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Intelligent heizen

Heizungsförderung 2024: die wichtigsten Änderungen

Über die wesentlichen Änderungen bei der Heizungsförderung informiert das Serviceportal „Intelligent heizen“ der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie.

Monkey Business - stock.adobe.com

Zu Anfang des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – und mit ihm die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet das neben mehr Klarheit vor allem eins: Fördermittel für den Heizungstausch sind nun ausschließlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Erste Anträge können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 eingereicht werden.

BAFA nur noch für Heizungsoptimierung und Gebäudehülle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nur noch zuständig für
Heizungsoptimierung
Arbeiten an der Gebäudehülle
Gebäudenetz errichten, umbauen, erweitern.

„Intelligent heizen“ hat sein Informationsangebot auf den entsprechenden Förderseiten aktualisiert. Die im Zuge der Novellierung des neuen Gebäudeenergiegesetzes eingetretenen Richtlinien gelten ausschließlich für den Einbau neuer Heizungen. Bereits eingebaute Heizungen dürfen 2024 weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden.

Einheitliche Grundförderung

Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen (wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, oder Brennstoffzellenheizungen) erhalten einen einheitlichen Fördersatz von 30 %. Das macht die Förderung übersichtlicher und einfacher für Eigenheimbesitzer, die ihre Heizung technisch auf den neuesten Stand bringen möchten. 

„Das Jahr 2024 startet mit guten Nachrichten für Eigenheimbesitzer, die einen Heizungstausch planen: Bis zu 70 % Zuschuss gibt es vom Staat für eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Wer seine alte Heizung ersetzen möchte, sollte jetzt aktiv werden und in die Planung gehen, um in den Sommermonaten den Austausch umzusetzen“, rät Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.

Das Serviceportal intelligent-heizen.info verlinkt über die Handwerkersuche zu Online-Datenbanken mit Kontakten zu Heizungsfachbetrieben in ganz Deutschland.

Heizungstausch: Neue Bonusregelungen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihre alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Alternative austauschen möchten, können 2024 außerdem von zusätzlichen Boni profitieren:

● Fällt die Wahl beispielsweise auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, greift der Effizienz-Bonus von 5 %. Dieser löst den Wärmepumpen-Bonus von 2023 ab.
● Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % wird selbst nutzenden Eigentümern gewährt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17 %. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als 20 Jahre alten Biomasse- und Gas-Heizungen gewährt.
● Neu eingeführt wurde außerdem der Einkommensbonus für Haushalte mit einem Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro. Diese können ab 2024 beim Heizungstausch zusätzlich zur Grundförderung weitere 30 %. erhalten. Auch dieser Bonus gilt nur für selbst bewohnte Immobilien und setzt ebenfalls voraus, dass eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung ausgetauscht wird.

Die Boni können miteinander kombiniert werden. Maximal beträgt der Fördersatz inklusive Boni 70 %.

Heizungsoptimierung und einzelne Maßnahmen

Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen, wie die
Dämmung der Gebäudehülle,
● der Einbau einer Lüftungsanlage oder
● die Heizungsoptimierung
können beim BAFA beantragt werden. Der Fördersatz von 15 % erhöht sich um 5 %, wenn nachgewiesen wird, dass die Arbeiten im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wurden. In diesem Fall erhalten Sanierer maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit, ohne Sanierungsfahrplan liegen diese bei 30.000 Euro.

→ Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 %. Gefördert wird eine Anlage, die dazu beiträgt, die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse um mindestens 80 % zu reduzieren.

Übergangsregelung für Anträge

Damit Sanierer zügig von den Änderungen profitieren können, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. So können Antragstellerinnen und Antragsteller förderfähige Vorhaben jetzt umsetzen und den Förderantrag später nachreichen. Die Regelung gilt befristet für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an die Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

„Der Wechsel zu einer nachhaltigen Heizung, die dann die nächsten Jahrzehnte im Einsatz sein wird, ist eine gute Investition in die Zukunft,“ findet VdZ-Geschäftsführer Jens J. Wischmann. „Und die neuen Förderbedingungen laden geradezu dazu ein, die Wärmewende in den eigenen vier Wänden anzugehen.“

Weiterführende Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung stehen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info zur Verfügung. ■
Quelle: VdZ e.V. / Intelligent heizen / ml