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Mit dem Ofen allein ist es nicht getan

Wird der Schornstein innerhalb eines Hauses nachträglich errichtet, gelten die gleichen Vorschriften wie beim Neubau. Bei außen angebrachten Schornsteinen gelten hingegen eigene Bestimmungen. Die Außenschale kann wahlweise aus mineralischen Baustoffen oder Edelstahl bestehen. Am Markt gibt es dafür das Qualitätsmerkmal W3G.

Beim Bau beachten

Doch nicht nur die Ausführung des Schornsteins ist zu beachten. Auch die Regeln der Feuerstättenverordnungen der Bundesländer und die Regelungen für Schornsteine in DIN V 18160 sind zu berücksichtigen, die je nach Bundesland variieren. Ratsam ist es, schon bei der Planung den Schornsteinfegermeister hinzuzuziehen.

Beim Errichten selbst gibt es einige Besonderheiten. So muss die Gründung frostsicher sein und aus nicht brennbarem Material bestehen. Zudem ist es möglich, dass die Kellerwände aufgrund des zusätzlichen Gewichts durch den Erddruck belastet werden, etwa bei Kellern aus Stahlbeton. Im Idealfall wird der Schornstein direkt auf dem Fundament gegründet. Dann sollte es keine Probleme geben. Die Hersteller geben zudem die entstehenden Lasten an. Auch daran kann sich der Fachmann orientieren. Übrigens: Schon der Rohbau des Schornsteins ist vom zuständigen Schornsteinfegermeister abzunehmen.

Im Aufstellraum der Öfen selbst gilt, dass rund um den Ofen und an den Abgasrohren alles aus nicht brennbarem Material bestehen muss. Infrage kommen Fliesen, Stahlblech oder Glas, sofern es hitzebeständig ist. Als Abdeck-Abstände gelten 20 cm seitlich und 50 cm vor der Öffnung auf dem Fußboden. Wenn das vom Hersteller anders angegeben ist, ist dessen Angabe zu beachten.

Raumluftunabhängigkeit wichtig

Beim Betrieb der Feuerstätte ist auf Raumluftunabhängigkeit zu achten. Letztlich sollte für die Verbrennung keine Luft aus dem Aufstellraum der Feuerstätte bezogen werden. Dafür muss auch der Schornstein ausgelegt sein. In ihm befindet sich ein mehrschaliges Rohr, das den benötigten Sauerstoff von außen anzieht. Dazu nutzt es den Unterdruck, der bei der Verbrennung im Kaminofen und beim Ausblasen der Abgase durch den Kamin entsteht. Moderne Feuerstätten funktionieren herstellerseitig nach dem Prinzip der Raumluftunabhängigkeit. Beim Kauf kann auch auf das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) Wert gelegt werden. Zu beachten sind die Normen DIN EN 15 250, DIN EN 13 240 und DIN EN 13 229.

Edel, edler, Edelstahl

Doch nun zu den Schornsteinen selbst. Der Edelstahlkamin ist in Deutschland Standard. Er ist eine der technologischen Lösungen, die bei der Nachrüstung eines Bestandsbaues, aber auch im Neubaubereich infrage kommen.

Ein doppelwandiger Edelstahlschornstein besteht aus dem abgasführenden Innenrohr aus dem Werkstoff 1.4404 oder 1.4571 (V4A), einer zugelassenen Dämmung und einem Außenmantel, vorwiegend aus dem Werkstoff 1.4301 (V2A).

Edelstahl eignet sich auch für die geneigte Abgastechnik, also für eine nachträgliche Installation in einen vorhandenen Kamin, der nicht gerade nach oben verläuft.

Generell sollte der Fachmann schon bei der Planung von Feuerstätten und Abgassystemen den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hinzuziehen. Bei vielen deutschen Anbietern kann der Kunde den doppelwandigen Edelstahlschornstein mit einer veredelten Oberfläche bekommen, etwa eine Kupferoberfläche durch Galvanisieren oder auch eine Oberfläche in einer RAL-Farbe nach Wunsch. Damit kann der Schornstein auch als gestalterisches Element an der Fassade eingesetzt werden.

Keramik als Alternative

Neben Edelstahl kommen auch Lösungen aus Keramik infrage. Diese kann in zwei verschiedenen Methoden errichtet werden. Zum einen wird ein Granulat trocken gepresst und so in feste Formen gebracht. Die Teile sind dann analog zu einem Edelstahlkamin verbaubar. In der zweiten Variante wird die noch feuchte Keramikmasse geformt. Das hat den kleinen Nachteil, dass beim späteren Trocknen die Gesamtmasse an Volumen verliert und das Material so noch arbeitet. Beide Varianten sind jedoch sicher.

Kunststoff nur für Öl und Gas

Ein drittes Material ist Kunststoff. Dieser ist nicht nur am günstigsten, sondern auch am einfachsten zu verarbeiten. Jedoch darf er nicht für Festbrennstoffe eingesetzt werden, sprich: Für Kaminliebhaber scheidet diese Variante aus, da die Abgastemperaturen hier jenseits der 200 °C liegen. Die Kunststoffrohre sind jedoch nur bis 120 °C zugelassen. Dennoch erfreuen sie sich gerade bei der Sanierung im Bestand großer Beliebtheit, kann der Installateur so relativ einfach vorhandene alte Schornsteine nachrüsten und für moderne Öl- oder Gasbrennwerttechnik nutzen.

Zubehör für störungsfreien Betrieb

Rund um den Schornstein gibt es noch einiges an Zubehör. Am auffälligsten dürften die Schornsteinaufsätze sein. Diese sorgen für Witterungsschutz und können bei entsprechender Auslegung den raumluftunabhängigen Betrieb gewährleisten. Das bedeutet: Aus dem Raum, in dem der Kamin steht, darf keine Luft für den Verbrennungsvorgang verbraucht werden. Die entsprechenden Aufsätze sorgen für ein Ansaugen kalter Luft am Schornsteinkopf und deren Zuführung in den Verbrennungsraum.

Bei durch Gebläse unterstützten Wärmeerzeugern besteht das Risiko, dass Geräusche über die Abgasanlage ins Freie oder in angrenzende Räume übertragen werden. Diese Geräusche (Luftschall) sind mit dem Einbau geeigneter Abgasschalldämpfer zu vermeiden. Bevor nachgerüstet wird, sollte jedoch ein Schallmesspartner eine zertifizierte Schallmessung mit einem Schallpegelmessgerät der Klasse 1 durchführen. Mit dem Ergebnis kann der Fachmann eine auf die speziellen örtlichen Gegebenheiten ausgelegte Lösung umsetzen.

Verkleidung nicht nur Zierde

Wem die Edelstahloptik oder die der anderen Materialien nicht zusagt, kann seinen Schornstein auch verkleiden lassen. Im Gebäude sind dafür nur Schachtelemente mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten zugelassen. Ein so die Abgasanlage ummantelnder Leichtbauschacht kann aufgrund seines geringen Gewichtes und seiner hervorragenden Isoliereigenschaften auf jeden Untergrund gesetzt werden. Er ist leicht zu verarbeiten und eignet sich als Luft-Abgas-System ideal für dichte Gebäude. Einige Leichtbauschornsteine, etwa aus Promat oder Vermiculit, sind für den Außenbereich nicht geeignet.

Anwender haben Kamine konzipiert, die mitten im Raum stehen und die Wärme in alle Richtungen abgeben. Für diese ist eine Verkleidung dringend vorgeschrieben, sofern das Dach nicht die Decke darstellt. Der Einsatz von Leichtbauschächten im Inneren zieht einen höheren Aufwand nach sich, etwa wegen des nötigen Deckendurchbruchs. Dafür lässt er sich hervorragend für die raumluftunabhängige Verbrennung nutzen. Er bietet dabei für Planer und Architekten gestalterische Möglichkeiten und ist ideal für die Sanierung.

Tipp

Nachträglich errichtete Abgasanlagen – was zu beachten ist

Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

  • Bei vorhandenem alten Schacht Edelstahlrohr im zum Ofen passenden Querschnitt einziehen (einwandig, ggf. mit Dämmschale).
  • Ist kein Schacht vorhanden, bieten sich eine doppelwandige Edelstahl-Abgasanlage, eine entsprechende Anlage aus Keramik oder ein Leichtbauschornstein an.

Was ist dabei zu beachten?

  • Abstand zu brennbaren Bauteilen (z. B. Wanddurchführung bei Holzbauteilen in Fachwerkgebäuden bzw. Holzständerbauweise bei Fertighäusern).
  • Verbrennungsluftzuführung – sehr wichtig bei gleichzeitigem Einsatz von Dunstabzugshauben und Lüftungsanlagen. Kann eventuell mit Luft-Abgas-Schornstein gelöst werden.
  • Zugänglichkeit von Reinigungsöffnungen.
  • Vor der Installation mit dem zuständigen Schornsteinfeger klären, welche objektspezifischen Probleme evtl. bestehen und wie sie zu lösen sind.
  • Die Höhe über Dach muss beachtet werden – Vorgabe aus der Verordnung zur Durchführung der Bundes-Immissionsschutzverordnung BImSchV.
  • Erstellen einer Querschnittberechnung nach EN 13 384 (1/2).

Was ist verboten?

  • Ein Kaminofen und eine Zentralheizung an einer Abgasanlage sind baurechtlich nicht erlaubt.
  • Eine Mehrfachbelegung wird nur dann möglich, wenn es sich um Geräte gleicher Bauart handelt (etwa Gasthermen, die auf jeder Etage eine Wohnung versorgen; auch Kaminöfen).

Welche Gewerke sind dazu befähigt?

  • Ofensetzer, Fachleute aus dem SHK-Bereich, Schornsteinbauer.
  • Keine Zulassung erforderlich.

Info

Kaminofenschau erst nach drei Jahren

Der Bundestag hat im Juni 2017 Änderungen im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz beschlossen, die auch Kaminbesitzer betreffen. Künftig gilt, dass die Feuerstättenschau frühestens nach drei Jahren – und nicht wie bisher im dritten Jahr nach der letzten Kontrolle – durchgeführt wird. Zwischen zwei Feuerstättenschauen dürfen nicht mehr als fünf Jahre vergehen. Dabei festgestellte Mängel können dem Eigentümer schriftlich, aber auch elektronisch mitgeteilt werden. Gleiches gilt für die Übermittlung von Daten zu einem Eigentümerwechsel. Wenn Verwalter und Wohnungseigentümer ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden. Zudem liegt der Regelstreitwert bei derlei juristischen Auseinandersetzungen bei 500 Euro. Bislang waren es 5000 Euro.

Interview

Schornsteinfeger einbeziehen

Wir haben mit Alexis Gula, Vorstand für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ZIV gesprochen, worauf es bei einem neuen Schornstein ankommt.

SBZ: Welche Fallstricke lauern beim nachträglichen Installieren eines Festbrennstoffschornsteines?

Gula: Auf jeden Fall müssen alle Brandschutzanforderungen erfüllt werden. Insbesondere bei Edelstahlschornsteinen, die außerhalb eines Gebäudes meist nachträglich installiert werden, muss auf das Wärmedämmsystem geachtet werden, das sich meist nach einer energetischen Sanierung an der Außenwand befindet. Wichtig ist auch, dass bestimmte Abstände zwischen der Schornsteinmündung des Schornsteins und angrenzenden Nachbargebäuden eingehalten werden. Der § 19 der 1. BImSchV regelt, welche Abstände und Höhen hier zu angrenzenden Fenstern oder Dachaufbauten eingehalten werden müssen. Somit werden Nachbarschaftsbeschwerden, bezugnehmend auf Geruchs- und Rauchbelästigungen, vermieden.

SBZ: Welche Art der Installation empfiehlt ein Schornsteinfeger?

Gula: Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Deswegen ist es immer ratsam, schon im Vorfeld den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eines Kehrbezirkes zu informieren. Ihm kann der Planer die Baupläne zusenden und einen Termin vor Ort ausmachen, um festzulegen, wo der ideale Platz für den Ofen und den Schornstein wäre. Außerdem sollte beachtet werden, welche Leistung der Kaminofen haben soll. Aber zu Ihrer Frage: Die variabelste Variante ist sicher der außen verlegte Edelstahlschornstein. Wenn ein Haus allerdings komplett umgebaut wird, kann auch über einen innen liegenden Schornstein nachgedacht werden. Je nachdem, ob es der Platzbedarf zulässt und es bautechnisch möglich ist.

SBZ: Kann ein Laie diese Arbeiten auch ausführen?

Gula: Davon raten wir generell ab. Es sollte immer ein Fachhandwerker beauftragt werden. Nur dieser kennt sich mit den Brandschutzanforderungen aus und kann somit einen sicheren Betrieb der Feuerungsanlage gewährleisten.

SBZ: Wie kann ein Handwerker schon bei der Planung einen Schornsteinfeger hinzuziehen?

Gula: Der Handwerker sollte sich einfach rechtzeitig, bevor mit der Baumaßnahme begonnen wird, mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Verbindung setzen, um die genauen Details zu besprechen. Dabei kann dann auch festgelegt werden, welches Material, welcher Durchmesser und welche Höhe des Schornsteins eine optimale Lösung darstellen. Eventuell muss auch eine sogenannte Schornsteinquerschnittsberechnung gemacht werden, die sicherstellt, dass der vorgesehene Schornstein zur geplanten Feuerstätte passt.

SBZ: Wie sieht der Ablauf der Beratung und der Abnahme durch den Schornsteinfeger aus?

Gula: Eine Beratung und ein Vor-Ort-Termin sind immer im Vorfeld der Maßnahme sinnvoll. Dann kann mit der Montage begonnen werden. Danach muss, sobald die Feuerungsanlage, also Schornstein und Feuerstätte, installiert ist, der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Schlussabnahme durchführen. Dabei stellt er fest, ob die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleitet ist oder ob es gegebenenfalls Mängel gibt, die dann in einer angemessenen Frist behoben werden müssen.

Tipp

Normen, Gesetze, Richtlinien, Vorschriften

  • Abgasanlagen müssen Brandschutz und sichere Abführung der Abgase gewährleisten.
  • Abstände, Materialien etc. sind dazu in den Herstellerhinweisen erläutert.
  • Weitere Gesetze und Verordnungen: Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen, evtl. Luftreinhaltungssatzungen der Kommunen.
  • Feuerungsverordnungen der Länder (hier stellvertretend Muster-FeuVO).
  • Beurteilungskriterien des ZIV (Erläuterungen zu Normen).
  • CE-Zertifikate (Produktinformation der Hersteller).
  • DIBt-Zulassungen für nicht genormte Bauprodukte.
  • Wichtig: Schornstein immer mit Schornsteinfegermeister planen!

Wichtige Parameter:

  • Maximale Abgastemperatur (Temperaturklasse T) für Öl- und Gasbrennwertkessel etwa bis 120  °C, für Festbrennstoffe über 200 °C.
  • Abstandsklasse nach DIN V 18160-1:2006-01 unter 6.9.5; regelt Abstände zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen..
  • Rußbrandbeständigkeitsklasse; etwa G 50 – rußbrandbeständig mit einem Abstand zu brennbaren Bauteilen von 50 mm.
  • Feuerwiderstandsklasse L 90 (in Zukunft Europäische Normung EI 90): Im Brandfall müssen sie mindestens 90 Minuten standsicher sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Feuer in andere Etagen überschlägt. Die sich darauf beziehende Brandschutzklasse F90 ist die höchste in Deutschland.

Wichtige DIN:

  • DIN V 18160-1
  • DIN V 18160-1:2006-01
  • DIN 1056
  • DIN 1055:2006
  • DIN EN 13084-2
  • DIN EN 13384

(Quelle: Initiative Pro Schornstein)

Info

Was bedeutet W3G

W3G ist Teil der Kennzeichnungen für Abgasanlagen aus CE-Normen, deutschen Zulassungen und der DIN 18160. Feuerstätten mit trockener Betriebsweise hatten hohe Abgastemperaturen. Wasserdampf konnte so nicht kondensieren. Moderne Feuerstätten arbeiten bei niedrigen Abgastemperaturen. Deswegen bilden auch feste Brennstoffe Kondensat im Schornstein, die feuchte Betriebsweise wird daher zur allgemeinen Pflicht.

W steht für Kondensatbeständigkeitsklasse:

Dieses Kürzel bedeutet, dass der Schornstein für eine feuchte Betriebsweise geeignet ist. Das Innenrohr besteht aus einem Material, welches nicht durch mögliches Kondenswasser angegriffen wird.

3 steht für Korrosionswiderstandsklasse:

Die Abgasanlage ist sowohl für feste, flüssige als auch gasförmige Brennstoffe geeignet. Es kommt am Innenrohr des Schornsteins zu keiner Korrosion durch die Abgase dieser Brennstoffe.

G steht für Rußbrandbeständigkeitsklasse:

Der Schornstein ist beständig gegenüber einem Rußbrand. Dies ist in Kombination mit der Eignung für feste Brennstoffe keine Neuheit. Neu ist jedoch, dass auch eine Abgasanlage mit feuchter Betriebsweise rußbrandbeständig ist.

Autor

Frank Urbansky ist freier Journalist und Mitglied der Energieblogger, 04158 Leipzig, Telefon (01 71) 5 25 32 79, E-Mail: urbansky@enwipo.de