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Energiepolitik

ZVEH: GModG und BEG-Än­de­rung ver­un­si­chern

BWP

Das Ende der 65-%-Regelung im Ge­bäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) und die kurzfristige Kürzung der BEG-Förderung für Heizsysteme verunsichern Wirtschaft und Verbraucher. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert den unklaren Energiewendekurs und warnt vor einer Kostenfalle für Bürger.

Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des ZVEH, kommentierte am 10. Juli 2026 die Verabschiedung des GModG im Bundestag. Bereits zwei Tage zuvor, am 8. Juli, hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages Kürzungen bei der Förderung von Wärmepumpen gebilligt. Neuhäuser sieht das Bekenntnis der Bundesregierung zur Energiewende als „Lippenbekenntnis“.

GModG: Fossile Heizungen ohne Beschränkung

Das neue GModG sieht keine äquivalente Regelung zur bisherigen 65-%-Regelung für erneuerbare Energien vor. Öl- und Gasheizungen können demnach unbefristet weiter eingebaut und betrieben werden. Dies verhindert den Abbau der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Die Auswirkungen der sogenannten „Biotreppe“ bleiben unklar; es wird erwartet, dass Biobrennstoffe knapp und teuer sein werden. Der ZVEH stellt fest, dass die Festlegungen entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung nicht technologieoffen sind.

Kürzungen bei der BEG-Förderung

Ebenfalls in dieser Woche wurde die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ohne Vorwarnung mit Wirkung zum 21. Juli 2026 umgestellt. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen werden zwar weiterhin gefördert, die Mittel werden jedoch reduziert. Die neue Fördersystematik sieht vor, dass Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen weniger Zuschüsse erhalten als bisher.

Im Zusammenspiel dieser Änderungen – der Streichung der 65-%-Regelung, der Anpassung der BEG-Förderung und dem unbefristeten Weiterbetrieb fossiler Heizungen – entsteht ein Anreiz, wieder auf fossile Heizungstechnologie zu setzen, da dies kurzfristig billiger erscheint. Dies kann laut ZVEH jedoch zu einer langfristigen Kostenfalle werden.

Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage gestellt

Nur einen Tag nach der Bekanntgabe der kurzfristigen Änderung der BEG-Förderung wurde das KfW-Antragsportal geschlossen. Förderanträge können dort ab sofort nur noch von Kunden eingereicht werden, denen bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag des Fachhandwerkers vorliegt. Damit entfällt für interessierte Immobilienbesitzer, die noch keinen Förderantrag gestellt oder keine Bestätigung erhalten haben, die Möglichkeit, von der bisherigen Förderung zu profitieren. Frühere Aussagen der Regierung hatten den Eindruck vermittelt, dass die Förderung bis 2029 gesichert sei.

Neuhäuser bezeichnet die kurzfristigen Entscheidungen zur BEG-Änderung und die Schließung des Antragsportals als „kommunikative Katastrophe“, die die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage stellt. Viele, die sich auf die Unterstützung beim Einbau einer Wärmepumpe bis 2029 verlassen hatten, sind nun benachteiligt. Obwohl der ZVEH die geplante Novellierung des GModG stets kritisch sah, plädierte er für Klarheit durch einen Beschluss. Dieser Effekt wird durch die parallel erfolgten BEG-Kürzungen konterkariert, wodurch Beratungen zum Umstieg auf die Wärmepumpe ihre Grundlage verlieren.

Investitionen nicht verschieben

Neuhäuser betont, dass die Kombination aus Wärmepumpe, Speicher und Photovoltaik, zusammen mit Energiemanagement und einer digitalen Energiewende, den effizienten und innovativen Weg in die Zukunft darstellt. Er warnt davor, dass Deutschland bei Investitionen in die Energiewende den Anschluss verlieren könnte. Dies würde der Wirtschaft, den Verbrauchern und zukünftigen Generationen schaden, die diese Schritte dann zu höheren Kosten nachholen müssten. ■
Quelle: ZVEH / fl

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