Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Neue Entwässerungsvorgaben fordern Planer, Fachhandwerk und Betreiber

Die Planung von Entwässerungsanlagen stützt sich auf die Starkniederschlagsstatistik des Deutschen ­Wetterdienstes (DWD). Der Klimawandel und die Zunahme ­extremer Wetterereignisse führen dazu, dass die Planungsgrundlagen auf Basis historischer Messwerte unter der Bezeichnung „Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung“ – kurz „­Kostra“ – angepasst werden mussten. Mit der Veröffentlichung der Kostra-DWD-2020 Ende 2022 und ihrer verbindlichen Einführung zum 1. Januar 2023 gilt seither eine neue Grundlage. Sie basiert auf einem längeren und aktuelleren Messzeitraum und führt vielerorts zu deutlich höheren Bemessungsregenspenden.

Ein Beispiel: Der Wert für den Jahrhundert­regen r(5;100) – fünf Minuten Dauer, statistische Wiederkehr von 100 Jahren – ist für Ingolstadt von 496,7 l/(s*ha) auf 706,5 l/(s*ha) gestiegen. Das entspricht einer Zunahme von über 42 %. Ähnliche Steigerungen finden sich in vielen Regionen. Für die Praxis bedeutet das: Wer weiterhin mit den alten Kostra-DWD-2010-Werten plant, läuft Gefahr, Entwässerungsanlagen deutlich zu klein auszulegen.

Die Konsequenzen reichen vom unzureichenden Rückhalt bis hin zu Überflutungen im Gebäude. Neubauten müssen daher zwingend nach den neuen Werten geplant werden. Im Bestand gilt ein eingeschränkter Bestandsschutz, der allerdings dort endet, wo kritische Gebäudesubstanz oder besondere Gefährdungen vorliegen.

Mindestens ebenso praxisrelevant ist die präzisierte Definition der Rückstauebene im aktuellen Entwurf der DIN 1986-100 „Entwässerungs­anlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil  100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“. Bislang wurde diese oft pauschal mit der Straßenoberkante gleichgesetzt. Eine Interpretation, die auch in vielen Ortssatzungen festgeschrieben war, nur leider folgt Physik keiner Verwaltungsvorschrift.

Der neue Entwurf stellt nun klar: „Im Rückstaufall ist der wirksame Entspannungspunkt der öffentlichen Abwasseranlage unter Berücksichtigung des zu erwartenden Überstaus zu berücksichtigen. Der Entspannungspunkt entspricht in der Regel dem, entgegen der Fließrichtung betrachtet, nächstgelegenen Schacht des öffentlichen Entwässerungssystems oder gegebenenfalls Straßenablauf im öffentlichen Raum.“

Damit wird eine langjährige Fehlinterpretation korrigiert. Entscheidend ist nicht mehr die pauschale Annahme der Straßenoberkante, sondern die hydraulisch wirksame Bezugsebene. Abwasser im Kanal steht unter Druck, die Fließlinie liegt oberhalb der Schachtabdeckung. Fachlich sinnvoll wäre eine detaillierte hydraulische Untersuchung der örtlichen Kanalnetzparameter. Fehlen exakte Angaben, sollte eine Überstauhöhe von mindestens 10 cm angesetzt werden. Manche Ortssatzungen wie auch manche Hersteller empfehlen hier bisher bereits 15 cm oder auch höhere Werte.

Zusätzlich wurde klargestellt, dass nicht der Anschluss am Kanal zwischen zwei „Haltungen“ verwendet werden darf. Hydraulisch wirksam und damit für die Rückstauebene relevant ist nur der nächste Entspannungspunkt entgegen der Fließrichtung. Dies kann bei geneigtem Gelände eine zusätzliche Verschiebung der Rückstauebene nach oben bedeuten.

Folgen für die Praxis

Die Änderungen haben spürbare Folgen für die Planung und Ausführung:

  • Veränderte Bemessungsregenspenden
  • Es müssen größere Niederschlagsmengen bewirtschaftet werden, was mehr Abwasservolumen, größere Rückhalteräume und gegebenenfalls größere Leitungen bedeutet.

  • Präzisierte Definition der Rückstauebene
  • Es kann dazu führen, dass eine bisher festgelegte Rückstauebene nicht mehr gültig ist. Bezogen auf das jeweilige Gebäude und Grundstück kann diese neue Bezugsebene zu einer Neueinteilung bezüglich der Lage ober- und unterhalb einer Rückstauebene führen. Daraus resultiert eine Überprüfung der Leitungstrennung und unter Umständen eine neue Zuordnung. So können in einem typischen Einfamilienhaus zusätzlich zum Keller auch Entwässerungsgegenstände im Erdgeschoss betroffen sein wie zum Beispiel ein Duschplatz oder ein WC. In der Folge können andere oder auch größere Rückstausicherungsanlagen notwendig werden.

  • Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
  • Rückhalteräume müssen größer dimensioniert und die Kapazität schadlos überflutbarer Flächen muss überprüft werden. Zusätzlich können verschärfte Einleitbeschränkungen auferlegt werden, was wiederum eine stärkere Drosselung des Abflusses zur Folge hat. Dies erfordert oft, das Gesamtkonzept des Regenwassermanagements zu überdenken. Nutzung, Versickerung und Retention sind neu zu beurteilen.

    Planung und Umsetzung

    Die neuen Vorgaben wirken sich direkt auf die Planungspraxis aus. An erster Stelle steht die exakte Ermittlung der Rückstauebene. Maßgebend ist der entgegen der Fließrichtung nächstgelegene öffentliche Schacht oder Straßenablauf, ergänzt um die Überstauhöhe. In der Praxis ergibt sich die Rückstauebene aus der Schachthöhe (statische bzw. physikalische Stauhöhe) plus Überstauhöhe.

    Darüber hinaus sind die aktuellen Kostra-DWD-2020-Daten verbindlich heranzuziehen. Bei der Bemessung des Regenwasserabflusses gilt die normative Berechnungsgrundlage:

    QR = r(D,T) · C · A / 10.000

    Dabei ist:

    QR Regenwasserabfluss in l/s

    r(D,T) Berechnungsregenspende in l/(s*ha)

    D Regendauer in min

    T Jährlichkeit

    C Abflussbeiwert

    A abflusswirksame Fläche in m²

    Für ein Flachdach mit 200 m² Fläche (A = 200 m²), einem Abflussbeiwert C = 1,0 und einer maßgeblichen Regenspende r(5,100) nach Kostra-DWD-2020 von 706,5 l/s*ha ergibt sich:

    QR = 706,5 · 1,0 · 200 / 10.000 = 14,1 l/s

    Nach den alten Werten von 496,5 l/s*ha wären lediglich 9,9 l/s anzusetzen gewesen. Der Unterschied zeigt, dass heute größere Rohrquerschnitte oder zusätzliche Dachabläufe erforderlich sind. Häufig sind auch neue Abstimmungen mit Statikern notwendig, um die vorhandene Dachkonstruktion nicht zu überlasten.

    Die Tabelle mit einem Bemessungsbeispiel für eine Grundleitung mit einem Gefälle von 0,5 cm/m und einem Füllungsgrad von h/di = 1,0 zeigt, wie sich die Dimensionierung bereits bei mittleren Dachflächen verändert. Bei größeren Gewerbe- oder Verwaltungsgebäuden können bestehende Anlagen oftmals die erhöhten Abflüsse nicht mehr sicher ableiten.

    Weiteres Praxisbeispiel:

    Ein Verwaltungsgebäude mit 1500 m² Dach­fläche wurde nach Kostra-DWD-2010R mit einer Regenspende von 520 l/s*ha bemessen. Daraus ergab sich ein Abfluss QR = 78 l/s. Nach den neuen Daten liegt die maßgebliche Regenspende bei 700 l/s*ha, womit QR = 105 l/s anzusetzen ist. Die vorhandenen Grundleitungen DN 250 bei einem Gefälle von 2 % reichen nicht mehr aus, es sind DN 300 erforderlich.

    Ohne Anpassung drohen erhöhter Aufstau und gegebenenfalls Überflutung. Es können aber nicht nur größere Leitungsquerschnitte erforderlich sein, sondern auch eine Neuordnung des gesamten Entwässerungssystems inklusive Dachstatik, Rückhalteräumen und Pumpenanlagen.

    Stolperfallen in der Praxis

    Die Erfahrung zeigt, dass viele Fehler aus einer unzureichenden Anpassung an die neuen Grundlagen entstehen. Beim Neubau gilt es zwingend, nach den aktuellen Bemessungsregeln zu planen. Fehler entstehen hier meist durch eine falsche Bestimmung der Rückstauebene oder durch eine fehlende Systemtrennung von Abwasserströmen.

    Im Bestand ist die Situation komplexer. Hier muss geprüft werden, ob die bestehende Anlage den neuen Anforderungen genügt. Bei Generalinspektionen – etwa von Abscheideranlagen – ist die Rückstausicherung kritisch zu hinterfragen. Bei einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann die Präzisierung der Rückstauebene beispielsweise dazu führen, dass die ablaufseitige Überhöhung nicht mehr eingehalten wird. Dann sind geeignete Rückstausicherungsmaßnahmen gemäß DIN 1999-100 „Abscheideranlagen für Leichtflüssig­keiten – Teil 100: Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und DIN EN ­858-2“ auszuführen.

    Typische Stolperfallen sind:

  • Falsch bestimmte Rückstauebene
  • Gefährdete Entwässerungsgegenstände bleiben ungeschützt. Nur mit einer korrekt bestimmten Rückstauebene können alle darunter liegenden Entwässerungsgegenstände bestimmt und zuverlässig gegen Rückstau gesichert werden.

  • Fehlende Systemtrennung
  • Falsch geführte oder gemeinsam genutzte Leitungen. Die Norm fordert eine strikte Trennung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser sowie von Anfallstellen oberhalb und unterhalb der Rückstauebene.

  • Falsche Auswahl von Rückstausicherungen
  • Bei Schwarzwasser ist nur ein Rückstauverschluss mit motorischen Klappen zugelassen (Typ 3 gemäß DIN EN ­13564-1). Wenn auf eine Entwässerung im Rückstaufall nicht verzichtet werden kann, ist eine Abwasser- oder Rückstauhebeanlage erforderlich, die das Abwasser über eine Rückstauschleife in den Kanal pumpt. Bei fehlendem Gefälle zum Kanal ist in jedem Fall eine Abwasserhebeanlage erforderlich.

  • Unzureichende Dimensionierung
  • Zu kleine Pumpen- oder Rückstausicherungsanlagen.

  • Fehlerhafte Anschlussdetails
  • Zu niedrige Rückstauschleife oder falscher Anschluss an Fallleitung. Für die Rückstauschleife gilt: Überhöhung der Sohle der Druckleitung mindestens 0,1 m über der Rückstauebene und nachfolgende Aufweitung in eine belüftete Sammel- oder Grundleitung, um eine Freispiegelentwässerung zu gewährleisten.

  • Fehlende Wartung
  • Selbst richtige und gute Anlagen versagen ohne regelmäßige Kontrolle.

    Bemessungsbeispiel für eine Grundleitung mit einem Gefälle von 0,5 cm/m und einem Füllungsgrad von h/di = 1,0. Durch die neuen Kostra-DWD-Werte verändern sich auch die erforderlichen Rohrquerschnitte.

    Quelle: Kessel

    Bemessungsbeispiel für eine Grundleitung mit einem Gefälle von 0,5 cm/m und einem Füllungsgrad von h/di = 1,0. Durch die neuen Kostra-DWD-Werte verändern sich auch die erforderlichen Rohrquerschnitte.

    Auswirkungen und Haftung

    Bestandsanlagen genießen grundsätzlich Bestandsschutz – solange keine Gefährdung vorliegt. Wird jedoch eine Gefahr erkannt, etwa durch drohende Einsturzgefahr von Dächern, den Austritt wassergefährdender Stoffe oder die Überflutung nicht untergeordneter Räume, muss das System angepasst werden.

    In der Praxis bedeutet dies: Auch bestehende Gebäude sollten überprüft werden, ob die Anlage noch ausreichend dimensioniert ist. Bei Generalinspektionen von Abscheideranlagen ist zu kontrollieren, ob eine Gefährdung durch Rückstau besteht, ob die vorhandenen Maßnahmen/Anlagen ausreichend sind und ob das Rückhaltevolumen sowie die Pumpenleistungen noch den aktuellen Berechnungswerten entsprechen. Denn die neuen Vorgaben bringen auch eine klare Verantwortung mit sich.

    Wer haftet, wenn es trotz Entwässerungsanlagen zu einem Schaden kommt?

  • Planer
  • Sie tragen die Hauptverantwortung und müssen die aktuellen Bemessungsgrundlagen anwenden, die Rückstauebene korrekt ermitteln und eine Risikoabschätzung vornehmen. Unterlassen sie dies, sind sie haftbar.

  • Installateure
  • Übernehmen sie bei kleineren Projekten die Planungsleistung, haften sie analog zum Planer. Liegt eine fehlerhafte Fachplanung vor, müssen sie Bedenken anmelden.

  • Betreiber/Bauherren
  • Sie sind verantwortlich für den sicheren Betrieb und die Wartung. Bei Umweltschäden können sie ebenfalls haftbar gemacht werden, die Verantwortung jedoch regressweise weitergeben.

    Die Rechtsprechung orientiert sich am Grundsatz der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sind wassergefährdende Stoffe betroffen, wie dies bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen der Fall ist, gilt der Stand der Technik. Wird dieser missachtet, drohen Einschränkungen oder sogar die Ablehnung der Schadensregulierung auf Versicherungsseite.

    Fazit

    Die Einführung der Kostra-DWD-2020-Daten und die Präzisierungen im Entwurf der DIN ­1986-100 spiegeln die gestiegene Gefährdungssituation wider. Ihre Wirkung auf die Praxis ist erheblich: erhöhter Niederschlagswasseranfall, größere Leitungen und Retentionsräume, aufwendigere Planung und strengere Anforderungen an die Rückstausicherung. Für Planer, das Handwerk und Betreiber gilt: Wer die neuen Vorgaben konsequent beachtet, schafft mehr Funktionssicherheit und reduziert das Risiko von Schäden erheblich.

    •  Die Bemessungsregenspenden sind in manchen Regionen durch die neuen Kostra-DWD-2020-Werte um über 40 % gestiegen. Wer weiterhin mit den alten Werten plant, läuft Gefahr, ­Entwässerungsanlagen deutlich zu klein auszulegen.
    •  Die Definition der Rückstauebene im Entwurf der DIN 1986‑100 korrigiert eine ­langjährige Fehlinterpretation. Entscheidend ist nicht mehr die pauschale Annahme der Straßen­oberkante, sondern die hydraulisch wirksame Bezugsebene.
    •  Die veränderte Definition kann dazu führen, dass eine bisher festgelegte Rückstauebene nicht mehr gültig ist. In der Folge müssen evtl. weitere Entwässerungsgegenstände – etwa Duschplätze oder WCs im Erdgeschoss – zusätzlich gegen Rückstau gesichert werden.
    •  Bestandsanlagen sollten überprüft werden, ob sie den neuen Anforderungen genügen. Bei Gefahrerkennung – etwa durch drohende Dachüberlastung oder Überflutung – muss das System ­angepasst werden.
    •  Typische Fehler in der ­Umsetzung sind eine falsch bestimmte Rückstauebene, fehlende Systemtrennung, falsche Auswahl von Rückstausicherungen, unzureichende Dimensionierung sowie fehlende Wartung.
    •  Für die Haftung gilt: Planer tragen die Hauptverantwortung, Installateure haften bei ­Planungsübernahme und müssen bei fehlerhafter Fachplanung ­Bedenken anmelden, Betreiber sind für den sicheren Betrieb und die Wartung verantwortlich.
    Autor
    Roland Priller
    ist Leiter Normung bei der Kessel SE + Co. KG.

    Bild: Kessel

    Entscheidend für die Rückstauebene ist der wirksame Entspannungspunkt der öffentlichen Abwasseranlage unter Berücksichtigung des zu erwartenden Überstaus. Fehlen exakte Berechnungen, wird eine Überstauhöhe von mindestens 10 cm empfohlen.

    Bild: Kessel

    Entscheidend für die Rückstauebene ist der wirksame Entspannungspunkt der öffentlichen Abwasseranlage unter Berücksichtigung des zu erwartenden Überstaus. Fehlen exakte Berechnungen, wird eine Überstauhöhe von mindestens 10 cm empfohlen.
    Durch die neuen Vorgaben muss geprüft werden, ob die bestehende Anlage den Anforderungen genügt. Es können nicht nur größere Leitungsquerschnitte erforderlich sein, sondern auch eine Neuordnung des gesamten Entwässerungssystems inklusive Dachstatik, Rückhalteräumen und gegebenenfalls Pumpenanlagen.

    Bild: Kessel

    Durch die neuen Vorgaben muss geprüft werden, ob die bestehende Anlage den Anforderungen genügt. Es können nicht nur größere Leitungsquerschnitte erforderlich sein, sondern auch eine Neuordnung des gesamten Entwässerungssystems inklusive Dachstatik, Rückhalteräumen und gegebenenfalls Pumpenanlagen.
    Ein Rückstaufall kann enorme Sanierungskosten verursachen. Versicherungen können ihre Entschädigungsleistungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Gebäudeentwässerung nicht den Vorschriften und allgemein anerkannten ­Regeln der Technik entspricht.

    Bild: Kessel

    Ein Rückstaufall kann enorme Sanierungskosten verursachen. Versicherungen können ihre Entschädigungsleistungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Gebäudeentwässerung nicht den Vorschriften und allgemein anerkannten ­Regeln der Technik entspricht.
    Rückstauverschlüsse können in WU-Beton oder in eine frei liegende Abwasserleitung eingebaut werden.

    Bild: Kessel

    Rückstauverschlüsse können in WU-Beton oder in eine frei liegende Abwasserleitung eingebaut werden.
    Hebeanlagen werden im Neubau meist in einem Technikraum im Keller frei ­aufgestellt oder in die Bodenplatte verbaut.

    Bild: Kessel

    Hebeanlagen werden im Neubau meist in einem Technikraum im Keller frei ­aufgestellt oder in die Bodenplatte verbaut.

    Weitere Infos auf www.sbz-online.de

    Neugierig geworden?Mehr Beiträge zum Thema ­Entwässerung finden Sie in ­unserem Online-Dossier unter

    www.bit.ly/sbz_abwasser

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + SBZ E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Fokus SBZ: Sonderhefte (PDF)
    + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
    uvm.

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen