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Auch wenn das eigene Gebäude laut kommunalem Wärmeplan irgendwann an Fernwärme angeschlossen werden könnte, sollten Hausbesitzer nicht damit warten, ihre Heizung zu modernisieren. Darauf weist der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK BW) hin. Denn Wärmepläne sind rechtlich unverbindlich. Wer jetzt seine alte Heizung erneuert, ist auf der sicheren Seite und kann von den derzeit noch attraktiven Förderungen profitieren.
Viele Hausbesitzer sind verunsichert: Soll ich meine alte Heizung jetzt modernisieren oder lieber warten, bis meine Kommune ein Wärmenetz aufbaut? „Wer an die Sanierung seiner alten Heizungsanlage denkt, sollte nicht warten, bis vielleicht zukünftig das Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden könnte“, stellt Wolfgang Becker klar, Hauptgeschäftsführer des FV SHK BW.
Der Grund: Kommunale Wärmepläne erwecken oft den Eindruck, die Zukunft der Gebäudeheizung liege hauptsächlich in der zentralen Wärmeversorgung. „Dem ist nicht so“, betont Becker. Ein Wärmeplan sei lediglich ein strategischer Planungsprozess. Dieser solle den Weg zum Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis 2040 aufzeigen. Nach dem Wärmeplanungsgesetz entstehe aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet keine Pflicht – weder für den Fernwärme-Anbieter, dort tatsächlich ein Netz zu bauen, noch für die Hausbesitzer, sich daran anzuschließen.
Mit der Neufassung des Klimagesetzes Baden-Württemberg Ende Juli 2025 hat der Landtag zudem den Fernwärme-Netzbetreibern gerade erst die Pflicht erteilt, ihre Wärmeerzeugung bis 2040 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Aktuell liegt der Anteil der fossilen Erzeugung in Wärmenetzen noch bei 74 %. „Die Fernwärme-Anbieter müssen in den nächsten 15 Jahren enorme Summen investieren, um die heute angeschlossenen Haushalte mit klimaneutral erzeugter Wärme zu versorgen. Denn das neue KlimaG BW stellt klar, dass fossile Fernwärme ab 1.1.2041 verboten ist“, so Becker. „Inwiefern Fernwärme überhaupt in größerem Stil ausgebaut werden kann, ist daher fraglich. In jedem Fall müssen die Fernwärme-Kunden die Kosten für beides tragen: Dekarbonisierung und Netz-Erweiterung.“ Daher sei jede und jeder gut beraten, weiterhin eine individuelle Heizung vorzuziehen.
Keine Rechtsverbindlichkeit für Wärmenetz-Anschluss
Dieser Rat richtet sich insbesondere auch an Eigentümer der Gebäude, die sich nach dem örtlichen kommunalen Wärmeplan in einem Eignungsgebiet für ein Wärmenetz befinden. „Es besteht keine Rechtsverbindlichkeit, ob und wann das Gebäude an ein zukünftig erstelltes Wärmenetz angeschlossen werden könnte“, erklärt Becker. Daher könnten alte Heizungen zeitnah saniert werden, ohne dass Hausbesitzer rechtliche Nachteile befürchten müssten – unabhängig davon, was der Wärmeplan für ihr Wohngebiet vorsieht.
Der Verband empfiehlt allen Hausbesitzern mit sanierungsbedürftigen Heizungen, sich beim örtlichen Heizungsfachbetrieb der Innung über Modernisierungsmöglichkeiten zu informieren. „Derzeit bestehen noch attraktive Fördermöglichkeiten, z.B. für den Einbau einer Wärmepumpe oder Holzheizung“, so Becker. „Wer heute eine GEG-konforme Heizung einbaut, genießt Bestandsschutz für deren gesamte Lebenszeit – auch wenn später ein Wärmenetz entstehen sollte.“
Die Innungsfachbetriebe Sanitär-Heizung-Klima in Baden-Württemberg stehen Hausbesitzern für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Sie informieren über die verschiedenen Heizungstechnologien und die aktuellen Fördermöglichkeiten, die in den kommenden Jahren möglicherweise nicht mehr in dieser Höhe zur Verfügung stehen werden.
Quelle: Fachverband SHK BW / fl
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