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BTGA

Regel zur Inbetriebsetzung raumlufttechnischer Anlagen

Der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung) hat die BTGA-Regel 4.001 „Strukturierte Inbetriebsetzung (IBS) von RLT-Anlagen“ herausgegeben. Die Inbetriebsetzung schließt sich an das Errichten einer Anlage an und dient dazu, einen betriebsbereiten Zustand herzustellen: Eine aus Komponenten gebaute Lüftungsanlage wird zum Zwecke der Erprobung, Einregulierung und Parametrierung der Automationssysteme erstmalig eingeschaltet. Damit wird die Errichtung abgeschlossen und sichergestellt, dass die Vorgaben der Planung erfüllt werden. In der Regel sind die Vorgehensweisen und Leistungen für eine strukturierte Inbetriebsetzung von typischen raumlufttechnischen Systemen für Nichtwohngebäude beschrieben. Nicht berücksichtigt wurden RLT-Systeme in Sonderbauten, beispielsweise in Rechenzentren oder Reinräumen. Diese Systeme müssen in der Regel sehr spezifische Prozesse durchlaufen, bevor sie ihren bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen. Die BTGA-Regel 4.001 soll Errichter von raumlufttechnischen Anlagen unterstützen und ist zum Preis von 35,20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) beim Beuth Verlag unter www.beuth.de oder über den BTGA-Webshop erhältlich.

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