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Zuschüsse für ­Holzfeuerungen

Seit 1. Januar 2020 gibt es für die Installation von Holzfeuerungen ab 5 kW entweder die Regelförderung in Höhe von 35 % oder die Austauschprämie für Ölheizungen (45 %). Gefördert werden alle Arten von Holzkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen. Neben dem Kessel bzw. dem Pelletkaminofen werde u. a. auch Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks bezuschusst. Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls vom Staat finanziell unterstützt. Bei Kombination mit einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder einem neuen Gas-Brennwertkessel gibt es unter bestimmten Bedingungen zwischen 30 % und 45 % Förderung. Details finden Sie auf der DEPI-Webseite unter: