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Straßenverkehrs­ordnung

Handy-Verstoß mit Organizer

Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener Palm-Organizer ist ein Mobiltelefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Das Tatbestandsmerkmal der Benutzung eines Mobiltelefons ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei eingeführter, sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand gehalten wird (OLG Karlsruhe, Az.: 3 Ss 219/05).