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Regelwerk

VDI-Richtlinie für den Schallschutz bei Klimaanlagen

Raumlufttechnische Anlagen können im Betrieb durch Ventilatoren sehr laute Geräusche erzeugen. Ein Schallschutz ist daher unerlässlich.

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Raumlufttechnische Anlagen können im Betrieb durch Ventilatoren sehr laute Geräusche erzeugen. Ein Schallschutz ist daher unerlässlich.

Die Richtlinienreihe VDI 2081 der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik führt als Regel der Technik zu praxisgerechten Problemlösungen. VDI 2081 Blatt 1 „Raumlufttechnik; Geräuscherzeugung und Lärmminderung“ gilt für alle RLT-Anlagen, die der Lüftung oder Klimatisierung von Aufenthalts- und Arbeitsräumen dienen.

RLT-Anlagen: Darum sind Schallschutzmaßnahmen notwendig

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) können im Betrieb sehr laute Geräusche erzeugen, vor allem durch die Ventilatoren. Schallschutz ist daher unerlässlich. Eine nach den anerkannten Regeln der Technik errichtete RLT-Anlage trägt zwar auch selbst zur Geräuschminderung bei, in der Regel muss diese aber noch durch weitere Maßnahmen wie Schalldämpfer oder eine schalldämmende Ummantelung verbessert werden. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen müssen bereits bei der Planung des Gebäudes berücksichtigt werden, da sie nachträglich kaum oder nur mit großem Aufwand realisiert werden können.■