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Neue Technische Regeln für Gas-Installationen, Teil 8

Gasgeräte-Anschluss auch durch Laien zulässig

Zur TRGI stehen aktuelle SBZ-Beiträge

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Der Heizgasbedarf geht zurück. Mit den Niedrigenergie- und Passivhäusern sind sparsame Gebäude geschaffen geworden, was den Erdgasumsatz für die Beheizung anbelangt. In Folge dieser doch recht sparsamen Verwendung fossiler Brennstoffe stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem wirtschaftlichen Sinn eines Erdgas-Hausanschlusses für Häuser entsprechend dieser neuen Gebäudeart. Grund genug, für die Erdgas-Anbieter über weitere, sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten dieses Naturgases im Bereich der heimischen Gefilde nachzudenken. Und siehe da: Anwendungsmöglichkeiten gibt es viele; sie machen aber oft nur Sinn, wenn die Nutzung weitgehend ohne die Hand des Fachmannes machbar ist. Und plötzlich wird auch das bisherige Slangwort „Gassteckdose“ gesellschaftsfähig; umschreibt es jetzt doch das, was bislang mit der vornehmen Formulierung „Sicherheits-Gas-Anschlussarmatur“ umschrieben wurde.

Anschluss durch den Nicht-Fachmann

Der Ausdruck „Sicherheits-Gas-Anschluss­armatur“ war bislang eng mit der Tatsache verbunden, dass die Art des mit dieser versorgten Gasgeräte dem verantwortlichen Fachmann bekannt war. So wurde zum Beispiel in der Küche eine Sicherheits-Gas-Anschlussarmatur installiert, die der Gasversorgung des später hier aufzustellenden Gasherdes dienen sollte. Der Anschluss des Gasherdes war dann – trotz der besagten Anschlussarmatur – dem Fachmann vorbehalten, da es am Gerät einen Anschluss mittels Gewindeverbindung herzustellen galt. Hier haben sich leider auch oft „Hobby-Installateure“ versucht, die mit einer falschen Bemessung des Hanfzusatzes entweder eine undichte Verbindung oder einen aufgerissenen Fitting zurückgelassen haben. Unterschiedliche Ursachen, die letztlich aber zum gleichen ungewünschten Ergebnis führten: einer undichten Verbindung. Die Erkenntnis, dass man einen solchen Gasherdanschluss durch den Nichtfachmann aber keineswegs unterbinden kann, führte zur Entwicklung der DVGW VP 618-1 [1] bzw. DVGW VP 618-2 [2], die einen Gasgeräteanschluss durch einen „eingewiesenen Nichtfachmann“ vorsieht. Nach den Festlegungen dieser vorläufigen Prüfvorlage müssen die Gasgeräte gasseitig mit einer (idiotensicheren) Nippelverbindung mit Rändelmutter ausgestattet sein. Hier wird ein Sicherheits-Gasschlauch mit einem entsprechenden Gegenstück am Gasgerät lediglich eingesteckt und garantiert so eine gasdichte Verbindung. Zusätzlich ist eine Fixierung des Anschlusses mit einer Rändelmutter notwendig.

Erdgas für (fast) alles und jeden

Damit war der erste Schritt in Sachen Gasgeräteanschluss durch den Nichtfachmann beschritten. Und dieser Gedanke wurde dann weiter ausgebaut. Warum denn nur Gasherde mit Erdgas betreiben? Neben einem Gas-Wäschetrockner bieten sich doch noch weitere Möglichkeiten einer, im Sinne des Kunden flexiblen, Gasverwendung an: so gibt es zum Beispiel die Gas-Wärmestrahler, oder die Gas-Grills. Diese Gasgeräte sind mit einem Stecknippelanschluss für die Verbindung mit einem Gas-Schlauchanschluss über Stecknippel inklusive zweier O-Ringdichtungen und Rändelmutter entsprechend der DVGW VP 635-1 [3] abgesichert. Damit ist auch der Gasanschluss des Gasgerätes durch einen Nichtfachmann ohne besondere installationstechnische Vorkenntnisse möglich. Falls die Schlauchleitung zum Gasgerät hin – die ja quasi wie ein Stück Elektro­kabel verlaufen kann – beschädigt wird, sorgt ein Gas-Strömungswächter in der zugehörigen Gassteckdose dafür, dass Gas in gefährlichen Mengen nicht austreten kann. Ist eine Kunststoffleitung zu einer Gassteckdose hin verlegt, die mit einem Gas-Strömungswächter 1,6 K abgesichert ist, kann der Gas-Strömungswächter in der Gas-Steckdose entfallen. Ist aber dennoch innerhalb der Gassteckdose oder der angeschlossenen Sicherheits-Gasschlauchleitung ein Gas-Strömungswächter 1,6 K integriert, muss die zuleitende Kunststoffleitung mit einem Gas-Strömungswächter 2,5 K abgesichert werden.

Anschluss niemals ohne TAE?

Entgegen so manchen Stimmen, die zwischenzeitlich laut geworden sind, stellt der Gas-Strömungswächter keinen Ersatz für die thermisch auslösenden Absperreinrichtungen (TAE) unmittelbar vor den Gasgeräten dar. Und zwar auch dann nicht, wenn die Gas-Zuleitung zum Gasgerät hin aus Kunststoffrohr erstellt wurde. Im Gegensatz zum GS schließt die TAE durch Temperatureinfluss – und damit im Brandfall bereits bevor Gas schadensbedingt aus der Leitung austreten kann. Das Schließen eines GS hingegen, wird erst durch den Schaden an einer Leitung ausgelöst. Wenn man davon ausgeht, dass auch ein Großteil der Kunststoff-Gasleitungen nicht sichtbar „auf Putz“, sondern in der Wand liegen wird, dürfte ein temperaturbedingtes Schließen der Absperrarmatur schneller zu erwarten sein, als ein Versagen der Leitungen im Brandfall. Nur in Ausnahmefällen kann folglich auf den Einsatz thermisch auslösender Absperreinrichtungen verzichtet werden. Nämlich dann, wenn Gasgeräte in Gebäuden unter Aufsicht betrieben werden, die nicht als Wohngebäude dienen. Die Gasgeräte einer gewerblichen Küche, die in einem eigenen (nicht anders genutzten Gebäude) untergebracht ist, können folglich ohne TAE im Anschluss der einzelnen Gasgeräte betrieben werden. Anders sieht das beispielsweise für die Gasgeräte eines Imbiss-Grills aus, die im Ladenlokal eines Wohngebäudes befeuert werden; sie sind thermisch zu sichern – und zwar unabhängig von der Art ihrer Nutzung.

Fest, starr, biegsam oder lösbar

Fest ist ein Gasgeräteanschluss, wenn er nur mit Werkzeug gelöst werden kann, z.B. Anschluss mit einer Verschraubung. Starr ist der Anschluss, wenn die Gasgeräteanschlussleitung aus Gewinderohr oder aus nahtlosem oder geschweißtem Stahlrohr erstellt wird. Biegsam ist der Anschluss, wenn die Verbindung zwischen Gassteckdose und Gasgerät mit einem Sicherheits-Gasschlauch nach DIN 3383 [4] erfolgt. Aber auch bei Einbau von Kupfer- oder Präzisionsstahlrohren als Gasgeräteanschlussleitung spricht man von einem biegsamen Anschluss, da diese Rohre relativ weich sind und z.B. ein Abrücken eines Gas-Raumheizers oder eines Gasherdes von der Wand nicht sicher verhindern können. Lösbar ist der Anschluss, wenn er ohne Werkzeug auch von einem Nichtfachmann gelöst werden kann. Zum Lösen dient der Anschlussstecker der Sicherheits-Gasschlauchleitung, der in der Gassteckdose oder im Gassteckhahn arretiert wird. Ein lösbarer Gasgeräteanschluss ist bei Erdgasbetrieb bis zu einem Betriebsdruck von 100 mbar sowohl für Gasgeräte Art A als auch für Gasfeuerstätten zulässig (Ausnahme: Kunststoff-Innenleitung und Geräteanschluss mittels Schlauch in Ausführung mit Kunststoff-Innenschlauch). Werden zum Anschluss von Gasgeräten Sicherheits-Gasschläuche eingebaut, ist zu beachten:

  • Im häuslichen Bereich dürfen nur Sicherheits-Gasschläuche eingebaut werden, deren gasführender Innenschlauch aus Metall besteht (Ausführung M). Ausnahme: Besteht die Installation aus Kunststoffrohr und wird das Gasgerät fest angeschlossen, darf hierfür ein Sicherheits-Gasschlauch mit gasführendem Innenschlauch aus Kunststoff (Ausführung K) verwendet werden.
  • Sicherheits-Gasschläuche mit gasführendem Innenschlauch aus Kunststoff (Ausführung K) sind – von der genannten Ausnahme abgesehen – nur noch zum Anschluss gewerblich genutzter Gasgeräte zulässig, wenn dies nicht andere Vorschriften verbieten.

Sicherheits-Gasschläuche dürfen für den Inneneinsatz nicht länger als zwei Meter sein. Eine Verbindung mehrerer Schläuche, z.B. mittels Doppelnippel, ist nicht zulässig. Gasfeuerstätten mit biegsam ausgeführtem Gasanschluss müssen ortsunveränderlich montiert, also an Wand oder Boden festgeschraubt sein, wenn nicht andere Anschlüsse, wie Trinkwasser- oder Heizwasserleitungen, ein Verschieben der Gasfeuerstätte und damit ein Lockern der Abgasleitung verhindern.

Die Schläuche sind so anzubringen, dass diese nicht durch die Strahlungswärme des Gasgerätes oder durch heiße Abgase bzw. Kochdünste erwärmt werden. Sicherheits-Gasschläuche sind temperaturbeständig in der Ausführung K bis 135 C, kurzzeitig bis 200 °C, in Ausführung M höher thermisch belastbar, leiten aber die Wärme in die Gassteckdose oder in den Gas-Steckhahn; das kann zu Undichtheiten führen. Im „heißen“ Bereich sollte ein Rohr anstelle eines Schlauches angebracht sein, denn auch der Anschluss über die Gassteckdose soll die Sicherheit ja nicht in Frage stellen.

Literaturhinweise

[1] DVGW VP 618-1: Sicherheits-Gasschlauchleitung mit Nippel mit Kordelmutter und Verbindungsteil zum Anschluss an Sicherheits-Gasanschlussarmaturen nach DIN 3383-1

[2] DVGW VP 618-2: Sicherheits-Gasschlauchleitung mit Nippelverbindung zum Anschluss an Sicherheits-Gasanschlussarmaturen nach DVGW-VP 635-1

[3] DVGW VP 635-1: Sicherheits-Gasanschluss­armaturen für metallene und/oder nichtmetallene Gasleitungen

[4] DIN 3383: Gasschlauchleitungen und Gasanschlussarmaturen; Sicherheits-Gasschlauchleitungen, Sicherheits-Gasanschlussarmaturen

Die Artikelserie...

...über die „Neue Technische Regeln für Gas-Installationen” behandelte bisher folgende Bereiche:

Teil 1: Was sich mit der neuen TRGI 2008 ändern wird, SBZ 8/2008

Teil 2: Für jede Verlegesituation das geeignete Rohr auswählen, SBZ 10/2008

Teil 3: Welche Rohrverbindungen eingesetzt werden, SBZ 11/2008

Teil 4: Kunststoffrohre in der Gasinstalla­tion, SBZ 12/2008

Teil 5: Gasinstallationen aus metallenen Rohren, SBZ 13/2008

Teil 6: Dichtheitsprüfung von Gasleitungen, SBZ 14/2008

Teil 7: Worauf man bei der Aufstellung von Gasgeräten achten muss, SBZ 15/16-2008

Weitere Informationen

Unser Autor Jörg Scheele ist Installateur- und Heizungsbauermeister und leitet das SBZ-Redaktionsbüro NRW/Niedersachsen. Er ist Autor von Fach­büchern und als freiberuflicher Dozent des Gas- und Wasserfaches tätig. Telefon (0 23 02) 3 07 71, Telefax (0 23 02) 3 01 19