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Gebäudemodernisierungsgesetz

Wärmewende: SHK-Handwerk fordert politische Stabilität

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg sieht die größte Gefahr für die Wärmewende nicht in der Technik, sondern in der Politik.

hkama/stock.adobe.com

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli in Kraft. Es löst die bisherige 65-Prozent-Pflicht durch ein neues Options- und Quotenmodell ab. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt das Ende der Hängepartie – knüpft daran aber eine klare Erwartung an die Politik.

Umfrage zeigt: Politische Verunsicherung bremst die Wärmewende

Eine aktuelle Konjunkturumfrage des FV SHK-BW unter Mitgliedsbetrieben macht das Ausmaß der Unsicherheit deutlich. 68 Prozent der Betriebe nennen politische Verunsicherung als größtes Risiko für die Wärmewende. Die wirtschaftliche Lage der Kunden folgt mit 18 Prozent, der Fachkräftemangel mit 8 Prozent. Fehlende oder ungeeignete Produkte nannte kein einziger Betrieb.

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW, zieht daraus ein klares Fazit: „Die Wärmewende scheitert nicht an der Technik und nicht am Handwerk. Sie scheitert an einer Politik, die alle zwei Jahre die Regeln ändert.“

Mehrheit der Betriebe hätte altes Gesetz bevorzugt

Bemerkenswert ist ein weiteres Umfrageergebnis: 56 Prozent der Betriebe hätten sich bei freier Wahl für das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) entschieden. Nur 20 Prozent bevorzugen das neue GModG, ein Viertel hält beide für gleichwertig. „Geht es nach dem SHK-Handwerk, hätte es diese Reform nicht gebraucht“, sagt Becker. „Umso wichtiger ist jetzt, dass das neue Gesetz Bestand hat. Die Politik hat es sich für 2030 zur Evaluation vorgemerkt. Bis dahin sollte sie es in Ruhe lassen.“

Entsprechend fällt sein Appell aus: „Wir sind froh, dass ein Gesetz in Kraft ist und sich unsere Betriebe darauf einstellen können. Jetzt muss Ruhe in die Energiepolitik einkehren. Keine weiteren Verschlimmbesserungen – weder in Berlin noch in Stuttgart!“

Heizungsentscheidung braucht langen Blick

Der FV SHK-BW rät Hausbesitzern, die Wahl der Heizung über die gesamte Betriebsdauer zu betrachten. Eine Anlage läuft 15 bis 20 Jahre, teils länger. Entscheidend sind daher nicht die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, sondern die Betriebskosten über diesen Zeitraum. Fossile Brennstoffe werden nach allen Prognosen teurer – durch den steigenden CO₂-Preis und künftig vorgeschriebene Anteile an Biobrennstoffen.

Becker betont die damit verbundene Eigenverantwortung: „Das neue Gesetz gibt den Menschen mehr Freiheit im Heizungskeller. Freiheit heißt aber auch Eigenverantwortung. Wer sich heute für eine fossile Heizung entscheidet, kann später niemand anderen dafür verantwortlich machen." In den meisten Gebäuden sei die Wärmepumpe die richtige Wahl, in manchen Fällen Biomasse. Wo die Verhältnisse schwierig sind, berät der Innungsfachbetrieb vor Ort. Einen Engpass beim Handwerk gibt es nicht – wer jetzt beauftragt, bekommt seine Heizung zeitnah.

Förderung sinkt ab 2027 – zügiges Handeln lohnt sich

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt weiterhin. Die seit dem 21. Juli geltenden Fördersätze sinken jedoch ab Februar 2027 halbjährlich. Wer ohnehin tauschen will, sollte deshalb nicht unnötig warten. Becker relativiert jedoch: „Die Degression ist ein Grund, zügig zu entscheiden – aber kein Grund zur Panik. Wichtiger als ein paar Prozentpunkte Förderung ist, dass die Anlage zum Gebäude passt.“

Quelle: FV SHK-BW / oja