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Ein Baustein mehr

Seit Jahren klagen Politik und Wirtschaft über die schlechte Sanierungsquote in Deutschland. Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren. Mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Die Austauschrate bei Heizungen liegt jedoch derzeit bei nur etwa 3 % pro Jahr. Die Folge: Das Durchschnittsalter der Heizungen steigt weiter an. Auch das im April 2015 frisch ausgestattete Marktanreizprogramm (MAP) brachte 2015 offensichtlich nicht genügend Schwung in den Wärmemarkt.

Immer wieder scheiterte der Anlauf auf eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen, zuletzt im Frühjahr 2015. Anstelle dessen wurde bereits im März 2015 eine Zusatzförderung angekündigt, deren Umsetzung nun begonnen hat. Sie besteht aus verschiedenen Förderelementen. Hierfür stehen im Anreizprogramm Energieeffizienz (kurz APEE) insgesamt 165 Mio. Euro pro Jahr über drei Jahre für Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse zur Verfügung. Die Richtlinie des APEE gilt bis 31. Dezember 2018.

Im Fokus steht die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen mit den Förderkomponenten „Heizungs- und Lüftungspaket“. Diese Maßnahmenpakete des APEE sind seit Januar in das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW und in das Antragsverfahren des MAP beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) integriert, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine ideale Abstimmung zwischen neuen und bestehenden Fördermaßnahmen sicherzustellen.

Dadurch sollen gezielt Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen des gesamten Heizungssystems (einschließlich der Wärmeverteilung) angestoßen werden. Dafür erforderlich ist sowohl der Austausch ineffizienter Altheizungen als auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems. Die neuen „Heizungspakete“ sind auf verschiedene Programme aufgeteilt. Das „Heizungspaket fossil“ wird von der KfW verwaltet, das „Heizungspaket erneuerbar“ vom BAFA. Für das „Heizungspaket erneuerbar“ ist Voraussetzung, dass nach dem 1. Januar 2016 ein Förderantrag nach den MAP-Richtlinien gestellt wurde oder wird.

Kleine Anlagen

Die neu errichtete Anlage muss dem Ersatz bzw. der solarthermischen Modernisierung einer oder mehrerer besonders ineffizienter Altanlagen dienen. Als solche gelten Wärmeerzeuger, die zugleich fossile Energien nutzen, weder mit Brennwerttechnik noch mit Brennstoffzellentechnologie betrieben werden und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterliegen. Der APEE-Zusatzbonus wird auch bei kompletter Ersetzung von Elektro-Nachtspeicherheizungen, Kohle-Öfen oder Koks-Heizkessel durch eine effiziente Heizung gewährt. Außerdem werden zentrale Wärmeerzeuger innerhalb eines Wärmenetzes als besonders ineffizient betrachtet, die fossil ohne Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden. Die Modernisierung durch eine Solarthermie-Anlage wird bezuschusst, wenn sie neben der Warmwasserbereitung auch der Heizungsunterstützung dient. Die Optimierung der gesamten Heizungsanlage ist bei jedem geförderten Heizungstausch zwingende, zusätzliche Fördervoraussetzung.

Ein Antrag ist auch ohne Kesseltausch möglich, wenn die bestehende Heizungsanlage gemäß der Richtlinie optimiert wurde. Zur Optimierung der gesamten Heizungsanlage muss zunächst eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustands (z. B. nach DIN EN 15378) durchgeführt werden, danach der hydraulische Abgleich erfolgen und die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem wie zum Beispiel die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern. Die Förderung beträgt 20 % des MAP-Gesamtförderbetrags (ohne Optimierungsbonus) sowie 600 € für die Optimierung der Heizungsanlage. Der Zusatzbonus ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien. Die Zusatzförderung kann auch für die Innovationsförderung (insbesondere bei der ertragsabhängigen Fördervariante) beantragt werden – außer bei der Prozesswärme.

Die bisher im MAP gültigen Antragsformulare für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen wurden ergänzt und müssen zur Antragstellung beim BAFA verwendet werden. Die erforderlichen Optimierungsmaßnahmen des Heizsystems werden anhand der Bestätigung des Installateurs in der Fachunternehmererklärung, von Rechnungen sowie das entsprechende Formular des VdZ (Verband der Gebäudetechnik) über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nachgewiesen.

Große Anlagen

Innerhalb des KfW-Programms „Erneuerbare Energien Premium“ (www.kfw.de/271) werden Anlagen gefördert, die einem der folgenden MAP-Kriterien genügen: große Biomasse-Anlagen, große effiziente Wärmepumpen, Nahwärmenetze, große Solarkollektoranlagen in der Innovationsförderung.

Die MAP-geförderte Anlage muss eine oder mehrere besonders ineffiziente Altanlagen zumindest teilweise ersetzen. Ausgetauscht werden können Altanlagen in Gebäuden als auch zentrale Wärmeerzeuger in Wärmenetzen durch die Installation einer MAP geförderten Anlage sowie der Ersatz durch den Anschluss des Gebäudes an ein MAP-gefördertes Wärmenetz.

Wird eine besonders ineffiziente Altanlage in einem Gebäude durch den Anschluss an ein MAP-gefördertes Wärmenetz ersetzt, kann ein Zusatzbonus sowohl zum Tilgungszuschuss für den Leitungsbau als auch für die Hausübergabestation gewährt werden. Sowohl für den neuen Wärmeerzeuger oder den Einbau einer Hausübergabestation als auch für Wärmenetzleitungen werden zusätzlich zur MAP-Förderung 20 % gewährt. Zusatzförderungen, die von der KfW gewährt werden, sind über ein Kreditinstitut zu stellen.

„Heizungspaket fossil“ und Lüftungspaket

Zum 1. Januar 2016 wurde das Förderangebot im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ um sogenannte effiziente Kombinationslösungen erweitert. Das „Heizungs- und Lüftungspaket“ ergänzt die bisherige Förderung von Einzelmaßnahmen. Ein wesentlicher Teil des vorgenannten Budgets in Höhe von 165 Mio. € wird dafür zur Verfügung stehen. Pro Wohneinheit kann ein Tilgungszuschuss von 12,5 % (maximal 6250 €) auf den Förderhöchstbetrag von 50 000 € oder ein Investitionszuschuss von 15  % (maximal 7500 €) in Anspruch genommen werden.

Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen. Der alte Wärmeerzeuger darf kein Brennwertkessel sein und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV unterliegen. Wer den neuen Wärmeerzeuger so fördern lässt, muss auch die Heizungsanlage optimieren lassen. Im Lüftungspaket werden Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert, die erneuert oder erstmalig eingebaut werden. Dabei muss mindestens eine förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle (etwa die Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster) ausgeführt werden. Die Luftdichtheit des Gebäudes muss nach § 6 EnEV mittels Luftdichtheitsmessung nachgewiesen werden.

Die „Bestätigungen zum Antrag“ bzw. Zuschussanträge für die Heizungs- und Lüftungspakete können voraussichtlich ab Mitte März 2016 erstellt werden. Antragstellungen und Zusagen sind ab 1. April 2016 möglich. Die Aktualisierung der Merkblätter erfolgt für den Kredit (151/152) und den Investitionszuschuss (430) zum 1. April 2016. Mit den Maßnahmen des „Heizungs- und Lüftungspakets“ kann jedoch schon ab dem 1. Januar 2016 begonnen werden. Für Vorhaben, die bis zum 31. März 2016 begonnen werden, kann der Antrag ab 1. April 2016, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2016 bei der KfW eingereicht werden.

Eine Kombination mit dem MAP oder mit dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“ ist nicht möglich. Auch die Förderung von Heizungsanlagen komplett auf Basis erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme ist ausgeschlossen.

Kumulierbarkeit

Der BAFA-geförderte APEE-Zusatzbonus darf nicht mit dem KfW-Programm 430 (Einzelmaßnahme) kumuliert werden. Die Kumulierung einer MAP-Förderung mit KfW-Programmen ist nur für folgende Programme erlaubt: Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren, Ergänzungskredit (167). Die Gesamtförderung darf höchstens das Doppelte des nach den Richtlinien gewährten Förderbetrages betragen (insbesondere bei Inanspruchnahme ergänzender Förderprogramme der Bundesländer). Für den Fall, dass diese Höchstgrenze überschritten würde, werden die Fördermittel des Bundes auf die vorstehende Förderhöchstgrenze gekürzt. Außerdem darf die Gesamtförderung die zulässigen maximalen Beihilfeintensitäten nicht überschreiten. Die Berechnung derer erfolgt durch KfW bzw. BAFA.

Reaktionen aus dem Markt

Die eher wenigen Reaktionen aus dem Markt waren positiv. „Noch nie hat man für den Umstieg von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe so viel Fördergeld bekommen. Der beste Zeitpunkt für einen Umstieg ist jetzt!“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) Karl-Heinz Stawiarski. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, äußerte sich wie folgt: „Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv. Eigenheimbesitzer sind gut beraten, veraltete Heizungen 2016 zu erneuern und dafür die ,Abwrackprämie‘ beim Bundesamt für Wirtschaft zu beantragen.“ Hildegard Müller, bis Ende Januar Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), merkte allerdings trotz Zustimmung zum APEE an, das Thema steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht außer Acht zu lassen, da die Wirkung einer solchen Maßnahme deutlich höher einzuschätzen sei als die weitere Aufstockung bestehender Fördertöpfe.

Über das bewilligte Fördergeschehen im Rahmen des APEE hinaus hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) weitere Maßnahmen angekündigt: Im Laufe des Jahres sollen der Heizungs-Check 2.0 und ein Austauschprogramm für ungeregelte Heizungspumpen an den Start gehen.

Tipp

Informationen und Unterlagen

  • Förderrichtlinie zum Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) zum Heizungspaket: <a href="http://www.bit.ly/geb1198" target="_blank">www.bit.ly/geb1198</a>
  • Marktanreizprogramm (MAP): BAFA-Hotline: Tel. (0 61 96) 9 08-16 25 oder auf der Seite <a href="http://www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de" target="_blank">www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de</a> und auf der Internetseite des BMWi unter: <a href="http://www.bit.ly/geb1199" target="_blank">www.bit.ly/geb1199</a>
  • Broschüre und Faltblatt sin einsehbar unter: <a href="http://www.bit.ly/geb1203" target="_blank">www.bit.ly/geb1203</a>
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium: <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/" target="_blank">www.kfw.de/271</a>
  • KfW-Programm Energieeffizient Sanieren: <a href="http://www.kfw.de/151" target="_blank">www.kfw.de/151</a> (Kredit) und <a href="http://www.kfw.de/430" target="_blank">www.kfw.de/430</a> (Zuschuss)

Autor

Britta Großmann ist Chefredakteurin der Zeitschrift Gebäude-Energieberater, dem führenden Magazin zur Energieberatung. www.geb-info.de