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Studium

Studiengang Energie- und Gebäudetechnik erweitert

V.l. Karsten Gaevert (Lehrlingswart), Marc Schmitz (Obermeister), Jörg Wermes (Geschäftsführer), Prof. Dr. Maik Dapper (Studiengangsleiter Ausbildungs- und praxisintegrierender Studiengang Energie- und Gebäudetechnik) und Christian Kurth (Leiter Aus-, Fort- und Weiterbildung).

Innung SHK Köln

V.l. Karsten Gaevert (Lehrlingswart), Marc Schmitz (Obermeister), Jörg Wermes (Geschäftsführer), Prof. Dr. Maik Dapper (Studiengangsleiter Ausbildungs- und praxisintegrierender Studiengang Energie- und Gebäudetechnik) und Christian Kurth (Leiter Aus-, Fort- und Weiterbildung).

Seit dem Wintersemester 2015/2016 bietet die Technische Hochschule Köln (TH Köln) in Zusammenarbeit mit der Innung SHK Köln den dualen Studiengang im Bereich Energie- und Gebäudetechnik als Spezialisierung zum Anlagenmechaniker*in SHK an.

Mit dem kommenden Wintersemsester erfolgt eine Änderung im Rahmen der Re-Akkreditierung des Studiengangs Energie- und Gebäudetechnik: Anstelle des einen dualen Studiengangs gibt es nun zwei Möglichkeiten der dualen Ausbildung - Ausbildungs- oder Praxisintegrierender Studiengang (abgekürzt: API).

Hier gehts zum Studiengang Energie- und Gebäudetechnik

Neben dem Studium im Unternehmen mitarbeiten

Der Studiengang ist neben dem Vollzeitstudium zukünftig entweder praxisintegrierend (d.h. paralleles Arbeiten in einem TGA-Unternehmen, keine Ausbildung) oder ausbildungsintegrierend durchführbar (d.h. parallel eine Ausbildung machen (wie bisher)).

Neben der Ausbildung zum Anlagenmechaniker*in SHK gibt es nun erstmals auch die Möglichkeit
● eine Ausbildung als Elektroniker*in für Gebäudesystemintegration oder
● eine Ausbildung für Energie- und Gebäudetechnik sowie
● eine Ausbildung als Schornsteinfeger*in parallel zu machen.

In allen Fällen verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Bei den Ausbildungen ist kein Besuch der Berufsschule vorgesehen. Das Studium, die überbetrieblichen Lehreinheiten an der Innung SHK Köln für die Anlagenmechaniker*in SHK vermitteln die notwendigen Inhalte. Die Unternehmen müssen ausbildungsberechtigt sein. ■
Quelle: Innung SHK Köln / fl