblich. Hausverwalter dürfen je nach Vertrag nur Aufträge bis zu einem Betrag von 500 bis 3000 Euro ohne Beschlussfassung vergeben. Größere Maßnahmen müssen in Eigentümerversammlungen unter Einhaltung diverser Vorgaben beschlossen werden. An einem Fallbeispiel mit 176 Wohneinheiten rechnete Stroheker vor, dass auch bei optimalem Verlauf ganze 48 Wochen vom ersten Schritt bis zum Beginn der Sanierung vergehen.
Legionellenprävention im DVGW W 551-1
Den Entwurf des Arbeitsblatts DVGW W 551‑1 (A) stellte Hanna Wippermann vom DVGW vor. Bei der Regelwerksüberarbeitung wurden Forschungsergebnisse aus Projekten zu Legionellen im Kaltwasser, zur Ultrafiltration und zur Absenkung der Trinkwarmwassertemperatur sowie Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. „Die Untersuchungen haben bestätigt, dass neben der Temperatur am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer vor allem die niedrigste Temperatur in der Zirkulation von entscheidender Bedeutung ist“, erklärte Wippermann.
Ist der Wert für Blei bereits in der S‑0-Probe erhöht, gilt es zu prüfen, ob die Hausanschlussleitung aus Blei ist.
Bild: Schell
Demzufolge wird im Entwurf der Begriff Tc,min für die niedrigste Temperatur im Zirkulationssystem neu eingeführt. Das Arbeitsblatt definiert erstmals zwei Betriebsweisen: die bewährte 60/55-°C-Variante und unter strengen Bedingungen auch 55/50 °C. Voraussetzung für die Temperaturabsenkung sind unter anderem elektronische Zirkulationsregulierventile mit kontinuierlicher Temperaturmessung und -archivierung sowie ein engmaschiges mikrobiologisches Monitoring. Der Entwurf hebt zudem die Bedeutung der Temperaturhaltung von Trinkwasser kalt und von fachgerechten Probennahmen hervor.
Probennahmen: Details entscheiden
Alexandra Bürschgens zeigte, wie wichtig eine systematische und logisch aufgebaute Probennahmestrategie ist, um der vermuteten Ursache nachzugehen und die Kontaminationsquelle nachzuweisen. Ein weiterer Schwerpunkt ihres Vortrags war die Eignung von Probennahmeventilen. Die anerkannte Sachverständige für Trinkwasserhygiene im DVQST kritisierte, dass viele Ventile weder den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Probennahme noch an die Arbeitssicherheit genügen. Sie forderte einhändig bedienbare Probennahmeventile mit fixem Entnahmerohr in ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien.
Vom Prüfbericht zur behördlichen Maßnahme
Den behördlichen Entscheidungsweg nach Erhalt eines Trinkwasserprüfberichts erläuterte Jörg Reimuth vom Gesundheitsamt Potsdam. Zunächst erfolgt eine sorgfältige Auswertung auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit: Akkreditierung des Labors, Name des Probennehmers, Datum und Uhrzeiten sowie eindeutige Bezeichnung der Probenahmestellen. Er betonte, dass das Gesundheitsamt keine Vorschläge zur Sanierung der Anlage macht, aber ggf. Hinweise zur Hinzuziehung von Fachpersonal, welches dann die erforderlichen Vorschläge unterbreitet, geben kann. „Die Verantwortlichkeit liegt grundsätzlich beim Betreiber“, stellte Reimuth klar.
World Cafés zum Ausklang
In drei World Cafés diskutierten die Teilnehmenden zum Ende des ersten Konferenztages kontroverse Themen: Ob 50 °C in Zirkulationssystemen bei dem notwendigen Aufwand noch Sinn ergeben, mit welchen Herausforderungen und Strategien Legionellen im Kaltwasser in nicht überwachungspflichtigen Anlagen verbunden sind und wie nutzerseitige Mitwirkung bei der Sicherstellung der Trinkwasserhygiene gelingen kann.
Beim Thema Temperaturabsenkung zeigte sich: Die Mehrheit sieht 50 °C kritisch, auch weil der Überwachungsaufwand mit elektronischen Zirkulationsregulierventilen und engmaschigem Monitoring die Einsparungen relativiert. Konsens bestand darin, dass zunächst die passiven Maßnahmen – getrennte Schachtführung, bedarfsgerechte Dimensionierung, hydraulischer Abgleich – konsequent umgesetzt werden müssen. Beim anschließenden Get-together nutzten die Teilnehmenden die entspannte Atmosphäre zum Netzwerken und vertiefenden Austausch.
Erkenntnisse aus der Forschung
Der zweite Konferenztag startete mit einer Keynote von Dr. Bernd Bendinger vom IWW Mülheim zu den Ergebnissen aus den Forschungsprojekten Ultra-F und Trans2NT-TWW. Darin wurde untersucht, unter welchen Bedingungen Temperaturabsenkungen bei gleichzeitiger hygienischer Sicherheit möglich sind. „Eine Ultrafiltration hält zwar Importlegionellen zurück, beeinflusst aber nicht die Bestandslegionellen, die sich bereits in der Trinkwasser-Installation befinden“, stellte Bendinger klar.
Von 16 Versuchsreihen in Feldobjekten mit Temperaturabsenkung verliefen sieben erfolgreich, sieben mussten wegen starker Legionellenvermehrung abgebrochen werden. Der Forscher betonte, dass bei dezentraler Erwärmung ohne Speicher und Zirkulation das Wasser in den Leitungen nach Nutzung schnell über einen längeren Zeitraum unter 25 °C abkühlen muss. „Dies ist in Ein- und Zweifamilienhäusern gut realisierbar, in Mehrfamilienhäusern allerdings kaum zu erreichen“, so Bendinger.
Umstellung der Zertifizierung für Materialien
Dr. Johannes Ruppert vom DVGW-Technologiezentrum Wasser erläuterte die neuen europäischen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser. Es gilt, den Zeitrahmen für die Umstellung im Blick zu behalten. „Bis 31. Dezember 2026 ist keine nationale Konformitätsbestätigung mehr möglich – dann ist die europäische Zertifizierung nach EU-DWD verpflichtend“, warnte Ruppert. Ab dem 12. Januar 2028 gilt zudem der neue Bleigrenzwert von 5 µg/l. Besonders kritisch: Zwölf bleihaltige Legierungen dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Untersuchungen auf Blei, Kupfer und Nickel
Dr. Peter Arens von Schell demonstrierte die fachgerechte Vorgehensweise bei der Untersuchung und Beurteilung chemischer Parameter auf Grundlage der UBA‑Empfehlung von 2018. Drei unterschiedliche Probennahmen ermöglichen hier eine differenzierte Bewertung: „Die S-0-Probe zeigt die Qualität des gelieferten Trinkwassers, die S-1-Probe die Eigenschaften der Armatur und Schläuche, die S-2-Probe die Eigenschaften der Installation“, erklärte der Sachverständige. Die Auswahl geeigneter Probennahmestellen sollte durch den Betreiber erfolgen, weil ihm die Nutzungshäufigkeit etc. bekannt sein sollte.
Hygienebewusste Anlagenplanung
Welche Bedeutung das Thema Druckverteilung über den Fließweg für nachhaltige hydraulische Konzepte hat, beleuchtete Michael Lübbert von der Planungsgruppe VA. Kritisch sind Apparate und Armaturen mit hohen Druckverlusten, etwa Wasserzähler (300 bis 800 hPa), Trinkwassererwärmer im Durchflussprinzip (250 bis 900 hPa) oder Enthärtungsanlagen (600 bis 1000 hPa).
An einem Krankenhausprojekt demonstrierte er zudem die Wirksamkeit der Kaltwasserzirkulation mit Kühlung. Damit lassen sich bei vorhandener Abnahme hygienisch sichere Kaltwassertemperaturen sicherstellen. „Allerdings sollte sie nicht als Ersatz für passive Maßnahmen verstanden werden“, betonte der Planungsingenieur.
Dezentrale Trinkwassererwärmung
Der Schwerpunkt des Vortrags von Dirk Schulze von Strawa Wärmetechnik lag bei dezentralen Wärmeübergabestationen. Er verwies auf den Leitsatz, Trinkwasser-Installationen grundsätzlich so klein wie möglich und so groß wie nötig zu dimensionieren, und unterstrich in diesem Zusammenhang die Vorteile dezentraler Systeme: „Kein Trinkwasser im Speicher, keine Stagnation, geringere Warmwasserinhalte, Trinkwassererwärmung nur bei Verbrauch, keine Beprobungspflicht nach § 31 TrinkwV, kleinere Versorgungsschächte.“
Neues Priorisierungssystem für die Risikoabschätzung
Arnd Bürschgens präsentierte ein überarbeitetes Bewertungssystem für Trinkwasser-Installationen. Statt der klassischen Risikomatrix entwickelte er eine vierstufige Klassifizierung nach Schadensausmaß: keine Gefährdung (0), Vermögensschäden (1), Sachschäden (2) und Personenschäden (3). „In der Risikomatrix erfolgt die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen individuell und subjektiv, was zu bewussten oder unbewussten Verzerrungen in der Bewertung führen kann“, kritisierte der Sachverständige und Vorsitzende des DVQST.
Sein System ermöglicht eine klare zeitliche Priorisierung erforderlicher Maßnahmen: unverzüglich (Kategorie 3), umgehend (Kategorie 2) und zeitnah (Kategorie 1). Zeitnah bedeutet eine Umsetzung innerhalb weniger Wochen bis maximal ein Jahr. Geeignete Maßnahmen ergeben sich unter anderem aus der VDI 6023 und den Arbeitsblättern der Reihe DVGW W 551.
Sanierung in der Praxis
Die vielfältigen Hürden bei der Sanierung kontaminierter Anlagen schilderte Dr. Melanie Lampe. Technische Herausforderungen wie Materialinkompatibilität und unzureichende Dokumentation sowie hygienische Herausforderungen wie persistente Biofilme und ungeeignete Spülparameter treffen auf organisatorische Probleme: unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Kommunikation zwischen den Beteiligten, laufender Gebäudebetrieb während der Sanierung.
Lokale Kontaminationen haben meistens systemische Ursachen!
Bild: Arnd Bürschgens
„Die Risikobewertung ist nur so gut wie ihre Umsetzung“, betonte die Sachverständige. Häufig werden kurzfristige Spülmaßnahmen statt nachhaltiger Sanierungen durchgeführt. Das liegt vor allem an wirtschaftlichen Zwängen: hohen Investitionskosten, fehlenden Förderprogrammen und dem Konflikt zwischen Hygiene, Budget und Betriebsfähigkeit. Erfolgsversprechend sind hingegen interdisziplinäre Zusammenarbeit, kontinuierliches Monitoring nach Sanierung und Schulung der Betreiber und ihrer Mitarbeiter.
Wasserbehandlung kritisch hinterfragt
Dr. Roland Suchenwirth vom Büro Hygieia stellte grundsätzliche Fragen zur Trinkwassernachbehandlung. Die UBA-Empfehlung von 2021 formuliert klar: „Eine Nachbehandlung des Trinkwassers in der Trinkwasser-Installation ist in der Regel nicht erforderlich.“ Nur in Ausnahmefällen kann es zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Korrosion, zur Anpassung der technischen Gebrauchseigenschaften des Trinkwassers oder als vorübergehende Maßnahme bei Vorliegen einer mikrobiellen Verunreinigung sinnvoll bzw. notwendig sein. Besonders problematisch sieht er den Einsatz von Aktivkohlefiltern, da sie einen Nährboden für Bakterien bieten und bei ausbleibendem Filterwechsel mehr Schadstoffe freisetzen können, als sie zurückhalten würden.
Water-Safety-Plan im Krankenhaus
Im letzten Vortrag der Konferenz erläuterte Bettina Seidenspinner die Umsetzung des Water-Safety-Plan-Konzepts in Kliniken. Das von der WHO empfohlene risikobasierte Vorgehen umfasst fünf Schritte: Bildung eines WSP-Teams, Systembeschreibung, Systembewertung, Risikobeherrschung und Verifizierung. „Das WSP-Team muss über ausreichende Fachkenntnis und Praxiserfahrung sowie Entscheidungsbefugnisse und Budgetverantwortung verfügen“, forderte die Hygienefachkraft.
Eine zentrale Frage sollte lauten: „Was kann an welcher Stelle in unserer Trinkwasser-Installation wann und warum schiefgehen?“ Eine periodische Revision, z. B. alle sechs Jahre, sowie anlassbezogene Überarbeitungen des Konzepts sieht sie als unverzichtbar an. Zu den besonderen Herausforderungen in Krankenhäusern gehören vor allem ältere Gebäude, unvollständige Dokumentation von Rückbauten und fehlendes Fachwissen in kleineren Kliniken.
Fazit: Gesundheitsschutz vor Energieeinsparung
Die Konferenz machte deutlich: Die Trinkwasserhygiene steht vor komplexen Herausforderungen. Mit dem Einsatz wärmegedämmter Gebäudehüllen und energieeffizienter Gebäudetechnik steigt der Anteil der Trinkwassererwärmung am gesamten Gebäudewärmeverbrauch – Temperaturabsenkungen erscheinen attraktiv, bergen aber hygienische Risiken.
„Gesundheitsschutz geht vor Energieeinsparung“, lautete die einhellige Botschaft der Referenten. Die Kollisionsregel zwischen TrinkwV und Gebäudeenergiegesetz ist eindeutig. Gleichzeitig zeigen Forschungsprojekte: Unter strengen Bedingungen und mit erhöhtem Überwachungsaufwand sind moderate Temperaturabsenkungen möglich – allerdings nur in optimal geplanten und betriebenen Anlagen.
Die neuen europäischen Anforderungen an Materialien und Produkte, verschärfte Grenzwerte für Blei und die Überarbeitung zentraler Regelwerke wie des DVGW-Arbeitsblatts W 551‑1 erfordern von allen Beteiligten erhöhte Aufmerksamkeit. Planung, Ausführung und Betrieb müssen Hand in Hand gehen – unterstützt durch moderne Messtechnik, Gebäudeautomation und konsequente Dokumentation. Die VDI-Konferenz bot hierfür wertvolle Orientierung und Vernetzung zwischen den Fachexperten. (bg)
Bild: Beate Geßler / SBZ
Zum Ausklang des ersten Konferenztages diskutierten die Teilnehmenden in drei World Cafés über kontroverse Themen und aktuelle Herausforderungen.
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