Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Neue Entwicklungen treffen auf blinde Flecken

Beim Thema Trinkwasserhygiene werden Schwachstellen im System häufig erst dann sichtbar, wenn es zu spät ist. Mehr als 80 Fachleute aus Sachverständigenwesen, Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen kamen in Kassel zusammen, um genau diese Schwachstellen zu benennen. Es ging um neue Normanforderungen und den Praxisalltag, um Messwerte und Planungsannahmen sowie um das, was Fachleute wissen sollten – und das, was viele von ihnen tatsächlich wissen.

Neue Vorgaben zum Schutz des Trinkwassers

Den Auftakt machte Arnd Bürschgens, 1. Vorsitzender des DVQST (Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene), mit einem dichten Überblick über die neue DIN EN 1717. Die Norm stellt eine der wichtigsten normativen Grundlagen dar, wenn es um die richtige Absicherung des Trinkwassers geht. Welche Konsequenzen ungesicherte Querverbindungen haben können, veranschaulichte er an einem Fall, bei dem sich durch eine einfache Schlauchverbindung Bach- und Trinkwasser vermischten – mit weitreichenden gesundheitlichen Folgen.

„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun“, zitierte Bürschgens Molière und wies damit klar in Richtung fachgerechter Trennung zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser. Die neue DIN EN 1717 bringt hier mehr Klarheit, wirft aber auch einige Fragen auf – etwa bei der genauen Betrachtung der Definition der Flüssigkeitskategorie 5 oder der Kategorisierung von Stagna­tionswasser.

Legionellen im Kaltwasser

Dr. Peter Arens, Mikrobiologe, Sachverständiger und Hygieneexperte bei Schell, lenkte den Blick auf die hygienisch erforderlichen Temperaturen. Er hob in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs hervor und betonte, dieser lasse sich nicht durch eine Erhöhung der Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers ersetzen. Das sei zwar weit verbreitet, führe aber lediglich zum Legionellenwachstum im dann zu warmen Kaltwasser.

Die Annahmen zur Gleichzeitigkeit liegen oft deutlich über der Realität.

Peter Rapp, Masterstudent an der Hochschule Esslingen

Besondere Aufmerksamkeit widmete Arens Wohnungsstationen, die durch ihren warmen Bauraum zum hygienischen Risiko für das Kaltwasser würden. Hier riet er dringend von der gängigen Praxis ab, darin Kaltwasserzähler zu verbauen. Sein Fazit war pragmatisch: „Der gesunde Menschenverstand reicht meist aus, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen. Damit Warmes warm und Kaltes kalt bleibt.“

Auch deshalb sind im Umgang mit Legionellen im Kaltwasser mindestens drei Rechtspflichten zu beachten: die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Absatz 1 BGB und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Gefährdungsbeurteilung“ (ASR V3). Gleichzeitig wies Arens darauf hin, dass in Gesundheitseinrichtungen die systemische Untersuchung nach TrinkwV stets der weitergehenden Untersuchung nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 entspricht. „Das ist erschreckend wenig bekannt, auch unter Fachleuten“, so der Hygieneexperte.

Trinkwasser als biologischer Gefahrenstoff

Ein häufig in der Praxis übersehenes Thema sind Untersuchungspflichten für Trinkwasser in Arbeitsstätten. Alexandra Bürschgens, VDI/DVQST-zertifizierte Sachverständige und Vorstandsmitglied des DVQST, ging auf die damit verbundenen Herausforderungen ein. Die rechtlichen Grundlagen sind komplex und verteilen sich über mehrere Regelwerke.

Zudem stuft die TRBA 466 (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe) Legionella spec. und Pseudomonas aeruginosa ausdrücklich als Risikogruppe 2 ein – und damit als Gefahr für Beschäftigte. „Daraus ergibt sich die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3, die auch Trinkwasser-Installationen einschließt“, betonte Bürschgens. Besonders relevant ist das in Arbeitsstätten mit aerosolbildenden Anwendungen.

Temperaturmonitoring deckt Schwachstellen auf

Carsten Freitag, TGA-Fachplaner und Sachverständiger, demonstrierte, wie digitales Monitoring in der Praxis funktioniert und welche Vorteile es bietet. So stellte er bei der Inbetriebnahme eines Neubauhotels mit 30 Strängen mithilfe drahtloser Temperatursensoren fest, dass fünf Ventile fragwürdige Temperauten zeigten. Die Erkenntnis: Vier waren zugedreht, eines nicht entlüftet.

Aufschlussreich waren auch Messungen an Wohnungsstationen in einem großen Mehrfamilienhaus mit Legionellenbefund im Kaltwasser. Die Sensorik zeigte, dass sich das Kaltwasser im Stillstand auf bis zu 40 °C erwärmte – verursacht durch metallische Wärmeleitungen innerhalb der Station und einen defekten Regler.

„Erst durch das Temperaturmonitoring wird sichtbar, was wirklich im System passiert“, ist sich Freitag sicher. Zu seinem Bedauern würden in der Praxis jedoch oft viel zu wenige Messpunkte angesetzt, um den Anlagenbetrieb tatsächlich bewerten zu können.

Gleichzeitigkeiten auf dem Prüfstand

Die Ergebnisse seiner Bachelorarbeit – einer Messstudie zur realen Gleichzeitigkeit der Trinkwassernutzung in einem Stuttgarter Klinikum – präsentierte Peter Rapp, Masterstudent an der Hochschule Esslingen. Die Auswertungen ergaben, dass die tatsächlichen Durchflüsse teils bis zu 50 % unter den nach DIN 1988-300 berechneten Werten lagen – weil etwa nicht genug Nutzer gleichzeitig aktiv waren. Das hat überdimensionierte Leitungen zur Folge und erhöht das hygienische Risiko.

Ohne ­Monitoring ­sehen wir viele ­Probleme schlicht nicht.

Carsten Freitag, Fachplaner und Sachverständiger

Aus den Messdaten leitete Rapp angepasste Gleichzeitigkeitskonstanten ab und empfahl, gerade in komplexen Gebäuden wie Krankenhäusern die reale Nutzung stärker bei der Dimensionierung zu berücksichtigen. „Das Ziel sollte sein, sich mehr an der unteren Normgrenze zu orientieren, von Anfang an Messtechnik einzuplanen und die Nutzungsanforderungen in Abstimmung mit dem Bauherrn rechtssicher in einem Raumbuch zu verankern“, so sein Fazit.

Bakteriophagen gegen Pseudomonas?

Den Abschluss der Veranstaltung gestaltete Dr. Melanie Lampe mit einem Blick über den Tellerrand. Können Bakteriophagen – also Viren, die gezielt Bakterien infizieren – künftig zur Bekämpfung von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasser-Installationen eingesetzt werden? Das Prinzip klingt elegant: Phagen docken an Pseudomonas-Zellen an, infizieren sie und lösen deren Absterben aus. In der Praxis scheitert der Ansatz jedoch an mehreren Hürden, etwa weil es sich dabei um kein steuerbares, validiertes Verfahren handelt und gleichzeitig andere hygienische Risiken entstehen können.

„Es ist leider nicht so einfach, wie es klingt“, fasste die Mikrobiologin zusammen. Für den Einsatz in Trinkwasser-Installationen sei der Kontrollaufwand derzeit nicht beherrschbar. Daher ist konsequente Prävention durch saubere Lieferketten, fachgerechte Installation und bestimmungsgemäßen Betrieb nach wie vor das wirksamste Mittel gegen Pseudomonas. Denn hat sich das Bakterium einmal im System etabliert, lässt er sich nur sehr schwer wieder entfernen. (bg)