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Keine Angst vor Flüssigkeitskategorie 5

Flüssigkeiten sicher trennen

Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht“ – dieses wenig schmeichelhafte alte Sprichwort könnte man in Bezug auf die Trinkwasserhygiene umformulieren in „Was der Bauer nicht weiß, trennt er nicht“. Den allerwenigsten Landwirten dürfte nämlich bekannt sein, dass von dem lieben Vieh eine mikrobiologische Gefährdung ausgeht. Und wenn dieses Nichttrinkwasser im Falle eines Rückfließens, Rückdrückens oder Rücksaugens von der Tränke in das Trinkwassersystem zurückgelangt, haben alle ein Problem, die an diese Trinkwasserleitung angeschlossen sind.

Als Rückfließen bezeichnet man laut DIN EN 1717 die Strömung einer Flüssigkeit innerhalb einer Trinkwasserinstallation entgegen der bestimmungsgemäßen Fließrichtung. Rücksaugen kann durch einen teilweisen Unterdruck im öffentlichen Leitungsnetz geschehen, wenn z.B. durch das Schließen eines Ventils, bei einem Rohrbruch oder der Wasserentnahme aus einem Löschwasser­hydranten der Druck abfällt (Quelle: DIN EN 1717). Ein vereinfachtes Beispiel stellt hier die Kopfbrause der Badewanne dar. Hängt diese zum Zeitpunkt einer Reparatur in der gefüllten Badewanne, wird während der Entleerung an den Strangabsperrungen die Flüssigkeit der Badewanne zurückgesaugt. Zum Rückdrücken kann es kommen, wenn im Nichttrinkwassersystem, z.B. der Regenwassernutzungsanlage, ein höherer Druck herrscht als im Trinkwassersystem.

Einteilung des Trinkwassers in fünf Kategorien

Flüssigkeiten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen oder kommen könnten, werden in fünf Kategorien eingeteilt. Die Flüssigkeitskategorie 1 beinhaltet „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird“, hier ist keine Absicherung notwendig, da von dieser Flüssigkeit keinerlei Gefahr ausgeht. Kategorie 2 erfasst Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise unser erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch entmineralisiertes Wasser.

Flüssigkeiten der Kategorie 3 können eine geringfügige Gesundheitsgefährdung durch die Anwesenheit einer oder mehrerer wenig giftiger Stoffe darstellen. Hierzu zählen z.B. Heizungs- und Kühlwasser (ohne Inhibitoren). Eine akute Gesundheitsgefährdung besteht bei Flüssigkeiten der Kategorie 4. Hierzu gehören Heizungs- und Kühlwasser (mit Inhibitoren) oder Flüssigkeiten in Dosieranlagen industrieller Wasch- und Spülmaschinen sowie Chemielaboren (z.B. Schulen, Apotheken, Industrie).

Flüssigkeiten der Kategorie 5 sind durch Kontamination mit mikrobiellen oder viruellen Krankheitserregern besonders gesundheitsgefährdend und daher strikt von Trinkwasseranlagen zu trennen. Beispiele hierfür sind Löschwasser, Schwimmbeckenwasser, Entnahmestellen medizinischer Einrichtungen sowie Grau- und Regenwasser. Zudem kann wie bereits erwähnt die Gefährdung in landwirtschaftlichen Betrieben (Vieh­tränken) aber auch in gewerblichen und ­industriellen Bereichen präsent sein. Zur ­Absicherung der Trinkwasseranlagen ist gemäß DIN EN 1717 z.B. ein freier Auslauf ­erforderlich.

Der freie Auslauf und seine ­Anwendung in der Praxis

Der freie Auslauf stellt den höchsten Grad ­aller denkbaren Sicherungsmaßnahmen dar. Unter freiem Auslauf versteht man eine ­Sicherungsarmatur, bei der zwischen Austrittsöffnung Zulauf und dem maximalen ­Betriebswasserspiegel des zu versorgenden Be­hälters mindestens ein Abstand des drei­fachen Durchmessers der Zulaufleitung herrscht. Eine Sicherungseinrichtung besteht aus der eigentlichen Sicherungsarmatur und den Zubehörteilen, die für ihre ordnungsgemäße Funktion und für die Inspek­tion und Wartung (z.B. Ventile, Schmutz­fänger, Probenahmestellen, Entleerventile usw.) benötigt werden. Nach DIN EN 1717 sind verschiedene Arten des freien Auslaufs möglich.

Zur Absicherung gegen Flüssigkeitskategorie 5 werden folgende Sicherungseinrichtungen vorgesehen: AA (ungehinderter freier Auslauf), AB (freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf), AD (freier Auslauf mit Injektor) und DC (Rohrunterbrecher mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre). Diese Sicherungseinrichtungen müssen zum Einsatz kommen bei Lebensmitteln, medizinischen Einrichtungen, beim Abwasser, anderen technischen Anwendungen und eben in der Landwirtschaft.

Im Bereich Lebensmittel kann es zum ­Beispiel bei der Verarbeitung von Fleisch, Fisch, Fetten und Ölen in Maschinen mit Trinkwasseranschluss zu einer Aufkeimung von Bakterien und einer Rückverkeimung in die Trinkwasserinstallation kommen. Zudem können organische Stoffe unmittelbar in die Trinkwasserleitung gelangen, die wiederum als Nahrungsgrundlage für Mikrobiologie dienen. Andere Beispiele sind Geschirrspülbrausen mit Rückholfeder, bei denen der Auslass der Entnahmearmatur in unmittelbaren Kontakt mit Speiseresten und Spülwasser kommen kann, Gläserspüleinrichtungen, bei denen Keime aus Speichel und organische Stoffe aus Getränkeresten zu einer Verkeimung führen können, Schälmaschinen und Großkochgeräte sowie gewerbliche Geschirrspül- und Lebensmittelwaschmaschinen. Aufgrund von Speiseresten und Speichel ist das Waschwasser generell Kategorie 5, und auch Verunreinigungen von Obst oder Gemüse können über das Waschwasser in die Trinkwasseranlage ge­langen.

Bei medizinischen Einrichtungen gehören Badelifter, Badewanneneinläufe unterhalb des Wannenrandes, Schlauchbrausen, Unterwassermassageanlagen, Dialysegeräte ohne Desinfektion, Sterilisatoren, Darmspülgeräte, HNO Spülvorrichtungen und die Zahnarztausrüstung zu den Beispielen der Trinkwassergefährdung. Gerade bei medizinischen Einrichtungen wird mit infektiösem Material gearbeitet. Durch die Entnahme von Trinkwasser für die Reinigung von Gegenständen oder für einzelne Prozessschritte kann es zu einem Eindringen dieses Materials über die Entnahmearmatur kommen.

Bezüglich des Abwassers sollten Spülvorrichtungen und Reinigungsgeräte für Abwasserleitungen, WC-Reinigungsspritzen und -brausen sowie Kläranlagen nach Kategorie 5 abgesichert sein. Unter „andere technische Anwendungen“ fallen zum Beispiel Aktivkohlefilter bei chemischen Apparaten, Feinfilter

In der Landwirtschaft, um den Kreis zu schließen, sind klassische Beispiele die Be­hälterbefüllung (zum Beispiel eines Tank­wagens), eine Unterflurberegnungsanlage, Fischbecken, Viehtränkebecken und die Nassfermentation zur Biogasherstellung.

Sicherung der Trinkwassergüte nach DIN EN 1717 und mehr

All diese Vorrichtungen oder Einrichtungen müssen vom Planer und Installateur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgesichert werden. Dies kann beispielsweise mit einem freien Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (AB) erfolgen. Kompakte Geräte wie die CBU140 (Compact Booster Unit) von Honeywell leisten hier ihren Dienst. Diese kompakte, vollautomatische und anschlussfertige Sicherheitstrennstation in modularer Bauweise kann in engen Versorgungsräumen eingebaut werden. Ihr Gewicht liegt ohne Wasserfüllung bei ca. 22 kg. Die CBU140 besteht aus einer Einzelpumpenanlage und einem Vorlagebehälter für die hygienische Trennung von Trinkwasser und Flüssigkeiten der Kategorie 5 nach EN 1717.

Die drehzahlgeregelte Anlage verfügt über ein mechanisches Schwimmerventil im Zulauf und wird bedarfsabhängig ein- und ausgeschaltet. Zudem ist die steckerfertig verkabelte Sicherheitstrennstation mit einer Pumpensteuerung und einem zusätzlichen Manometer ausgestattet. Ein im Lieferumfang enthaltenes Membran-Druckausdehnungsgefäß wird in der Druckleitung zur Reduzierung der Schalthäufigkeit installiert. Das Nutzvolumen des Vorlagebehälters wurde ­jeweils nach den Vorgaben der DIN 1988-500 ausgelegt. Ein Rückschlagventil verhindert, dass das geförderte Wasser zurückfließt.

Fazit

Die Flüssigkeitskategorie 5 taucht auch dort auf, wo man sie kaum vermutet – in Gaststätten, beim Zahnarzt oder auf dem Bauernhof. Und da für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss der Anschlussnehmer verantwortlich ist (mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens), ist eine aktive Aufklärung über dessen Pflichten notwendig. Die ständig steigenden fachlichen Anforderungen erfordern, dass die Errichtung der Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein eingetragenes Installations­unternehmen erfolgen dürfen. Unterlässt der Fachhandwerker den Hinweis auf eine mögliche Gefährdung der Trinkwasserinstallation, kann ihm im Schadenfall ein bedingter Vorsatz angelastet werden. Eine Sicherheitstrennstation wie die CBU 140 sorgt dafür, dass Flüssigkeiten der Katergorie 5 unser Trinkwasser nicht verunreinigen – egal ob in Laboren, der Industrie oder in der Landwirtschaft.

Autor

Martin Pagel ist ­Seminarleiter Trinkwassertechnik bei der Honeywell GmbH in 71101 Schönaich, Telefon (0 70 31) 6 37-01, Telefax (0 70 31) 6 37-4 31, http://www.honeywell-haustechnik.de

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