Vor allem bei Teilsanierungen im Bestand entsteht ein Spannungsfeld, das in der Praxis häufig unterschätzt wird. Der Kunde möchte meist nur einen begrenzten Bereich erneuern lassen. Die Abdichtungsanforderungen nach DIN 18534 können aber deutlich weiter reichen. Besonders heikel wird es bei offenen, schwellenlosen oder bodenebenen Duschlösungen. Hier bleibt Wasser nicht automatisch in einem klar abgegrenzten Bereich. Spritzwasser, Ablaufwasser und im Schadensfall auch austretendes Wasser können sich über den Boden verteilen. Dadurch kommt nicht nur die neue Dusche, sondern der komplette Badezimmerboden als Abdichtungsebene in den Blick.
DIN-Normen: freiwillig, aber nicht folgenlos
Zunächst lohnt sich eine grundsätzliche Einordnung. DIN-Normen sind keine Gesetze. Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Verbindlich werden sie, wenn sie vertraglich vereinbart werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung ausdrücklich fordert. Trotzdem sind Normen für Fachbetriebe keineswegs unverbindliche Empfehlungen, die man nach Belieben beachten oder ignorieren kann.
Im Streitfall spielen sie eine wichtige Rolle: DIN-Normen spiegeln in vielen Bereichen die anerkannten Regeln der Technik wider. Wer nach Norm arbeitet, kann ordnungsgemäßes Verhalten in der Regel leichter nachweisen. Wer davon abweicht, muss dagegen erklären können, warum die gewählte Lösung trotzdem fachgerecht, sicher und für den konkreten Fall geeignet war. Bei der Abdichtung in Innenräumen ist die DIN 18534 deshalb ein zentraler Maßstab.
Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534
Die DIN 18534 unterscheidet bei Innenräumen zwischen verschiedenen Wassereinwirkungsklassen. Für private Bäder sind vor allem W0-I, W1-I und W2-I relevant. W0-I steht für geringe Wassereinwirkung, etwa Flächen mit nur gelegentlichem Spritzwasser. W1-I beschreibt mäßige Wassereinwirkung. Dazu gehören unter anderem Wandflächen über Badewannen und in Duschen in häuslichen Bädern sowie bestimmte Bodenflächen in Bädern, wenn keine hohe Wassereinwirkung aus dem Duschbereich zu erwarten ist.
W2-I steht für hohe Wassereinwirkung. Dazu gehören Bodenflächen mit Abläufen oder Rinnen sowie Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen. Genau diese Einordnung ist bei der Teilsanierung entscheidend. Wird anstelle einer Badewanne oder einer geschlossenen Duschwanne eine bodenebene Dusche eingebaut, kann sich die Klasse für den gesamten Bodenbereich ändern. Aus einem Badezimmerboden, der bisher nur mäßig beansprucht wurde, wird eine Fläche mit hoher Wassereinwirkung. Die Wassereinwirkungsklasse bestimmt, welche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich sind und welche Abdichtungssysteme verwendet werden dürfen.
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Fliesen und Fugen sind keine Abdichtung
Besonders ein Missverständnis hält sich in der Praxis hartnäckig: Viele Bauherren glauben, gefliester Boden sei automatisch dicht. Das ist falsch. Fliesen sind in erster Linie eine Nutz- und Schutzschicht. Sie geben dem Bad seine Optik, schützen die Oberfläche mechanisch und sind gut zu reinigen. Die eigentliche Abdichtung übernehmen sie aber nicht. Auch Fugen sind keine Abdichtung. Zementäre Fugen können Wasser aufnehmen, mit der Zeit altern, reißen oder durch Reinigungsmittel und Nutzung beansprucht werden. Auch Silikonfugen stellen laut DIN 18534 keine Abdichtung dar, da sie als Wartungs- und Schönheitsfuge gelten. Der Feuchteschutz muss unterhalb des Belags liegen.
Bei fachgerechter Ausführung befindet sich die Abdichtungsebene in der Verbundabdichtung unter dem Fliesen- oder Plattenbelag. Anders gesagt: Der Duschbereich muss so aufgebaut sein, dass die Abdichtung auch dann funktionieren würde, wenn der sichtbare Belag noch nicht vorhanden wäre. Fliese oder Duschwanne schützen die Abdichtung. Sie ersetzen sie nicht. Gerade bei bodenebenen Duschen ist dieser Punkt zentral. Wenn Wasser über Fugen in den Aufbau eindringt und keine funktionierende Abdichtungsebene vorhanden ist, sucht es sich seinen Weg. Schäden treten dann nicht zwingend sofort auf. Sie können sich über Monate entwickeln. Besonders kritisch sind feuchteempfindliche Untergründe, Holzkonstruktionen, Gipskartonflächen, rissige Estriche oder schlecht vorbereitete Bestandsflächen.
Anschlüsse sauber abdichten
Eine Abdichtung ist nur so gut wie ihre Anschlüsse. Dazu gehören Boden-Wand-Übergänge, Innenecken, Rohrdurchdringungen, Abläufe, Duschrinnen, Türbereiche und Anschlüsse an vorhandene Bauteile. Bei Rohrdurchdringungen sind passende Manschetten einzusetzen. Sie müssen am richtigen Bauteil angeschlossen werden – am Rohr und nicht an einem provisorischen Baustopfen. Wandecken brauchen geeignete Dichtbänder, die Bewegungen aufnehmen und Risse überbrücken können. Wird eine Duschwanne eingesetzt, ist das Wannendichtband ein zentrales Bauteil.
Bei bodenebenen gefliesten Duschbereichen kommen Ablauf oder Duschrinne hinzu. Diese Bauteile müssen sicher in die Abdichtungsebene integriert werden. Der Übergang zwischen Flächenabdichtung und Ablaufkörper ist eine besonders sensible Stelle. Außerdem muss die Wasserführung stimmen. Ein Gefälle von mindestens 2 %, Ablaufposition und Ablaufleistung müssen zusammenpassen. Eine schöne, offene Dusche hilft wenig, wenn Wasser im Raum stehen bleibt oder aus dem Duschbereich herausläuft.
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Herausforderung: Normgerechte Lösungen im Bestand
Im Bestand ist die Abdichtung oft deutlich schwieriger als im Neubau. Häufig weiß niemand genau, ob und wie der vorhandene Boden abgedichtet wurde. Manchmal gibt es gar keine Abdichtung. Manchmal gibt es alte Abdichtungsstoffe, deren Zustand nicht bekannt ist. Und selbst wenn eine Abdichtung vorhanden ist, heißt das nicht, dass eine neue Abdichtung sicher daran angeschlossen werden kann.
Bei einer Komplettsanierung lässt sich dieses Problem lösen. Dann werden Beläge entfernt, Untergründe geprüft, Flächen vorbereitet und die Abdichtung neu aufgebaut. Bei einer Teilsanierung ist genau das oft nicht vorgesehen. Der Kunde möchte nur den Bereich der ehemaligen Badewanne erneuern. Der übrige Badezimmerboden soll bleiben. Damit kann der Fachbetrieb aber keine durchgehende Abdichtungsebene über die gesamte Bodenfläche herstellen. Hinzu kommen typische bauliche Herausforderungen: Alte Estriche können rissig, porös oder verschmutzt sein, alte Fliesen können hohl liegen, Oberflächen sind möglicherweise nicht ausreichend tragfähig oder sauber genug für eine neue Verbundabdichtung. Grundvoraussetzung ist, dass die Aufbauhöhe eine bodenebene Dusche zulässt – ein häufiger Knackpunkt. Somit lässt sich eine bodenebene Dusche nicht immer realisieren, wenn die Lage des vorhandenen Ablaufs oder die Höhe der Entwässerungsleitung nicht passen.
Konflikt zwischen Norm, Kundenwunsch und Wirtschaftlichkeit
Genau an dieser Stelle entsteht der praktische Zielkonflikt. Normgerecht kann es erforderlich sein, deutlich mehr Fläche zu öffnen und abzudichten, als der Kunde ursprünglich beauftragen wollte. Technisch wäre also möglicherweise eine größere Sanierung richtig. Wirtschaftlich und organisatorisch ist sie aber nicht immer gewünscht oder zumutbar. Für Fachbetriebe ist das eine schwierige Situation. Eine begrenzte Ausführung kann bedeuten, dass die Anforderungen der Norm nicht vollständig umgesetzt werden können. Dann handelt es sich nicht mehr um eine einfache Standardausführung, sondern um eine technisch eingeschränkte Lösung, die bewusst besprochen und vereinbart werden muss. Vermeiden lässt sich dies mit der Installation von vollständig abgestimmten Produktsets. Im Rahmen der aktuellen Duschplatzkampagne von HSK zeigt der Hersteller auf, dass mit abgestimmten Komplettlösungen Technik, Design und Funktion ineinandergreifen und so Schnittstellen und Abstimmungsbedarf reduzieren.
Rolle der Bedenkenanmeldung und schriftlichen Risikoaufklärung
Wenn der Fachbetrieb erkennt, dass eine gewünschte Ausführung technisch problematisch ist oder von den Anforderungen der Norm abweicht, muss er den Auftraggeber darauf hinweisen. Diese Bedenkenanmeldung sollte konkret sein. Es reicht nicht, allgemein auf „mögliche Risiken“ hinzuweisen. Der Auftraggeber muss verstehen, worin das Problem liegt und nachvollziehen können, welche technische Einschränkung er akzeptiert. Nur dann kann er eine informierte Entscheidung treffen.
Hier ist eine schriftliche Erklärung des Bauherrn notwendig, der mündliche Hinweis reicht nicht aus. Die Checkliste „Schriftliche Risikoaufklärung“ zeigt im Detail, worauf hinzuweisen ist. Eine solche Erklärung sollte enthalten, dass der Bauherr die technisch eingeschränkte Ausführung akzeptiert und den ausführenden Betrieb hinsichtlich Schäden entlastet, die aus nicht bearbeiteten Bestandsflächen oder aus der bewusst nicht vollflächig erneuerten Abdichtungsebene resultieren. Ob und in welcher Form eine solche Haftungsabgrenzung im Einzelfall rechtlich wirksam ist, sollte bei Bedarf juristisch geprüft werden. Aus juristischer Sicht ist aber klar: Ohne schriftliche Dokumentation bleibt im Schadenfall Aussage gegen Aussage.
Was in die Dokumentation gehört
Eine gute Dokumentation muss nicht kompliziert sein. Sie sollte aber vollständig genug sein, um alle Entscheidungen später nachvollziehen zu können. Dazu gehören Fotos vor Beginn der Arbeiten, idealerweise auch während der Ausführung. Der Zustand des vorhandenen Bodens und der angrenzenden Wandflächen sollte beschrieben werden. Wenn alte Abdichtungen sichtbar sind oder nicht festgestellt werden können, sollte auch das notiert werden. Wichtig sind außerdem Angaben zum Untergrund. Die zu beachtenden Kriterien finden sich in der erklärenden Checkliste – ebenso die Beschreibung der geplanten Ausführung.
Wann ein Auftrag kritisch wird
Nicht jeder Kundenwunsch lässt sich fachgerecht innerhalb des gewünschten Rahmens umsetzen. Vorsicht ist geboten, wenn bereits Feuchteschäden erkennbar sind. Dazu zählen muffiger Geruch, aufgeweichte Putzflächen, dunkle Verfärbungen, lose Fliesen oder geschädigte Fugen. In solchen Fällen kann es sein, dass nicht nur die Dusche, sondern der gesamte Untergrund saniert werden muss.
Kritisch ist auch, wenn der Kunde eine Öffnung des Bodens grundsätzlich ablehnt, obwohl keine sichere Aussage zur vorhandenen Abdichtung möglich ist. Gleiches gilt, wenn keine ausreichende Aufbauhöhe vorhanden ist oder die Ablaufposition eine bodenebene Lösung technisch nicht zulässt. Auch der Wunsch nach einer komplett offenen Dusche ohne ausreichende Wasserführung, ohne Gefälle oder ohne geeignete Abtrennung sollte sorgfältig bewertet werden.
Besonders schwierig wird es, wenn der Auftraggeber zwar eine eingeschränkte Ausführung verlangt, aber keine schriftliche Risikoaufklärung akzeptiert. Dann sollte der Betrieb den Auftrag ablehnen. Denn ohne Zustimmung zur Abweichung bleibt die normgerechte Ausführung der Maßstab. Eine nicht abgestimmte Abweichung wird später als Mangel bewertet.
Fazit: Die Abdichtung beginnt vor der Baustelle
Der Umbau „Badewanne raus, bodenebene Dusche rein“ ist ein gutes Beispiel dafür, wie anspruchsvoll Teilsanierungen im Bestand sein können. Was für den Kunden wie ein kleiner Komfortumbau aussieht, kann aus fachlicher Sicht die Abdichtung des gesamten Badezimmerbodens betreffen.
Im Bestand lässt sich die normgerechte Ideallösung nicht immer wirtschaftlich oder organisatorisch umsetzen. Das ist in der Praxis nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist aber, dass der Fachbetrieb diesen Konflikt erkennt, offen anspricht und schriftlich dokumentiert. Der Bauherr muss wissen, welche Einschränkungen bestehen und welche Risiken er akzeptiert, wenn keine vollflächige Neuabdichtung des Badezimmers erfolgt.
Die beste Abdichtung beginnt deshalb nicht erst mit Dichtband, Manschette oder Flüssigfolie. Sie beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme, einer klaren technischen Bewertung und einer sauberen Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten.
- Der Einbau bodenebener Duschen kann neue Abdichtungsanforderungen für den gesamten Badboden auslösen.
- Eine wirksame Abdichtung liegt unter dem Belag; Fliesen, Fugen und Silikon verhindern keine Feuchteschäden.
- Teilsanierungen im Bestand erschweren normgerechte Abdichtungen durch unbekannte oder ungeeignete Bestandsflächen.
- Technische Einschränkungen müssen vor der Ausführung klar erläutert und schriftlich dokumentiert werden.
Bild: HSK
Checkliste: Bestandsaufnahme
Vor der Ausführung:
- Liegen alte Fliesen hohl?
- Ist der Estrich rissig?
- Gibt es Feuchtespuren, Geruch oder schadhaften Putz?
- Gibt es Hinweise auf bestehende Schäden?
- Sind Holzkonstruktionen vorhanden?
- Muss der Ablauf versetzt werden?
- Reicht die Aufbauhöhe für die gewünschte bodenebene Lösung aus?
Checkliste: Dokumentation
Die geplante Ausführung:
- Wird eine Duschwanne eingebaut oder ein gefliester, bodenebener Duschbereich erstellt?
- Welche Abdichtungsprodukte werden verwendet?
- Welche Dichtbänder, Manschetten oder Systemkomponenten kommen zum Einsatz?
- Wie werden Wände, Ecken, Durchdringungen und Anschlüsse ausgeführt?
- Welche Bereiche werden neu abgedichtet und welche nicht?
Checkliste: schriftliche Risikoaufklärung
Zur eingeschränkten Ausführung der Abdichtungsarbeiten:
- Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass die Ausführung nur in einem eingeschränkten Bereich erfolgt.
- Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass angrenzende Bestandsflächen nicht erneuert oder abgedichtet werden.
- Der Auftraggeber wurde über mögliche Folgeschäden informiert.
- Der Auftraggeber beauftragt die eingeschränkte Ausführung trotz der bekannten Risiken.
- Es wurde eindeutig festgelegt, welche Bereiche neu abgedichtet werden.
- Es wurde eindeutig festgelegt, wo der neu abgedichtete Bereich beginnt.
- Es wurde eindeutig festgelegt, wo der neu abgedichtete Bereich endet.
- Es wurde beschrieben, welche angrenzenden Bodenflächen im Bestand bleiben.
- Es wurde beschrieben, welche angrenzenden Wandflächen im Bestand bleiben.
- Es wurde dokumentiert, welche Bodenaufbauten nicht erneuert werden.
- Es wurde dokumentiert, welche Wand- oder Anschlussbereiche unverändert bleiben.
- Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass außerhalb des bearbeiteten Bereichs weiterhin Feuchteschäden entstehen können.
- Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass nicht erneuerte Bodenaufbauten beschädigt werden können.
- Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass Wasser in angrenzende Räume übertreten kann.
- Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass empfindliche Untergründe durch Feuchtigkeit oder Wasser beschädigt werden können.
- Die Abgrenzung zu angrenzenden Räumen, Bodenflächen und Wandflächen wurde schriftlich festgehalten.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Hinweise verstanden hat.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass er die eingeschränkte Ausführung ausdrücklich wünscht.
- Die Hinweise und die Beauftragung wurden schriftlich dokumentiert.
- Die Dokumentation wurde vom Auftraggeber bestätigt oder unterschrieben.