Der Holzbau im mehrgeschossigen Wohnungsbau ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Doch durch ein steigendes Umweltbewusstsein findet ein ökologisches Umdenken statt, bestärkt unter anderem durch eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Ministerium erhofft sich vom Bauen mit Holzmodulen einen klimafreundlichen und preisgünstigen Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise.
Die kommunale Unternehmensgruppe GBG (Mannheim) kaufte beispielsweise 361 geförderte Neubauwohnungen von einem Investor. Die Holz-Hybrid-Häuser sind nach dem KfW‑40‑Standard erbaut. Und in Mörsdorf, nahe Kastellaun, entsteht aktuell eine generationsübergreifende Begegnungsstätte. Das Ensemble besteht aus neun miteinander verbundenen Holzrahmenbauten, die auf einem kommunalen Grundstück errichtet werden.
Holz als Baustoff
Holz zeichnet sich durch zahlreiche Vorteile aus. Wirtschaftlich betrachtet ist es vor allem unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ein kostengünstiger Baustoff. Als nachwachsender Rohstoff punktet es gleichzeitig mit erheblichen Umweltvorteilen – ist etwa unter bestimmten Bedingungen CO2-neutral. Für die Bewohner schafft Holz zudem ein angenehmes Raumklima.
Seine Einsatzmöglichkeiten im Bauwesen sind vielfältig: Holz kann als Dachstuhl, Fußboden- und Deckenbelag, Türen- und Fensterrahmen, zur Fassadengestaltung oder als Rahmenkonstruktion für Gebäude verwendet werden. Ein weiterer großer Vorteil ist der hohe Grad an Vorfertigung, wodurch sich der Bauablauf bis zum Rohbau beschleunigen lässt und Entstehungskosten eingespart werden können.
Viele gute Argumente also, die diesen Baustoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern wieder verstärkt in den Fokus rücken.
Allerdings ist auch bekannt, dass Holz als brennbarer Baustoff klassifiziert ist und dadurch generell mit strengeren Brandschutzvorschriften zu kämpfen hat. Weniger bekannt ist jedoch, dass durch die Bildung einer „Verkohlungsschicht“ der Abbrand verzögert und damit kontrollierbar wird.
Regelungen zum Bauen mit Holz
In zahlreichen Bundesländern wurden Regelungen in die Landesbauordnungen aufgenommen, die das Bauen mit brennbaren Baustoffen für feuerbeständige Bauteile (F 90) zulassen.
So sind etwa laut Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg gemäß § 26 Absatz 3 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen hinweg übertragen werden können.
Das Land Nordrhein-Westfalen verzichtet beispielsweise laut Erlass vom 24. Oktober 2024 auf Bauartgenehmigungen nach § 17 Absatz 4 der Bauordnung für das Bundesland NRW (BauO NRW 2018).
Dazu heißt es: „Für die durch den Anwendungsbereich der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) Fassung 04. September 2024 (Anlage 1), geändert durch Beschluss unter TOP 19 der 145. Bauministerkonferenz (Anlage 2), genau begrenzten Fälle ist eine Bauartgenehmigung dann nicht erforderlich, wenn für diese Fälle bei Planung, Bemessung und Ausführung
beachtet werden, da Gefahren im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW 2018 sodann nicht zu erwarten sind.“
Die wichtigsten Holzbauweisen
Der Arbeitskreis Holzbau im Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) hat in seinem Positionspapier „Abschottungen für Kabel und Rohre im Holzbau“ (Download unter: www.bvfa.de/181/service/merkblaetter-positionspapiere) die nachfolgenden Holzbauweisen aufgelistet.
(Rippen- und Tafelbauweise)
Stabförmige Holzelemente mit flächigen Abdeckungen werden als Holzrahmenbauweise oder Holztafelbauweise bezeichnet. Holztafelelemente werden gewöhnlich inkl. der Einbauten und Oberflächen industriell vorgefertigt, wogegen Holzrahmenbauten vor Ort erstellt werden. Als Beplankungen können z. B. Holzwerk- oder Gipswerkstoffe zum Einsatz kommen.
(Skelettbau mit ingenieurmäßigen und zimmereimäßigen Verbindungen)
Hier wirkt statisch ein stabförmiges Tragwerk, das im Grunde eine Weiterentwicklung des klassischen Fachwerkbaus ist. Wesentlicher Unterschied zur Holzrahmen- oder Tafelbauweise: Holzquerschnitte können in der Regel massiver ausgeführt werden; mögliche Beplankungen können jedoch keine statische Funktion übernehmen.
Sie wird als Blockbau-, Brettstapel- und Brettsperrholzbauweise konstruiert und stellt wie die Holzrahmen- bzw. Holztafelbauweise eine flächige Bauart dar. Brettsperrholz kann dabei für Wände, Decken und Dächer eingesetzt werden. Mit Brettsperrholzelementen ist zudem ein hoher Grad der Vorfertigung möglich.
Diese Bauweise nimmt eine Sonderstellung ein. Bei ihr werden vorgenannte Holzbauweisen untereinander (beispielsweise stark gedämmte Außenwände) als Holzrahmenbau mit tragenden Elementen aus Brettschichtsperrholz oder mit Stahlbetonbauteilen (ggf. Fertigbauteile) kombiniert. Durch den Einsatz von z. B. Stahlbetondecken lassen sich höhere Schalldämmwerte und bessere Lastabtragung erzielen. Bei mehrgeschossigen Bauten können tragende Bauteile mit Stahlbeton errichtet werden, die so einen Anteil des Ausbaus in Holzbauweise ermöglichen. Ebenso möglich: Konventionelle Massivbauten können mit Holzbaukonstruktionen aufgestockt werden.
Aktuelle bauaufsichtliche Situation
Bezüglich der bauaufsichtlichen Anforderungen verweist das bvfa-Positionspapier auf die Schutzziele im Brandschutz, die im § 14 der Musterbauordnung 2002 (MBO), zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24.11.2023, beschrieben werden. Darin heißt es: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Die vier vorgenannten Schutzziele lassen sich mit vorbeugendem (baulichem und anlagentechnischem), organisatorischem und abwehrendem Brandschutz erfüllen. Die Grundlagen für Durchdringungen finden sich in
Die MVV TB konkretisiert die Regelungen der MBO. In der MVV TB heißt es: „Die Musterbauordnung (MBO)1,2 enthält in § 85a Abs. 1 die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch Technische Baubestimmungen zu konkretisieren. In § 85a Abs. 2 MBO werden detaillierte Vorgaben gemacht, zu welchen bauaufsichtlichen Anforderungen Konkretisierungen vorgenommen werden können.“
Des Weiteren geht das bvfa-Positionspapier darauf ein, dass bei klassifizierten, raumabschließenden, hölzernen Bauteilen, wie Holzbalkendecken (insbesondere in bestehenden Gebäuden), Vollholzdecken sowie den unterschiedlichen Wandbauarten aus Holz einzelne Durchdringungen auch gemäß den Erleichterungen der MLAR ausgeführt werden können. Die Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes unterscheidet bei Bauteilen zwischen verschiedenen Feuerwiderstandsklassen, nicht aber zwischen verschiedenen Wand- und Deckenbauteilen. Wichtig ist, dass die brandschutztechnische Qualität des Bauteils (Wand oder Decke) bereits nachgewiesen wurde.
Bei einer Rohrdurchführung, beispielsweise durch eine Holzbalkendecke, kommen mehrere relevante Faktoren zusammen, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen:
Aktuelle Baupraxis
Beim Brandschutz verlangt die MBO die Einhaltung strenger Schutzziele von allen Baubeteiligten. Die Durchdringungen von Wänden und Decken müssen entsprechend geschützt werden. Dafür gibt es Grundprinzipien der Abschottung durch zugelassene Installationswände mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) und Installationsschächte mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder durch zugelassene Rohrabschottung mit abP/aBG.
Das bvfa-Positionspapier verweist darauf, dass Abschottungen in den Brandprüfungen üblicherweise in Massivdecken (Porenbetondecken) oder leichten Trennwänden mit Metallständerkonstruktion geprüft werden. Holzbauteile, wie Holzbalkendecken oder Holzständerwände, weichen in der Regel von den in den Anwendbarkeitsnachweisen der Abschottungen aufgeführten Bauteilen ab.
Zur Aufnahme von Abschottungen werden neben Kernlochbohrungen auch innerhalb der Holzbauteile entsprechend große Aussparungen hergestellt. Diese werden je nach Art der Bauteile mit einer umlaufenden Laibung aus nicht brennbaren Bauplatten (z. B. Kalziumsilikat, Gipsfaser- bzw. GKF-Platten) in voller Bauteilstärke versehen. Der Öffnungsverschluss zwischen Laibung und Leitung(en) erfolgt anschließend mit einem formbeständigen, nicht brennbaren mineralischen Material (Zementmörtel) in geforderter Mindestbauteildicke entsprechend den Vorgaben der Anwendbarkeitsnachweise der verwendeten Abschottung. Zur Lagesicherung des Mörtelvergusses ist ggf. innerhalb der Auslaibung eine umlaufende Halteleiste kraftschlüssig zu befestigen.
Systemlösung für Installationsschächte
An kaum einem anderen Punkt in der Bauausführung laufen sowohl eine hohe Installationsdichte als auch die Anforderungen an den Brandschutz so konzentriert zusammen wie im Installationsschacht. Ein Hauptmerkmal des Installationsschachtes ist der vertikale Verlauf über alle Ebenen des Gebäudes. Weil die Medienleitungen alle Geschossdecken vom Keller bis zur obersten Etage durchdringen, können sich im Brandfall Feuer und Rauch über den Schacht ausbreiten. Deshalb stellt der bauliche Brandschutz ein grundlegendes Schutzziel dar. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der brandschutztechnischen Eignung.
Es gibt den klassischen F-Schacht, der einen eigenen Brandabschnitt bildet. Er zeichnet sich dadurch aus, dass man vom Keller bis unters Dach schauen kann, da die Decken nicht verschlossen werden. Jede Leitung, die durch die Schachtwand geführt wird, ist abzuschotten. Beim Installationsschacht Quattro von Geberit etwa verhält es sich anders. Hier wird die Decke in jeder Etage verschlossen, bei den Abwasserleitungen kommt ein entsprechendes Schachtschott zum Einsatz. Der Installationsschacht ist im System inkl. der Installationswände GIS oder der Installationselemente Duofix mit Beplankung für die Holzbauweise geprüft und zugelassen.
Leitungen, die aus diesem Installationsschacht herausgeführt werden, müssen nicht abgeschottet werden, sondern es wird nur der Ringspalt verspachtelt. Die Lösung führt also alle wesentlichen Komponenten des Herstellers zu einem geprüften und zugelassenen Komplettsystem für Installationsschächte und -wände zusammen. Je nach Anforderung kombiniert es die Installationssysteme, Versorgungssysteme und Entwässerungssysteme und erlaubt die zusätzliche Einbindung von Elektro- und Lüftungsleitungen.
Zwei Geberit-Quattro-aBG ermöglichen die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen, auch bei der Verwendung industriell vorgefertigter Installationsschächte, der Verwendung von Lüftungsleitungen nach DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“, der Verwendung von Kabeln (Einzelkabel sowie Kabelbündel) und beim Einsatz im Bereich von Holzbalkendecken und allen anderen Arten von Sonderdecken. Die Installationsschächte I 30 bis I 90 können nach der bauaufsichtlich erteilten Bauartgenehmigung z. B. auch mit klassifizierten Brettsperrholzdecken und Brettschichtholzdecken installiert werden. Dies wird durch die zwei aBG – Z‑19.30‑2206 für I 30 und Z‑19.30‑2207 für I 90 – bestätigt.
Damit besitzt das System alle Zulassungen, sodass keine klassifizierten Rohr- und Kabelabschottungen benötigt werden. Die Kombination aus einer speziellen Verschalung für den Durchbruch, dem Deckenverschlusssystem FSH 90 und der mineralischen Vergussmasse FSH 90 ermöglicht dem Installateur einen den brandschutzrechtlichen Anforderungen konformen Verschluss des Deckendurchbruchs, nachdem alle Installationen mit ihren jeweils notwendigen Brand-, Schall- und Dämmmaßnahmen versehen wurden.
Klassifizierte Rohrabschottungen für Einzelrohrdurchführungen
Das Rohrleitungssystem Mapress (Rohrleitungen aus Metall für Trinkwasser, Heizung und andere Anwendungen) kann dank der jüngsten Ergänzung des abP (Nr. P‑BWU03‑I 17.6.5) nun brandschutzgeprüft auch in Brettsperrholzdecken installiert werden. Damit sind bauaufsichtlich zugelassene Rohrabschottungen der Feuerwiderstandsklassen R 30, R 60 und R 90 in klassifizierten Brettsperrholzdecken (CLT-Decken) möglich.
Bei den geprüften Brettsperrholzdecken handelt es sich um den Typ X‑LAM von Derix gemäß ETA‑11/0189 (maximaler Rohrdurchmesser von 42 mm zulässig) und den Typ BBS von Binderholz gemäß ETA‑06/0009 (Rohrdurchmesser von bis zu 54 mm zulässig). Beide Deckentypen müssen eine Mindestdeckenstärke von 140 mm aufweisen. Die Ringspaltverfüllung kann auf zwei Arten erfolgen: entweder hohlraumfüllend mit Mineralwolle (Steinwolle, Schmelzpunkt > 1000 °C) oder beidseitig der Decke mit Acryl-Dichtstoffen – etwa Maleracryl von Würth oder Acryl-Dichtstoff von Beko – über eine Tiefe von mindestens 25 mm. Spezielle Brandschutzacrylate sind dann nicht mehr erforderlich.
Für seine Entwässerungssysteme – beispielsweise Silent‑PP – hat Geberit mit dem Rohrschott90 Plus EN ebenfalls bereits erfolgreiche Brandprüfungen in Kernlochbohrungen der CLT-Decke der Firma Binderholz durchgeführt. Der Ringspaltverschluss kann auch hier mittels Mineralwolle und beidseitig der Decke über eine Tiefe von ≥ 25 mm mit Acryl-Dichtstoffen durchgeführt werden. Spezielle Brandschutzdichtstoffe sind hier dann ebenfalls nicht erforderlich. Das Rohrschott wird mit geeigneten langen Holzschrauben (Abbrandrate der Decke berücksichtigen) unterhalb der Decke aufgesetzt montiert.
Wichtig zu beachten: Da diese Lösung zwar positiv geprüft wurde, aber noch nicht Bestandteil der aBG ist, handelt es sich bei dieser konkreten Bauart nach Einschätzung des Autors um eine nichtwesentliche Abweichung der aBG. Daher ist der Hersteller im Vorfeld zu kontaktieren, um den möglichen Einsatz des Rohrschotts abzustimmen.

Bild: Geberit
auch im Bereich von Sonderdecken, wie z. B. Holzbalkendecken.

Bild: Geberit
1 Entwässerungsleitung
2 Versorgungsleitungen für Trinkwasser und/oder Heizung
3 Elektroleitungen
4 Schachtschott Typ Quattro
5 Deckenverschlusssystem
6 umlaufende Holzleiste
7 Sonderdecke
8 alukaschierte Rohrschalen aus Mineralwolle nach DIN EN 14303
(z. B. Rockwool 800)
9 allseitige Auskleidung

Bild: Geberit

Bild: Geberit

Bild: Geberit

Bild: Geberit
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