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Angesichts eines Stromausfalls in Teilen Berlins und der aktuellen Kältewelle in Deutschland mahnt der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) zur Vorsicht vor Schäden durch einfrierende Heizungs- und Trinkwasserleitungen. Nicht nur technische Anlagen, sondern insbesondere private Wohngebäude sind betroffen.
Wenn Wasser in ungenutzten oder bei Stromausfall nicht beheizten Leitungen gefriert, dehnt es sich aus und kann Rohre zum Bersten bringen. Die Tücke dabei: Die Schäden werden oft erst mit dem Auftauen sichtbar, was zu erheblichen Wasserschäden und hohen Sanierungskosten führen kann.
Trinkwasser-Experte Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik betont: „Frostschäden an Heizungs- und Trinkwasserleitungen zeigen sich oft erst, wenn die Kälteperiode vorbei ist und das Eis wieder auftaut. Wer jetzt nicht vorsorgt und später nicht aufmerksam ist, riskiert, Wasserschäden zu spät zu bemerken, und damit unnötig hohe Sanierungskosten.“
Prävention und Akutmaßnahmen: Empfehlungen
Um solchen Szenarien vorzubeugen, gibt der VDI konkrete Handlungsempfehlungen: Bei absehbarer Nichtbeheizung oder ungenutzter Trinkwasserentnahme während einer Frostperiode sollten Eigentümer umgehend ihren Sachversicherer informieren und das Vorgehen abstimmen. Des Weiteren ist es ratsam, die Trinkwasser-Installation abzusperren. Dies verhindert zwar nicht zwingend einen Rohrbruch, begrenzt aber die austretende Wassermenge erheblich. Idealerweise sollten die Leitungen bei längerer Abwesenheit oder drohender Kälte komplett entleert werden. Bei der Wiederinbetriebnahme ist eine Spülung der Trinkwasser-Installation unerlässlich.
Technische Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe bei Frostschäden
Neben diesen direkten Maßnahmen tragen auch bauliche Vorkehrungen zur Risikominimierung bei. Offene Keller- und Nebenraumfenster sollten geschlossen bleiben, um eine schnelle Auskühlung zu verhindern. Dämmmaßnahmen können die Zeit bis zum Einfrieren von Leitungen verlängern, während Rohrbegleitheizungen das Einfrieren gänzlich verhindern können – vorausgesetzt, ihre Stromversorgung ist gewährleistet. Regelmäßige Sichtkontrollen auf Feuchteschäden oder sichtbare Leitungsschäden sind, insbesondere nach dem Ende einer Frostperiode, dringend angeraten.
Bei Verdacht auf eingefrorene Leitungen ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt: Der Hauptabsperrhahn sollte geschlossen und Entnahmestellen (z.B. Wasserhähne) geöffnet werden, um einen kontrollierten Abbau von Überdruck in den Leitungen zu ermöglichen. Der VDI-Experte warnt eindringlich davor, Leitungen in Eigenregie mit offener Flamme oder Heißluftgeräten aufzutauen. Stattdessen sollte umgehend ein Fachinstallationsbetrieb hinzugezogen werden.
Rechtliche und technische Grundlagen
Für Fachleute verweist der VDI auf spezifische Richtlinien. Für die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen ist die Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen; Trinkwasser-Installationen; Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“ maßgeblich.
In der Planungsphase frostgefährdeter Leitungen sollten Planer und Installateure die Richtlinie VDI 2069 „Verhinderung des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ berücksichtigen, um präventiv Schäden zu vermeiden und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. ■
Quelle: VDI / fl