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KLIMASCHUTZPLAN 2050

Grundsätze und Ziele

Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzplan 2050 am 14. November 2016 verabschiedet. Er orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 % gegenüber 1990. Im Gebäudebereich gibt es einen „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“. Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66 bis 67 % betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen. Den Klimaschutzplan hat der Zentralverband unter www.zvshk.de in Lang- und Kurzfassung zum Download bereitgestellt (im Suchfeld Quicklink QL12116919 eingeben).

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