Auf dem mitunter langen Weg vom Grundstück ins Klärwerk führt fetthaltiges Abwasser häufig zu Ablagerungen, Verstopfungen und Korrosion in der öffentlichen Kanalisation. Die DIN 1986‑100 fordert deshalb im Abschnitt 9.2.2, dass in Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825‑1, DIN EN 1825‑2 und DIN 4040‑100 einzubauen und zu betreiben sind. Zu diesen Betrieben zählen unter anderem Gaststätten, Restaurants, Großküchen, Metzgereien und Schlachthöfe.
Im Abschnitt 10.4 „Verzicht auf eine Abwasservorbehandlung“ des Merkblatts DWA‑M 760 zum fetthaltigen Abwasser sind Fälle aufgeführt, bei denen ggf. der Einsatz eines Fettabscheiders wegfallen kann, beispielsweise bei kleinen gastronomischen Betrieben mit bekannt geringer Anzahl an Essen pro Tag. Zusätzlich befindet sich im Anhang A.4 des Merkblatts ein Punktebewertungsverfahren zur besseren Beurteilung solcher Fälle.
Funktionsprinzip
Die Funktion von Fettabscheidern basiert auf dem Schwerkraftprinzip, wobei bedingt durch die unterschiedliche Dichte Fette, Öle und Feststoffe vom Abwasser getrennt werden. Die schwereren Feststoffe – etwa Speisereste oder Schmutz – sinken nach unten und werden im Schlammfang gesammelt.
Fette und Öle steigen im Abscheideraum aufgrund ihrer geringeren Dichte zur Oberfläche und bilden dort eine Fettschicht. Das behandelte Abwasser fließt über einen Probenahmeschacht bzw. eine andere geeignete Probenahmestelle in das weiterführende Entwässerungssystem. Sowohl die Fette und Öle als auch der Schlamm müssen in regelmäßigen Abständen fachgerecht entsorgt werden.
Fachgerechter Einbau
Beim Einbau von Fettabscheidern wird grundsätzlich zwischen Freiaufstellung im Gebäude und Einbau im Erdreich unterschieden. Hinsichtlich des Funktionsprinzips und der Bemessung bestehen keine Unterschiede. Für die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen sind der fachgerechte Einbau, die Verlegung der Zulauf- und Lüftungsleitungen sowie der ordnungsgemäße Betrieb von größter Bedeutung.
Die DIN EN 1825‑2 legt im Abschnitt 7.2 folgende Anforderungen an die Einbaustelle fest:
Zusätzlich müssen unbedingt die Einbauanleitungen der Hersteller beachtet werden.
Zulauf- und Lüftungsleitungen
Zur Vermeidung von Fettablagerungen muss bei der Planung und Ausführung der Zulaufleitungen zum Fettabscheider sowie der zugehörigen Lüftungsleitungen besonders sorgfältig vorgegangen werden. Für einen störungsfreien Betrieb ist die normgerechte Verlegung der Leitungen mit einem geeigneten Rohrwerkstoff essenziell.
Die wesentlichen Anforderungen an die Verlegung der Zulaufleitungen zum Fettabscheider sind in der DIN EN 1825‑2 zusammengefasst. Gemäß Abschnitt 7.3 „Anschluss an die Entwässerungsanlage“ ist das Abwasser dem Fettabscheider im freien Gefälle zuzuführen. Die Zulaufleitungen zum Fettabscheider sind mit einem Mindestgefälle von 2 % (1:50) zu verlegen.
Umlenkungen von Fallleitungen in liegende Leitungen sind mit zwei 45°‑Bögen und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge auszuführen. Anschließend ist in Fließrichtung eine Beruhigungsstrecke vorzusehen, deren Länge mindestens dem zehnfachen Durchmesser des Zulaufrohres des Fettabscheiders entsprechen muss.
Durch diese Maßnahme werden unzulässig hohe Verwirbelungen des Abwassers und der Fettbestandteile vermieden. Die Entwässerungsleitungen sollten über ausreichend Reinigungsöffnungen verfügen, die so anzuordnen sind, dass im Bedarfsfall eine schnelle Inspektion bzw. Reinigung der Leitungen möglich ist.
Nach DIN 1986‑100, Abschnitt 6.5.4 „Lüftung von Fettabscheidern“, müssen die Zulaufleitungen und ggf. der Fettabscheider entsprechend DIN EN 1825‑2 in Verbindung mit DIN 4040‑100 unmittelbar über Dach be- und entlüftet werden. An diese Lüftungsleitungen dürfen keinesfalls andere Lüftungsleitungen, wie der normalen häuslichen Entwässerungsanlage, angeschlossen werden. Nur die Lüftungsleitungen der Zulaufleitungen und ggf. der Abscheideranlage dürfen zu einer Sammellüftung zusammengeführt werden.
Der Abschnitt 7.4 der DIN EN 1825‑2 enthält ebenfalls Anforderungen an die Lüftung bei Abscheideranlagen für Fette. Auch hier wird darauf verwiesen, dass die Zu- und Ablaufleitungen von Fettabscheidern ausreichend zu lüften sind und die Zulaufleitung der Abscheideranlage grundsätzlich als Lüftungsleitung über Dach zu führen ist.
Alle Anschlussleitungen mit einer abgewickelten Länge von mehr als 5 m sind gesondert zu entlüften. Hat die Zulaufleitung oberhalb des Fettabscheiders auf einer Länge von über 10 m keine gesondert entlüftete Anschlussleitung, so muss die Zulaufleitung – möglichst nahe an der Abscheideranlage – mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung versehen werden.
Zulaufleitungen zum Fettabscheider sowie die zugehörigen Lüftungsleitungen müssen die Anforderungen an die chemische Beständigkeit nach Abschnitt 4.1 der DIN 4040‑100 erfüllen. In Zweifelsfällen sollten bezüglich der Verwendbarkeit der Rohrwerkstoffe und Dichtungen die Hersteller um Stellungnahme gebeten werden.
Wärmedämmung und Rohrbegleitheizung
Für den Fall, dass die Zulaufleitungen durch unbeheizte Räume im Gebäude geführt werden bzw. unmittelbar Frostgefahr besteht, ist eine Wärmedämmung und/oder Rohrbegleitheizung erforderlich. Das ist notwendig, um eine Aushärtung der Fette und Öle bedingt durch niedrige Temperaturen zu verhindern; ansonsten drohen Ablagerungen und Verstopfungen in den Rohrleitungen.
Der Einsatz von Rohrbegleitheizungen zur Temperaturhaltung empfiehlt sich bei Zulauflängen zum Fettabscheider von mehr als 50 m und bei Umgebungstemperaturen von weniger als 5 °C. Gemäß Anhang D der DIN EN 1825‑2 soll die Temperatur der Rohrbegleitheizung über einen Thermostat (Regelbereich zwischen 25 und 40 °C) geregelt werden, damit eine Anpassung an jahreszeitliche Veränderungen möglich ist.
Rückstauschutz
Fettabscheider, deren Ruhewasserspiegel unterhalb der Rückstauebene liegt, sind entsprechend Abschnitt 7.3 der DIN EN 1825‑2 über eine nachgeschaltete Abwasserhebeanlage mit Doppelpumpen zu entwässern. Behandeltes Abwasser aus Fettabscheidern gilt als Grauwasser. Für Grauwasser werden Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑2 (fäkalienfreies Abwasser) eingesetzt. Wird der Hebeanlage noch zusätzlich Schwarzwasser aus WC-Anlagen zugeführt, werden Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑1 (fäkalienhaltiges Abwasser) erforderlich.
Über die Anforderungen der DIN EN 12050 hinaus müssen Abwasserhebeanlagen, die hinter Fettabscheidern eingebaut werden, gemäß Abschnitt 9.5 der DIN 4040‑100 noch weitere Kriterien erfüllen. Bei Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑1 (fäkalienhaltiges Abwasser) gilt zusätzlich:
Für Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑2 (fäkalienfreies Abwasser) gelten ebenfalls alle zusätzlichen Anforderungen für Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑1 (fäkalienhaltiges Abwasser) sowie:
Die zusätzlichen Anforderungen für Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050‑1 (fäkalienhaltiges Abwasser) sind auch bei erdeingebauten Abwasserhebe- und Pumpanlagen nach DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Kanalmanagement“ zu erfüllen.
Eine Alternative zu Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050 bilden Hybrid-Hebeanlagen, die bei freiem Gefälle zum öffentlichen Kanal nach Fettabscheidern eingesetzt werden können. Diese Anlagen pumpen das Abwasser nur bei Rückstau über eine Rückstauschleife weiter in den Kanal. Im Normalbetrieb wird das Abwasser stromsparend über natürliches Gefälle abgeleitet. Da für diese Anlagen noch keine Herstellungsnorm gilt, wird eine entsprechende Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) benötigt.
Grundsätzlich sind alle Abwasserhebe- und Pumpanlagen mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung auszurüsten, die dem Betriebspersonal die Unterbrechung des Abwasserabflusses optisch und akustisch signalisiert. Darüber hinaus darf laut Abschnitt 5.3 der DIN EN 12056‑4 die Lüftung von Hebeanlagen nicht mit der zulaufseitigen Lüftungsleitung eines Fettabscheiders verbunden werden.
Betrieb, Inspektion, Wartung
Die DIN 1986‑3 verweist mit Blick auf die Inspektion auf die Vorgaben zur Eigenkontrolle, wie etwa die Eigenkontrollverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Wartung soll gemäß DIN 4040‑100 erfolgen. Abscheideranlagen für Fette müssen regelmäßig entleert, gereinigt und gewartet werden. Gemäß Abschnitt 8 der DIN EN 1825‑2 sollten Abscheider und Schlammfänge einmal im Monat, vorzugsweise alle zwei Wochen, entleert, gereinigt und mit Frischwasser gefüllt werden. Durch die zuständige Entwässerungsbehörde können kürzere Intervalle gefordert werden.
Nach Abschnitt 10.3 der DIN 4040‑100 muss mindestens monatlich eine Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit sowie des Zustands der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen erfolgen. Genaue Vorgaben zur Wartung sind im Abschnitt 10.4, die zur Entnahme und Entleerung im Abschnitt 10.5 enthalten. Abschnitt 10.6 weist ausdrücklich auf die ordnungsgemäße Führung eines Betriebshandbuches hin. Die Anforderungen an eine Generalinspektion sind im Abschnitt 10.7 ausführlich beschrieben.
Fazit
Ein wirksamer Fettabscheider ist das Ergebnis fachgerechter Planung, präziser Ausführung und konsequenter Wartung. Die Vielzahl an normativen Vorgaben verdeutlicht, wie wichtig die Gewährleistung einer dauerhaft störungsfreien Funktionsweise ist. Zahlreiche spezielle Informationen zum fachgerechten Umgang mit fetthaltigem Abwasser enthält zudem das im April 2025 neu veröffentlichte Merkblatt DWA‑M 760 „Fetthaltiges Abwasser“. Welche Anforderungen an die Bemessung von Fettabscheidern gestellt werden sowie einige entsprechende Berechnungsbeispiele stellt Teil 2 des Beitrags in der SBZ 02.26 vor.
Bild: Ishorst
Bild: Ishorst
Bild: Kessel
Bild: Aco Haustechnik
Relevante Regelwerke
Für die fachgerechte Planung und Montage sowie den ordnungsgemäßen Betrieb von Fettabscheidern muss eine Vielzahl von Regelwerken beachtet werden. Dazu gehören:
Entwurf Dezember 2024
Durch die zuständige Entwässerungsbehörde können noch weitere Anforderungen an den Einbau und Betrieb von Fettabscheidern gestellt werden.
Weitere Infos auf www.sbz-online.de
Neugierig geworden? Mehr Beiträge zum Thema Entwässerung finden Sie in unserem Online-Dossier unter:
www.bit.ly/sbz_abwasser