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Leser fragen nach – Trinkwasserexperten antworten

Nach der Trinkwasserverordnung (­TrinkwV) muss Trinkwasser als „Lebensmittel ­Nummer 1“ genusstauglich und rein sein. Entlang des Fließwegs gibt es in der Hausinstallation jedoch unterschiedlichste Einflussgrößen, die die Trinkwasserhygiene gefährden können. Trinkwasserexperte Dr. Christian Schauer und Viega-Seminarleiter Stefan Hoff gingen im SBZ-Webinar auf die entscheidenden Aspekte ein, wie die Trinkwassergüte entlang des kompletten Fließwegs sowie bei der Inbetriebnahme und dem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasser-Installation in Ein- und Zweifamilienhäusern zu erhalten ist. Die nachfolgenden Themen stießen dabei auf besonders großes Interesse.

Thema: Hygienegerechte Installationen

Wie die hygienegerechte Auslegung und Umsetzung einer Trinkwasser-Installation aussieht, lässt sich mit wenigen Stichworten gut umreißen: bedarfsgerecht dimensionieren und mit geprüft zugelassenen Werkstoffen sauber installieren, um Bakterien keinen Nährboden zu bieten. Inwieweit Rohrwerkstoffe und deren Rauigkeit Einfluss auf dieses Wachstum haben, lässt sich nicht genau beziffern. „Als biologisches System ist jede Trinkwasser-Installation ganz individuell zu sehen. Ob zum Beispiel ein Rohrwerkstoff bessere oder schlechtere Entwicklungsbedingungen für Bio­filme bietet, kann also nicht pauschal beantwortet werden“, so Dr. Schauer.

„Für eine hygienegerechte Auslegung und Umsetzung einer Trinkwasser- Installation gilt: bedarfsgerecht dimen­sionieren und mit geprüft zugelassenen Werkstoffen sauber installieren, um Bakterien keinen Nährboden zu bieten.“Trinkwasserexperte Dr. Christian Schauer

Bild: Viega / Tim Friesenhagen

„Für eine hygienegerechte Auslegung und Umsetzung einer Trinkwasser- Installation gilt: bedarfsgerecht dimen­sionieren und mit geprüft zugelassenen Werkstoffen sauber installieren, um Bakterien keinen Nährboden zu bieten.“
Trinkwasserexperte Dr. Christian Schauer

Deswegen ist es zum Beispiel wichtig, dass Trinkwasser-Installationen von Anfang an sauber installiert werden, also kein Schmutz in das Rohrleitungsnetz gelangt. Offene Rohrenden sind so möglichst abzustopfen. Dafür kommen idealerweise die zum Rohrleitungssystem gehörenden Stopfen des Herstellers zum Einsatz, da ein Verschließen mit Klebeband aus hygienischen Gründen immer nur als Kompromiss angesehen werden kann.

Ebenso wie Schmutz für die Entstehung von Biofilmen spielen die Systemtemperaturen für die Vermehrung von Legionellen in der Trinkwasser-Installation eine maßgebliche Rolle. Deswegen sollten zum Beispiel auch in Vorwandsystemen Warmwasser führende Rohrleitungen am besten gar nicht gedämmt werden. Nach der Entnahme von Trinkwasser warm in der Nutzungseinheit kann das Wasser so deutlich schneller auskühlen, als dies bei einer gedämmten Rohrleitung der Fall ist – den Legionellen wird also ganz einfach ihr optimaler „Wohlfühlbereich“ (≤ 45 °C) für die Vermehrung genommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Vermeidung von hygienischen Belastungen der Trinkwasser-Installation ist – neben Temperatur, Wasseraustausch, Wasserdynamik und Nährstoffangebot – der Schutz vor Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen von kontaminiertem Wasser in das Rohrleitungsnetz. Das kann beispielsweise über Außenzapfstellen mit Schlauchanschluss für einen Gartenpool geschehen, wenn in der Hausinstallation ein Unterdruck auftritt. Deswegen sind solche Zapfstellen auch grundsätzlich nach DIN EN 1717 mit einer Sicherungskombination (Rückflussverhinderer plus Rohrbelüfter) auszustatten. Das nicht minder risikoreiche Rückfließen kann über geodätische Höhenunterschiede entstehen, das Rückdrücken über angeschlossene Apparate.

Thema: Inbetriebnahme und Spülung einer Trinkwasser-Installation

Ist die Trinkwasser-Installation fachgerecht installiert, wird sie bevorzugt „trocken“, zum Beispiel mit Inertgas, auf Dichtheit geprüft. Bei der Dichtheitsprüfung (150 mbar) darf es nach 15 Minuten über mindestens zwei Stunden hinweg keinen Druckabfall geben. Für die anschließende Belastungsprüfung mit maximal 3 bar muss der Druck über mindestens 10 Minuten gehalten werden.

Gemäß VDI 6023 Blatt 1 ist die Trinkwasser-Installation im Anschluss unmittelbar in Betrieb zu nehmen. Dazu ist eine fachgerechte Spülung notwendig, um Schmutz als potenzielle Basis für Biofilme im Rohrleitungsnetz zu verhindern. Die sofortige Inbetriebnahme ist notwendig, um Bakterienwachstum in ansonsten stagnierendem Wasser zu vermeiden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Trinkwassererwärmung schon in Betrieb oder das Gebäude beheizt wird, also höhere Temperaturen auf die befüllte Trinkwasser-Installation einwirken.

Als Maßstab für die Spülmenge und -dynamik gelten die Regelungen aus der DIN EN 806-4, die für die Hygienespülung als Reinigung unter anderem einen 20-fachen Volumenaustausch bei 2 m/s vorsieht. „Nach der Inbetriebnahme sollten möglichst 0,5 m/s Strömungsgeschwindigkeit bei Spitzenvolumenstrom überschritten werden, um einen Wasseraustausch zu gewährleisten“, empfiehlt Stefan Hoff.

Gespült werden darf nur mit reinem, genuss­tauglichem Trinkwasser; Bauwasseranschlüsse müssen also gespült und durch den Wasserversorger freigegeben sein, um sie dafür zu verwenden. Das Spülen selbst folgt dann dem Wasserweg, also beginnend am Hausanschluss über alle nachgeschalteten Installationskomponenten und Entnahmestellen hinweg bis zur letzten Zapfstelle. Wie hoch dabei die Fließgeschwindigkeit beim Spülen ist, hängt von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (beispielsweise Fließdruck, Leistung eventuell vorhandener Spülstationen) ab. Sie sollte aber so hoch wie möglich sein. Weitere Informationen dazu finden sich in der DIN EN 806-4 sowie dem ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“.

Auf Baustellen nicht unüblich, aber aus hygienischen Gründen nicht optimal: mit Panzerband abgeklebte Rohrenden, um das Eindringen von Schmutz zu verhindern.

Bild: Viega

Auf Baustellen nicht unüblich, aber aus hygienischen Gründen nicht optimal: mit Panzerband abgeklebte Rohrenden, um das Eindringen von Schmutz zu verhindern.

Thema: Übergabe einer Trinkwasser-Installation

Nach der Befüllung und Spülung der Trinkwasser-Installation ist der ausführende SHK-Fach­betrieb so lange für die Trinkwassergüte verantwortlich, bis die offizielle Übergabe an den Betreiber erfolgt ist – es sei denn, es wurde (zum Beispiel aufgrund zwischengeschalteter Subunternehmer) vertraglich etwas anderes vereinbart. Erfolgt die Übergabe mit Zeitverzögerung, muss also der Anlagenerrichter für den regelmäßigen Wasseraustausch sorgen und dies entsprechend protokollieren. ­Eine Beprobung auf Legionellen ist in diesem Zusammenhang übrigens nicht zwingend vorgeschrieben, da für deren Entstehen eine gewisse Wachstumszeit (ca. drei Monate nach Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation) notwendig ist. Nach § 31 TrinkwV hat eine solche Beprobung innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme zu erfolgen.

Nach der Übergabe der Trinkwasser-Installation ist der Betreiber für den Erhalt der Trinkwassergüte verantwortlich, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Um Diskussionen mit dem Auftraggeber über eine mögliche Kostenübernahme des Fachhandwerkers für die Reinigung eventuell kontaminierter Trinkwasser-Installationen in der Übergangsphase zwischen Fertigstellung und Inbetriebnahme zu verhindern, empfiehlt es sich daher in Anlehnung an die VDI 6023, eine freiwillige zusätzliche Beprobung der Trinkwasser-Installation beispielsweise zum Zeitpunkt der Übergabe vertraglich zu vereinbaren. Einen pauschalen Anspruch darauf hat der Auftraggeber aber nicht.

Thema: Frischwasserstationen und Trinkwasserhygiene

„Nach der Inbetriebnahme sollten bei der Spülung möglichst 0,5 m/s Strömungsgeschwindigkeit bei Spitzenvolumenstrom überschritten werden, um einen Wasseraustausch zu gewährleisten.“Viega-Seminarleiter Stefan Hoff

Bild: Viega

„Nach der Inbetriebnahme sollten bei der Spülung möglichst 0,5 m/s Strömungsgeschwindigkeit bei Spitzenvolumenstrom überschritten werden, um einen Wasseraustausch zu gewährleisten.“
Viega-Seminarleiter Stefan Hoff

Für den Erhalt der Trinkwassergüte spielt die Frage der Temperaturhaltung eine wichtige Rolle, da Legionellen besonders gut zwischen 20 und 50 °C gedeihen. Entsprechend sieht das DVGW-Arbeitsblatt W 551 auch die bekannte Temperaturspreizung von 60/55 °C für Warmwasser führende Trinkwasser-Installationen vor. Im Gegensatz dazu stehen bisweilen dezentrale Trinkwarmwassersysteme (Frischwasserstationen), bei denen zum Teil mit Austrittstemperaturen von 45 °C gerechnet wird. Als Argument wird hier häufig die „Kleinanlage“ mit einem Anlagenvolumen von weniger als 3 l herangezogen. Das ist normativ aber nicht vorgesehen. Stattdessen gilt nach DIN 1988-200 (Punkt 9.7.2.4) auch für diese Anlagen, wenn sie eine Gruppe von Entnahmestellen versorgen, eine Mindestaustrittstemperatur von 50 °C.

Wird in einem solchen dezentralen Trinkwassererwärmer ein Legionellenbefall festgestellt, ist zur Beseitigung eine Spülung und anschließende Desinfektion (beispielsweise mit Wasserstoffperoxid) empfehlenswert. Das gilt aber nur als schnelle Abhilfemaßnahme und entbindet nicht von der Pflicht, die Ursache der Kontamination herauszufinden und zu beseitigen. Deswegen ist eine chemische Desinfektion der Trinkwasser-­Installation gemäß neuer TrinkwV vom Juni 2023 ebenfalls nur im Rahmen einer Sanierung zulässig. Gleiches gilt vor diesem Hintergrund für regelmäßige thermische Desinfektionen, zum Beispiel durch wöchentliches Aufheizen der Trinkwasser-Installation auf ≥ 70 °C.

Interessant ist vor diesem Hintergrund die aktuelle Diskussion, ob dezentrale Trinkwassererwärmer künftig ebenso einer Beprobungspflicht auf Legionellen unterliegen sollen, wie dies bei einer zentralen Trinkwassererwärmung mit ≥ 400 l Speicherinhalt bzw. bei Rohrleitungen mit > 3 l Volumen heute schon der Fall ist. Eine Entscheidung dazu ist noch nicht gefallen. Bisher konnte aber auch keine hygienische Unbedenklichkeit nachgewiesen werden.

Gleiches gilt sinngemäß für die Frage, wie der bestimmungsgemäße Betrieb derartiger Trinkwarmwassersysteme gewährleistet werden kann. Hier sei zum einen auf die entsprechenden Unterlagen der jeweiligen Hersteller verwiesen. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, von den Herstellern einen sogenannten Positivnachweis einzufordern, der die Übereinstimmung der Systemfunktionalitäten im Betrieb mit den einschlägigen Anforderungen an den Erhalt der Trinkwasserhygiene bestätigt.

„Trinkwassergüte in der Haus­installation erhalten“ zum Nachlesen und Nachschauen

Viele Fachleute fragen sich, wo beispielsweise in Ein- und Zweifamilienhäusern Hygiene­risiken lauern und wie man ihnen begegnen kann. Antworten darauf gab es in einer vier­teiligen Artikelserie in der SBZ und einem darauf aufbauenden Webinar zum Thema „Trinkwassergüte in der Hausinstallation erhalten“. Der Autor der Artikelserie und Experte für Trinkwasserhygiene Dr. Christian Schauer hat sich im Rahmen des Webinars gemeinsam mit dem Viega-Seminarleiter Stefan Hoff mit Hygienerisiken entlang des kompletten Fließwegs einer Trinkwasser-Installation, aber auch bei deren Inbetriebnahme und Instandhaltung befasst. ­Eine rege Teilnahme sowie zahlreichen Fragen bekräftigten das Interesse und den hohen Stellenwert des Themas.

Die Artikelserie und Webinaraufzeichnung gibt es hier zum Nachlesen und Nachschauen:

  • Teil 1 „Hausanschlussraum“ in der SBZ 09.22
  • Teil 2 Fließweg und Verteilung in der SBZ 11.22
  • Teil 3 Installation und Inbetriebnahme in der SBZ 14.22
  • Teil 4 Betrieb und Wartung in der SBZ 16/17.22
  • Webinar vom 9. Februar 2023 unter www.t1p.de/sbz_twi_webinar
  • Autoren

    Dr. Christian Schauer
    ist Director des Kompetenzbereichs Trink­wasser, Corporate Technology bei dem ­Systemhersteller von Installationstechnik Viega.

    Bild: Viega / Tim Friesenhagen

    Stefan Hoff
    ist Seminarleiter bei dem Systemhersteller von Installationstechnik Viega.

    Bild: Viega