Tagung tief im Süden: Auf Einladung des Fachverband SHK Bayern traf sich die Bundesfachgruppe SHK am 21. und 22. April 2026 in Garmisch-Partenkirchen.
Zum Zeitpunkt der Frühjahrstagung der Bundesfachgruppe SHK Ende April war der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch nicht veröffentlicht. Doch das Ende der bisherigen 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien war bereits angekündigt. Stattdessen werde die freie Wahl für ein neues Heizsystem zurückkommen. Und die Energieträger Öl und Gas sollen zukünftig durch Beimischungen biogener Anteile stufenweise die nötige Dekarbonisierung erreichen. Wie genau? In der Sitzung gab es manch spannende Erörterung.
Die „Biotreppe“ als Ausdruck für eine stufenweise Beimischungsquote für biogene Anteile bei Öl und Gas war zum Zeitpunkt der Frühjahrstagung der Bufa SHK noch kein Begriff. Denn aus den zuständigen Ministerien waren zu diesem Zeitpunkt erst wenige Eckpunkte zum Entwurf eines neuen GModG veröffentlicht worden. Dennoch gab es für die Experten aus allen SHK-Landesverbänden reichlich Anhaltspunkte, sich über die Zukunft der Wärmewende auszutauschen.
Politik muss verlässlich sein
Wenn zukünftig nicht mehr nur die Wärmepumpe als Top-Lösung für ein neues Heizsystem zur Wahl stehen soll, sondern etliche weitere Systeme, dann werde dies nicht automatisch zu einer klaren und verlässlichen Botschaft für ratsuchende Bürger führen und Kaufimpulse auslösen. Im Gegenteil: Im Meinungsaustausch der Bufa SHK zeigte sich deutlich, dass bislang wechselnde politische Entscheidungen zur Wärmewende in der Bevölkerung negativ gewertet wurden. Ein Hin und Her habe vielmehr zu einer tiefen Verunsicherung geführt.
Wenn außerdem stark nachgefragte Fördergelder gestoppt würden, wie beispielsweise KfW-Mittel für die energetische Sanierung im Jahr 2022, als nur noch der Einbau einer Wärmepumpe über die Bafa finanziell begünstigt wurde, dann bremse dies die Bereitschaft zur Modernisierung nachhaltig. Dies dürfe sich in Zukunft keineswegs wiederholen.
Kunden fragen auch jetzt um Rat
„Auch jetzt ist die Situation ungewiss und manche Frage zur Zukunft möglicher Heizsysteme lässt sich momentan nicht klar beantworten“, resümierte der Bufa-Vorsitzende Thorsten Jakob. Auch wenn wieder – neben einer Wärmepumpe – der Einbau weiterer Systeme möglich würde, sehe sich ein Heizungsbetrieb zwar interessierten, aber verunsicherten Kunden gegenüber, die um Rat fragten.
„Der Fachbetrieb kann derzeit nicht bei seiner Online-Bestellung bestimmen, dass er vom Großhandel ausschließlich bleifreie Ware für die Trinkwasserinstallation geliefert bekommt.“
Bild: SBZ / Dietrich
In der Diskussion innerhalb der Bufa ging es beispielsweise um die Frage, ob und inwieweit eine neue Gas- oder Ölheizung überhaupt empfehlenswert sei, wenn die Entwicklung der Energiepreise über die Betriebszeit von durchaus 15 Jahren kaum kalkulierbar sei. Allgemeine Preissteigerungen und insbesondere die zukünftig ansteigende CO2-Bepreisung könnten eine momentan noch vergleichsweise günstige Neuinstallation letztlich ins Gegenteil kehren. Zudem würde ein solches Heizsystem über die gesamte Betriebszeit Treibhausgase emittieren und damit die Bestrebungen der Wärmewende außer Acht lassen.
Ziel bleibt: Klimaneutralität im Gebäudesektor
Sollte in den nächsten Monaten ein neues GModG endgültig verabschiedet werden, dann könne dies nur im Einklang mit den von der EU beschlossenen Zielen zur CO2-Reduzierung erfolgen, lautete der Tenor der Bufa. Wie jedoch soll die Praxis aussehen, um die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen? Von der Europäischen Union ist gefordert, bis 2040 schrittweise fossile Heizsysteme abzulösen und spätestens bis 2050 EU-weit den Gebäudebestand vollständig klimaneutral zu gestalten.
Wie bereits erwähnt, konnte in der Sitzung von der inzwischen im GModG angestrebten „Biotreppe“ noch keine Rede sein, doch für die Fachleute in der Bufa SHK sind mögliche Beimischungen biogener Anteile in den fossilen Energieträgern Öl und Gas längst ein Thema. Dies wurde auch als mögliche Alternative zur Dekarbonisierung diskutiert, denn das Ende der bestehenden 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien galt zum Zeitpunkt der Sitzung bereits als beschlossene Sache.
„In eng bebauten Citylagen dürfen nicht zusätzlich noch Wärmenetze in den Boden. Schon jetzt kann die Kaltwasserversorgung im Sommer einen kritischen Wert von 23 °C erreichen.“
Bild: SBZ / Dietrich
Skepsis vor Beimischungen biogener Anteile
Große Skepsis kam unter den Sitzungsteilnehmern auf, als es um Beimischungen biogener Anteile ging. Wie sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren bestätigt hat, prognostizierten die Fachleute in der Bufa bereits, dass man zukünftig fossile Anteile bei Gas oder Öl erheblich reduzieren müsste, um Energieträger umweltverträglicher zu machen. Doch wie erfolgreich und praxisbewährt dies in Zukunft sein wird, ist ungewiss.
Beispielsweise wurde aus Sachsen aktuell berichtet, dass es zu Störungen durch Kupfersulfat in Gasleitungen gekommen ist. Die Ursache wird in Schwefelwasserstoff vermutet, der durch Einleitung großer Mengen von Biogas ins Netz gelangen kann und dann Schwebeteilchen entstehen lässt. Auch könne durch LNG umgewandeltes Gas, das nicht komplett entfeuchtet ist, eine hohe Schwefelkonzentration aufweisen. In anderen Fällen sei es im Zusammenhang mit einer überhöhten Odorierung zu einer Sulfatbildung gekommen, lautete eine weitere Wortmeldung.
In der Störungssuche nicht kooperativ
Erhebliche Probleme gab es durch eine Vielzahl von Störungen durch Sulfatbildung bereits vor etlichen Jahren. Deren Ursachen konnten auch durch mehrere Gutachten nie restlos aufgeklärt werden. Was die SHK-Berufsorganisation allerdings schon vor Jahren bemängeln musste, war die fehlende Bereitschaft zur Kooperation der beteiligten Marktpartner, um die Ursache der Störungen tatsächlich eindeutig benennen zu können.
Aus dieser Erfahrung heraus hatten die Bufa-Teilnehmer große Sorge, dass in Zukunft erhöhte Beimischungen in Öl und Gas für marktreif erklärt werden könnten, ohne dass dem langjährige Erfahrungen zugrunde liegen.
Heizsystem bleibt freie Wahl
Dagegen nahmen die Bufa-Mitglieder mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das zukünftige GModG eine Entkopplung zwischen Heizungsmodernisierung und kommunaler Wärmeplanung vornehmen will. Damit dürfte für viele Entscheider ein bedeutsamer Hinderungsgrund entfallen und der Weg freigemacht werden, um sich für ein selbst ausgewähltes modernes Heizsystem in der eigenen Immobilie zu entscheiden – und keinem Anschlusszwang für ein geplantes Nah- oder Fernwärmenetz folgen zu müssen.
„Weil sich der Markt ändert, brauchen wir nicht nur den hochqualifizierten Spezialisten, sondern großer Bedarf ist auch da für den versorgungstechnischen Monteur.“
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Gleichzeitig sind die Mitgliedsbetriebe weiterhin als Ansprechpartner gefragt: Aufgrund ihrer Kompetenz können sie einem Investor für ein neues Heizsystem aufzeigen, welche Optionen sich für die jeweilige Immobilie anbieten. Zur Unterstützung für den Kundenkontakt gibt es das bundeseinheitliche Beratungsprotokoll als Formularmuster zum Download über die Webseite energiewechsel.de (Pfad: im Suchfeld „Pflichtinformation §71 Abs. 11 GEG“ eingeben).
Ausbau der Wärmenetze in der Kritik
Auch zu den Ausbaugebieten von Wärmenetzen gab es einen Erfahrungsaustausch. Für die Bufa ließ sich ein fragwürdiger Trend erkennen, dass nämlich die kommunale Wärmeplanung in vielen Regionen von wirtschaftlichen Interessen getrieben sei, um langfristig Wärmelieferungen an einen vertraglich gesicherten Kundenstamm liefern zu können. So würden beispielsweise Wärmenetzanschlüsse für Mehrfamilienhäuser sehr offensiv akquiriert. Dies habe mit einer kommunalen Wärmeplanung nach transparenten Kriterien und dem Leitgedanken einer Wärmewende pro Umweltschutz kaum noch etwas gemein, lautete die Kritik in der Bufa.
Modernisierungsrate muss sich steigern
Dass die Heizungsmodernisierung in den kommenden Jahrzehnten eine Herkulesaufgabe für die Branche sein wird, machte Dr.-Ing. Matthias Wagnitz (ZVSHK-Referat Heizung) deutlich. Seine Berechnungen basierten auf Statistiken der Heizungsindustrie (BDH) und des Schornsteinfeger-Verbands (ZIV). Aufgrund der Altersstruktur des Heizungsbestandes könne man als realistisch annehmen, dass in den nächsten Jahren 600.000 bis 800.000 Wärmeerzeuger pro Jahr installiert werden.
„Im Gebäudemodernisierungsgesetz soll Technologieoffenheit mehr Bedeutung bekommen und einzelne Entscheidungen für den Wärmemarkt von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt werden.“
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Wenn diese Austauschrate nicht gesteigert würde, müssten ab 2038 die Zahlen auf 950.000 Einheiten pro Jahr vorangetrieben werden, um die von der EU vorgegebenen Klimaziele noch erreichen zu können. Gleichzeitig dürften ab sofort keine fossilen Kessel mehr eingebaut werden, was aus heutiger Sicht realitätsfern ist. In der Sitzung plädierte Wagnitz daher für Maßnahmen zu einem gesteigerten Absatz auf dauerhaft 850.000 Heizsysteme jährlich, wobei gleichzeitig der Absatz fossiler Wärmeerzeuger zügig gesenkt werden müsste.
Perspektive für junge Auszubildende
Aufgrund der vielseitigen Anforderungen im Beruf des Anlagenmechanikers SHK ist die hohe Qualität der dreieinhalbjährigen Ausbildung ein entscheidendes Kriterium. In den letzten Jahren habe sich allerdings der Trend verstärkt, dass eine hohe Zahl von Jugendlichen den Anforderungen in der Gesellenprüfung nicht genügt, schilderte Christian Sendelbeck, der im ZVSHK-Ausschuss Berufsbildung seit Jahren mit den Entwicklungen vertraut ist. „Die Quote an Jugendlichen, die im ersten Anlauf die Gesellenprüfung nicht schaffen, liegt inzwischen bei 50 %“, schilderte er die prekäre Lage und gab gleichzeitig zu bedenken, dass etliche Auszubildende daraufhin die SHK-Branche verließen – trotz ihrer wertvollen praktischen Fähigkeiten, die eigentlich dringend gebraucht würden.
„Um von Öl und Gas wegzukommen, wären 800.000 jährlich installierte Wärmepumpen noch realistisch. Doch für die angestrebte Defossilierung bis 2045 reicht das nicht.“
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Wichtiges in Kürze
Die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser werden ab Januar 2028 so stringent herabgesetzt, dass selbst Minimalanteile in Legierungen nicht mehr tolerierbar sein werden. Ob es sich im Lager eines Großhändlers um bleifreie Produkte handelt oder nicht, lässt sich derzeit jedoch nicht durch verschiedene Artikelnummern differenzieren. Insbesondere für digitale Bestellungen ist dies für Fachbetriebe problematisch, weil man in der Order nicht auf bleifreie Ware bestehen kann und die Verwendung der Ware erst erheblich zeitversetzt erfolgen könnte. Mit Rundschreiben an die Mitgliedsbetriebe werden die SHK-Landesverbände entsprechende Hinweise geben, welche Lösungswege für dieses Dilemma möglich sind.
Die Stilllegung von Gasanschlüssen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Vor allem dann, wenn das bestehende Heizsystem durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, scheint der Zustand des alten Gasanschlusses häufig nur noch geringe Beachtung zu finden. Stattdessen beschreibt ein gerade aktualisiertes ZVSHK-Merkblatt zum Stilllegen bzw. Rückbau notwendige Handlungsschritte, die durchgeführt werden müssen. Sollten Mitgliedsbetriebe feststellen, dass solche Schritte versäumt wurden, sollten sie den Netzbetreiber darüber in Kenntnis setzen.
Um den Gebäudetyp E auf eine verlässliche Rechtsgrundlage zu stellen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, berichtete über die Erwartungen der zuständigen Ministerien, dass mit dem Gebäudetyp E das Planen und Bauen praxistauglicher, einfacher und wirtschaftlicher gestaltet werden könne. Aus Sicht der SHK-Verbandsorganisation komme es jedoch insbesondere darauf an, dass rechtssichere Rahmenbedingungen geschaffen, unnötige Hemmnisse abgebaut und zugleich die berechtigten Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Verbraucherschutz gewahrt werden.
Im Arbeitskreis Asbest wurde eine Checkliste für erforderliche Sicherheitsmaßnahmen erstellt, die jetzt von den Mitgliedsbetrieben genutzt werden kann. Um seine Mitarbeitenden für diese Gefahr zu sensibilisieren, kann der Handwerksunternehmer betroffene Personen im Team beispielsweise zu einem sogenannten „Kleinen Asbestschein“ anmelden – einem Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519, Anlage 4C. Die Sachkunde reicht allerdings lediglich dazu aus, festzustellen, ob eine Asbestbelastung besteht. Es fehlt jedoch immer noch an einer praxisorientierten Umsetzung, wie auf einer Baustelle gefahrlos gearbeitet werden kann. Ein Leitfaden „Asbest im Bestand“ (Stand April 2025) steht unter zvshk.de (Quicklink QL75131353) zum Download bereit. (TD)
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Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima: Vertreter aus Haupt- und Ehrenamt aller Landesverbände setzten sich auf ihrer Frühjahrstagung mit einer umfangreichen Tagesordnung auseinander.
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Vom Podium aus informieren, zuhören und moderieren (v.l.): Dr. Matthias Wagnitz (ZVSHK-Referat Heizung), Jakob Köllisch (stellvertr. Vorsitz), Andreas Müller (ZV-Geschäftsführer Technik), Thorsten Jakob (Bufa-Vorsitz), Udo Wirges (Bereichsleiter Technik im ZV).
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Im Arbeitskreis Wärmepumpe trifft man sich meist digital, um eine Fülle von Details zu erörtern (v.r.): Thorsten Jakob, Matthias Kuhn, Matthias Baro, Kay Jonas und Dr. Matthias Wagnitz.
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Terminabsprache im Arbeitskreis Asbest für die nächste digitale Sitzung (v.r.): Andreas Adler, Jörg Knapp, Matthias Baro und Dr. Matthias Wagnitz.
Die Bundesfachgruppe SHK
Die Bundesfachgruppe SHK ist das höchste fachliche Gremium des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und spielt eine zentrale Rolle bei der fachlichen Ausrichtung des deutschen SHK-Handwerks. In der BuFa SHK arbeiten Vertreter der SHK-Landesverbände gemeinsam mit Experten des ZVSHK an aktuellen Themen. Zu ihren Aufgaben gehören die Erarbeitung fachlicher Positionen zu technischen, wirtschaftlichen und politischen Fragestellungen, die Begleitung von Normungs-/Gesetzgebungsverfahren sowie die Beratung des ZVSHK in Fragen der Energie-, Klima- und Gebäudepolitik. Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Wärmewende, Förderprogramme, technische Regelwerke sowie die Aus- und Weiterbildung. Die Empfehlungen und Beschlüsse der BuFa SHK bilden eine Grundlage für die Interessenvertretung des ZVSHK gegenüber Politik, Behörden und anderen Institutionen. Das Gremium sorgt dafür, dass Erfahrungen und Anforderungen aus der Praxis in die fachliche und politische Arbeit des ZVSHK einfließen und die Positionen des SHK-Handwerks auf einer fachlichen Basis entwickelt werden.