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Förderprogramme

Antragsstopp für Zuschuss Barrierereduzierung KfW 455-B

Wie schon in den letzten Jahren gibt es beim KfW-Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) einen vorzeitigen Antragsstopp.

In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Förderzuschüssen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ erheblich gestiegen – allein im ersten Vierteljahr 2021 um 25 %. Diese Entwicklung spiegelt den höheren Bedarf aufgrund des demografischen Wandels wider und zeigt zudem ein stärkeres Bewusstsein und ein zunehmendes Interesse in der Bevölkerung für die Reduzierung von Barrieren in der eigenen Wohnung, um auch im Alter möglichst lang und komfortabel in der vertrauten Umgebung leben zu können.

So sind die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen für 2021 laut einer Meldung der KfW vom 02. Juni 2021 bereits aufgebraucht und es können keine Anträge mehr für Investitionszuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.

Über das KfW-Programm sind unter anderem beim Badumbau eine Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch­(-klapp)sitze und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme) förderfähig.

Förderung in 2022 ist gegebenenfalls wieder möglich

Auf der Seite des Förderprogramms heißt es: „Eine Förderung in 2022 ist gegebenenfalls möglich, wenn im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde.

Für 2021 standen zwar mehr Mittel zur Verfügung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte für 2021 den Fördertopf um 30 Mio. Euro auf insgesamt 130 Mio. Euro erhöht. Allerdings leidet das Förderprogramm schon seit vielen Jahren unter seinem Erfolg:

Da war doch was...

● Am 25. November 2020 hatte die KfW die Antragstellung bereits zum dritten Mal gestoppt, weil die Bundesmittel für das Programm aufgebraucht waren.

● Die „Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht“, hatte die KfW im Vorjahr schon am 2. Oktober 2019 verkündet.

● Bereits am 9. August 2017, kurz vor der Bundestagswahl, waren die damals eingeplanten Mittel von 75 Mio. Euro für das noch unter dem Namen „Altersgerecht Umbauen“ laufende Zuschussprogramm aufgebraucht. Es folgte eine schwierige Regierungsbildung mit neuem Zuschnitt vieler Ministerien. Erst ein Jahr später wurde das Zuschussprogramm 455-B neu gestartet.

Nun hat sich die GroKo erneut nicht mit Ruhm bekleckert – obwohl sie in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat: „Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ verstetigen.“

Trotzdem hat es die GroKo erneut nicht geschafft, für 2021 ein ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung zu stellen bzw. rechtzeitig Mittel nachzuschießen. Am 26. September 2021 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Wenn es wieder zu einer schwierigen Regierungsbildung kommt, könnte es erneut eine längere Durststrecke für das Förderprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss geben.

2 Mio. altersgerechte Wohnungen werden voraussichtlich bis zum Jahr 2035 in Deutschland fehlen. Das ist das Ergebnis der Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/24137) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Ende 2018 habe die Anzahl der Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern bei etwa 3 Mio. gelegen. ■