Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Auf Nummer sicher gehen bei Rohrabschottungen im Holzbau

  • Holz ­gewinnt als nach­wachsender ­Baustoff ­immer mehr an Bedeutung. Seine ­Einsatzmöglichkeiten im Bauwesen sind vielfältig.
  • In mehreren Bundesländern ist der Einsatz von Holz für hochfeuerhemmende oder feuer­beständige Bauteile zulässig, sofern die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen ist und Brand- sowie Rauchübertragungen verhindert werden.
  • Brandprüfungen von ­Abschottungen werden ­üblicherweise in Massivdecken oder leichten Trennwänden mit Metallständerkonstruktion durchgeführt. Holzbauteile weichen in der Regel von den in den Anwendbarkeitsnachweisen der Abschottungen aufgeführten Bauteilen ab.
  • Es gibt Installationsschächte, die als Kompletsystem mit allen wesentlichen Komponenten, Deckenverschlüssen und Schachtschotts für die Holzbauweise geprüft und ­zugelassen sind.
  • Auch mit bestimmten brandschutzgeprüften Rohr­systemen aus Metall sind mittlerweile bauaufsichtlich zugelassene Rohrabschottungen der Feuerwiderstandsklassen R 30, R 60 und R 90 in klassifizierten Brettsperrholzdecken (CLT-Decken) möglich.
  • Bei Bauarten, die von den Ausführungen im Anwendbarkeitsnachweis abweichen, ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Hersteller notwendig, um einen Einsatz zu prüfen.
  • Der Holzbau im mehrgeschossigen ­Wohnungsbau ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Doch durch ein steigendes Umweltbewusstsein findet ein ökologisches Umdenken statt, bestärkt unter anderem durch eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Ministerium erhofft sich vom Bauen mit Holzmodulen einen klimafreundlichen und preisgünstigen Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise.

    Die kommunale Unternehmens­gruppe GBG (Mannheim) kaufte beispielsweise 361 geförderte Neubauwohnungen von einem Investor. Die Holz-Hybrid-Häuser sind nach dem KfW‑40‑Standard erbaut. Und in Mörsdorf, nahe Kastellaun, entsteht aktuell eine generationsübergreifende Begegnungsstätte. Das Ensemble besteht aus neun miteinander verbundenen Holzrahmenbauten, die auf einem kommunalen Grundstück errichtet werden.

    Holz als Baustoff

    Holz zeichnet sich durch zahlreiche Vorteile aus. Wirtschaftlich betrachtet ist es vor allem unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ein kostengünstiger Baustoff. Als nachwachsender Rohstoff punktet es gleichzeitig mit erheblichen Umweltvorteilen – ist etwa unter bestimmten Bedingungen CO2-neutral. Für die Bewohner schafft Holz zudem ein angenehmes Raumklima.

    Seine Einsatzmöglichkeiten im Bauwesen sind vielfältig: Holz kann als Dachstuhl, Fußboden- und ­Deckenbelag, Türen- und Fensterrahmen, zur Fassadengestaltung oder als Rahmenkonstru­ktion für Gebäude verwendet werden. Ein ­weiterer großer Vorteil ist der hohe Grad an Vorfertigung, wodurch sich der Bauablauf bis zum Rohbau ­beschleunigen lässt und Entstehungskosten eingespart werden können.

    Viele gute Argumente also, die diesen Baustoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern wieder verstärkt in den Fokus rücken.

    Allerdings ist auch bekannt, dass Holz als brennbarer Baustoff klassifiziert ist und dadurch generell mit strengeren Brandschutzvorschriften zu kämpfen hat. Weniger bekannt ist jedoch, dass durch die Bildung einer „Verkohlungsschicht“ der Abbrand verzögert und damit kontrollierbar wird.

    Regelungen zum Bauen mit Holz

    In zahlreichen Bundesländern wurden Regelungen in die Landesbauordnungen aufgenommen, die das Bauen mit brennbaren Baustoffen für feuerbeständige Bauteile (F 90) zulassen.

    So sind etwa laut Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg gemäß § 26 Absatz 3 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuer­widerstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen hinweg übertragen werden können.

    Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet beispielsweise laut Erlass vom 24. Oktober 2024 auf Bauartgenehmigungen nach § 17 Absatz 4 der Bauordnung für das Bundesland NRW (BauO NRW 2018).

    Dazu heißt es: „Für die durch den Anwendungsbereich der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in ­Holzbauweise (­MHolzBauRL) Fassung 04. September 2024 (­Anlage 1), geändert durch Beschluss unter TOP 19 der 145. Bauministerkonferenz (Anlage 2), genau begrenzten Fälle ist eine Bauartgenehmigung dann nicht erforderlich, wenn für diese Fälle bei Planung, Bemessung und Ausführung

  • die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (­MHolzBauRL) Fassung 04. September 2024, sowie
  • die diesbezüglichen Beschlüsse unter TOP 19 des Protokolls der 145. Bauministerkonferenz
  • beachtet werden, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 sodann nicht zu erwarten sind.“

    Die wichtigsten Holzbauweisen

    Der Arbeitskreis Holzbau im Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) hat in seinem Positionspapier „Abschottungen für Kabel und Rohre im Holzbau“ (Download unter: www.bvfa.de/181/service/merkblaetter-positionspapiere) die nachfolgenden Holzbauweisen aufgelistet.

  • Holzrahmenbauweise
    (Rippen- und Tafelbauweise)
    Stabförmige Holzelemente mit flächigen ­Abdeckungen werden als Holzrahmenbauweise oder Holztafelbauweise bezeichnet. Holztafelelemente werden gewöhnlich inkl. der Einbauten und Oberflächen industriell vorgefertigt, wogegen Holzrahmenbauten vor Ort erstellt werden. Als Beplankungen ­können z. B. Holzwerk- oder Gipswerkstoffe zum ­Einsatz kommen.
  • Holzskelettbauweise
    (Skelettbau mit ingenieurmäßigen und ­zimmereimäßigen Verbindungen)
    Hier wirkt statisch ein stabförmiges Tragwerk, das im Grunde eine Weiterentwicklung des klassischen Fachwerkbaus ist. Wesentlicher Unterschied zur Holzrahmen- oder Tafelbauweise: Holzquerschnitte können in der Regel massiver ausgeführt werden; mögliche ­Beplankungen können jedoch keine statische Funktion übernehmen.
  • Holzmassivbauweise
    Sie wird als Blockbau-, Brettstapel- und Brettsperrholzbauweise konstruiert und stellt wie die Holzrahmen- bzw. Holztafelbauweise eine flächige Bauart dar. Brettsperrholz kann dabei für Wände, Decken und Dächer eingesetzt werden. Mit Brettsperrholzelementen ist zudem ein hoher Grad der Vorfertigung möglich.
  • Holzhybridbauweise
    Diese Bauweise nimmt eine Sonderstellung ein. Bei ihr werden vorgenannte Holzbauweisen untereinander (beispielsweise stark gedämmte Außenwände) als Holzrahmenbau mit tragenden Elementen aus Brettschichtsperrholz oder mit Stahlbetonbauteilen (ggf. Fertigbauteile) kombiniert. Durch den Einsatz von z. B. Stahlbetondecken lassen sich höhere Schalldämmwerte und bessere Lastabtragung erzielen. Bei mehrgeschossigen Bauten können tragende Bauteile mit Stahlbeton errichtet werden, die so einen Anteil des Ausbaus in Holzbauweise ermöglichen. Ebenso möglich: Konventionelle Massivbauten können mit Holzbaukonstruktionen aufgestockt werden.
  • Aktuelle bauaufsichtliche Situation

    Bezüglich der bauaufsichtlichen Anforderungen verweist das bvfa-Positionspapier auf die Schutzziele im Brandschutz, die im § 14 der Musterbauordnung 2002 (MBO), zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24.11.2023, beschrieben werden. Darin heißt es: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Lösch­arbeiten möglich sind.“

    Die vier vorgenannten Schutzziele lassen sich mit vorbeugendem (baulichem und anlagentechnischem), organisatorischem und abwehrendem Brandschutz erfüllen. Die Grundlagen für Durchdringungen finden sich in

  • der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
  • der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (­MHolzBauRL)
  • der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)
  • den allgemein anerkannten Regeln der ­Technik / DIN 4102‑4: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
  • Die MVV TB konkretisiert die Regelungen der MBO. In der MVV TB heißt es: „Die Musterbauordnung (MBO)1,2 enthält in § 85a Abs. 1 die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren. In § 85a Abs. 2 MBO werden detaillierte Vorgaben gemacht, zu welchen bauaufsichtlichen Anforderungen Konkretisierungen vorgenommen werden können.“

    Des Weiteren geht das bvfa-Positionspapier darauf ein, dass bei klassifizierten, raumabschließenden, hölzernen Bauteilen, wie Holzbalkendecken (insbesondere in bestehenden Gebäuden), Vollholzdecken sowie den unterschiedlichen Wandbauarten aus Holz einzelne Durchdringungen auch gemäß den Erleichterungen der MLAR ausgeführt werden können. Die Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes unterscheidet bei Bauteilen zwischen verschiedenen Feuerwiderstandsklassen, nicht aber zwischen verschiedenen Wand- und Deckenbauteilen. Wichtig ist, dass die brandschutztechnische Qualität des Bauteils (Wand oder Decke) bereits nachgewiesen wurde.

    Bei einer Rohrdurchführung, beispielsweise durch eine Holzbalkendecke, kommen mehrere relevante Faktoren zusammen, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen:

  • der Nachweis für den Feuerwiderstand der Holzbalkendecke
  • die Ausführung der Rohrdurchführung
  • die Abschottung einer oder mehrerer Rohr­leitungen
  • die Zusammenführung der Komponenten
  • die Nachweise für den Brandschutz der Rohrabschottungen
  • die Ausführung der Brandschutzbekleidung in den Öffnungslaibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- oder Federverbindung gemäß Abschnitt 4.7 der MHolzBauRL, wenn in Holzbalkendecken Öffnungen oder Durchführungen hergestellt werden.
  • Aktuelle Baupraxis

    Beim Brandschutz verlangt die MBO die Einhaltung strenger Schutzziele von allen Baubeteiligten. Die Durchdringungen von Wänden und Decken müssen entsprechend geschützt werden. Dafür gibt es Grundprinzipien der Abschottung durch zugelassene Installationswände mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) und Installationsschächte mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder durch zugelassene Rohrabschottung mit abP/aBG.

    Das bvfa-Positionspapier verweist darauf, dass Abschottungen in den Brandprüfungen üblicherweise in Massivdecken (Porenbetondecken) oder leichten Trennwänden mit Metallständerkon­struktion geprüft werden. Holzbauteile, wie Holzbalkendecken oder Holzständerwände, weichen in der Regel von den in den Anwendbarkeitsnachweisen der Abschottungen aufgeführten Bauteilen ab.

    Zur Aufnahme von Abschottungen werden neben Kernlochbohrungen auch innerhalb der Holzbauteile entsprechend große Aussparungen hergestellt. Diese werden je nach Art der Bauteile mit einer umlaufenden Laibung aus nicht brennbaren Bauplatten (z. B. Kalziumsilikat, Gipsfaser- bzw. GKF-Platten) in voller Bauteilstärke versehen. Der Öffnungsverschluss zwischen Laibung und Leitung(en) erfolgt anschließend mit einem formbeständigen, nicht brennbaren mineralischen Material (Zementmörtel) in geforderter Mindestbauteildicke entsprechend den Vorgaben der Anwendbarkeitsnachweise der verwendeten Abschottung. Zur Lagesicherung des Mörtelvergusses ist ggf. innerhalb der Auslaibung eine umlaufende Halteleiste kraftschlüssig zu befestigen.

    Systemlösung für Installationsschächte

    An kaum einem anderen Punkt in der Bauausführung laufen sowohl eine hohe Installationsdichte als auch die Anforderungen an den Brandschutz so konzentriert zusammen wie im Installationsschacht. Ein Hauptmerkmal des Installationsschachtes ist der vertikale Verlauf über alle Ebenen des Gebäudes. Weil die Medienleitungen alle Geschossdecken vom Keller bis zur obersten Etage durchdringen, können sich im Brandfall Feuer und Rauch über den Schacht ausbreiten. Deshalb stellt der bauliche Brandschutz ein grundlegendes Schutzziel dar. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der brandschutztechnischen Eignung.

    Es gibt den klassischen F-Schacht, der einen eigenen Brandabschnitt bildet. Er zeichnet sich dadurch aus, dass man vom Keller bis unters Dach schauen kann, da die Decken nicht verschlossen werden. Jede Leitung, die durch die Schachtwand geführt wird, ist abzuschotten. Beim Installationsschacht Quattro von Geberit etwa verhält es sich anders. Hier wird die Decke in jeder Etage verschlossen, bei den Abwasserleitungen kommt ein entsprechendes Schachtschott zum Einsatz. Der Installationsschacht ist im System inkl. der Installationswände GIS oder der Installationselemente Duofix mit Beplankung für die Holzbauweise geprüft und zugelassen.

    Leitungen, die aus diesem Installationsschacht herausgeführt werden, müssen nicht abgeschottet werden, sondern es wird nur der Ringspalt verspachtelt. Die Lösung führt also alle wesentlichen Komponenten des Herstellers zu einem geprüften und zugelassenen Komplettsystem für Installationsschächte und -wände zusammen. Je nach Anforderung kombiniert es die Installationssysteme, Versorgungssysteme und Entwässerungssysteme und erlaubt die zusätzliche Einbindung von Elektro- und Lüftungsleitungen.

    Zwei Geberit-Quattro-aBG ermöglichen die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen, auch bei der Verwendung industriell vorgefertigter Installationsschächte, der Verwendung von Lüftungsleitungen nach DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“, der Verwendung von Kabeln (Einzelkabel sowie Kabelbündel) und beim Einsatz im Bereich von Holzbalkendecken und allen anderen Arten von Sonderdecken. Die Installationsschächte I 30 bis I 90 können nach der bauaufsichtlich erteilten Bauartgenehmigung z. B. auch mit klassifizierten Brettsperrholzdecken und Brettschichtholzdecken installiert werden. Dies wird durch die zwei aBG – Z‑19.30‑2206 für I 30 und Z‑19.30‑2207 für I 90 – bestätigt.

    Damit besitzt das System alle Zulassungen, sodass keine klassifizierten Rohr- und Kabelabschottungen benötigt werden. Die Kombination aus einer speziellen Verschalung für den Durchbruch, dem Deckenverschlusssystem FSH 90 und der mineralischen Vergussmasse FSH 90 ermöglicht dem Installateur einen den brandschutzrechtlichen Anforderungen konformen Verschluss des Deckendurchbruchs, nachdem alle Installationen mit ihren jeweils notwendigen Brand-, Schall- und Dämmmaßnahmen versehen wurden.

    Klassifizierte Rohrabschottungen für Einzelrohrdurchführungen

    Das Rohrleitungssystem Mapress (Rohrleitungen aus Metall für Trinkwasser, Heizung und andere Anwendungen) kann dank der jüngsten Ergänzung des abP (Nr. P‑BWU03‑I 17.6.5) nun brandschutzgeprüft auch in Brettsperrholzdecken installiert werden. Damit sind bauaufsichtlich zugelassene Rohrabschottungen der Feuerwiderstandsklassen R 30, R 60 und R 90 in klassifizierten Brettsperrholzdecken (CLT-Decken) möglich.

    Bei den geprüften Brettsperrholzdecken handelt es sich um den Typ X‑LAM von Derix gemäß ETA‑11/0189 (maximaler Rohrdurchmesser von 42 mm zulässig) und den Typ BBS von Binderholz gemäß ETA‑06/0009 (Rohrdurchmesser von bis zu 54 mm zulässig). Beide Deckentypen müssen eine Mindestdeckenstärke von 140 mm aufweisen. Die Ringspaltverfüllung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder hohlraumfüllend mit Mineralwolle (Steinwolle, Schmelzpunkt > 1000 °C) oder beidseitig der Decke mit Acryl-Dichtstoffen – etwa Maleracryl von Würth oder Acryl-Dichtstoff von Beko – über eine Tiefe von mindestens 25 mm. Spezielle Brandschutzacrylate sind dann nicht mehr erforderlich.

    Für seine ­Entwässerungssysteme – beispielsweise ­Silent‑PP – hat Geberit mit dem ­Rohrschott90 Plus EN ebenfalls bereits erfolgreiche Brandprüfungen in Kernlochbohrungen der CLT-Decke der Firma Binderholz durchgeführt. Der Ringspaltverschluss kann auch hier mittels Mineralwolle und beidseitig der Decke über eine Tiefe von ≥ 25 mm mit Acryl-Dichtstoffen durchgeführt werden. Spezielle Brandschutzdichtstoffe sind hier dann ebenfalls nicht erforderlich. Das Rohrschott wird mit geeigneten langen Holzschrauben (Abbrandrate der Decke berücksichtigen) unterhalb der Decke aufgesetzt montiert.

    Wichtig zu beachten: Da diese Lösung zwar positiv geprüft wurde, aber noch nicht Bestandteil der aBG ist, handelt es sich bei dieser konkreten Bauart nach Einschätzung des Autors um eine nichtwesentliche Abweichung der aBG. Daher ist der Hersteller im Vorfeld zu kontaktieren, um den möglichen Einsatz des Rohrschotts abzustimmen.

    Zwei aBG ermöglichen beim Installationsschacht Quattro die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Prüfanforderungen – auch im Bereich von Sonderdecken, wie z. B. Holzbalkendecken.

    Bild: Geberit

    Zwei aBG ermöglichen beim Installationsschacht Quattro die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Prüfanforderungen –
    auch im Bereich von Sonderdecken, wie z. B. Holzbalkendecken.
    Querschnitt der Lösung Quattro von Geberit für Holzbalkendecken:1 Entwässerungsleitung2 Versorgungsleitungen für Trinkwasser und/oder Heizung3 Elektroleitungen4 Schachtschott Typ Quattro5 Deckenverschlusssystem6 umlaufende Holzleiste7 Sonderdecke8 alukaschierte Rohrschalen aus Mineralwolle nach DIN EN 14303  (z. B. Rockwool 800)9 allseitige Auskleidung

    Bild: Geberit

    Querschnitt der Lösung Quattro von Geberit für Holzbalkendecken:
    1 Entwässerungsleitung
    2 Versorgungsleitungen für Trinkwasser und/oder Heizung
    3 Elektroleitungen
    4 Schachtschott Typ Quattro
    5 Deckenverschlusssystem
    6 umlaufende Holzleiste
    7 Sonderdecke
    8 alukaschierte Rohrschalen aus Mineralwolle nach DIN EN 14303
    (z. B. Rockwool 800)
    9 allseitige Auskleidung
    Das Deckenverschlusssystem FSH 90 ist für alle Sonderdecken und damit für Holz­balkendecken, Brettstapeldecken, Brettsperrholzdecken, Hohlkammerdecken, ­Rippen- und Ziegeldecken, Kappendecken sowie Hohlziegeldecken geeignet.

    Bild: Geberit

    Das Deckenverschlusssystem FSH 90 ist für alle Sonderdecken und damit für Holz­balkendecken, Brettstapeldecken, Brettsperrholzdecken, Hohlkammerdecken, ­Rippen- und Ziegeldecken, Kappendecken sowie Hohlziegeldecken geeignet.
    Ausgelegt ist das Deckenverschlusssystem FSH 90 als Eingewerkelösung. Das spart Zeit- und Koordinationsaufwand.

    Bild: Geberit

    Ausgelegt ist das Deckenverschlusssystem FSH 90 als Eingewerkelösung. Das spart Zeit- und Koordinationsaufwand.
    Das Rohrsystem Mapress ist nun auch für Rohrabschottungen R 30, R 60 und R 90 in Brettsperrholzdecken mit einer Mindeststärke von 140 mm zugelassen.

    Bild: Geberit

    Das Rohrsystem Mapress ist nun auch für Rohrabschottungen R 30, R 60 und R 90 in Brettsperrholzdecken mit einer Mindeststärke von 140 mm zugelassen.
    Für Entwässerungssysteme des Herstellers wurden mit dem ­Rohrschott90 Plus EN ebenfalls erfolgreiche Brandprüfungen in Kernlochbohrungen in CLT-Decken durchgeführt.

    Bild: Geberit

    Für Entwässerungssysteme des Herstellers wurden mit dem ­Rohrschott90 Plus EN ebenfalls erfolgreiche Brandprüfungen in Kernlochbohrungen in CLT-Decken durchgeführt.
    Philipp Claus
    ist Produktmanager ­Competence Center Haustechnik der ­Geberit Vertriebs GmbH, Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) und Mitautor des bvfa-Positionspapiers „Abschottungen für Kabel und Rohre im Holzbau“.

    Geberit

    Weitere Infos auf www.sbz-online.de

    Neugierig geworden?

    Mehr rund um das Thema ­Brandschutz erfahren Sie in ­unserem Online-Dossier unter:

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + SBZ E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Fokus SBZ: Sonderhefte (PDF)
    + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
    uvm.

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen