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Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg

Heizen bald ein Luxusgut?

Die von der Landesregierung geplante Verschärfung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg (EWärmeG) steht in der Kritik. Der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH) und das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) übergaben dem zuständigen Umweltministerium ein gemeinsames Positionspapier, in dem auf die negativen Folgen des Gesetzesentwurfs hingewiesen wird. Die Landesregierung plant derzeit, den Pflichtanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung von 10 auf 15 % zu erhöhen. Dies bedeutet bei einer Sanierung von Heizungsanlagen deutliche Mehrkosten. Statt Sanierungszwänge zu verschärfen, empfehlen IWO und VEH freiwillige Anreize zu schaffen und die Energieberatung auszubauen.

Die steigenden Kosten wirken sich direkt auf die Zahl der Sanierungen in Baden-Württemberg aus. Prof. Christian Küchen, Geschäftsführer des IWO, weist auf die großen Unterschiede im Vergleich zu den Nachbarländern hin. „Mit der neuen Regelung wird eine Sanierung in Baden-Württemberg im Grunde 20000 Euro kosten. Das sind rund 11000 Euro mehr als zum Beispiel in Bayern.“ Damit können sich immer weniger Hausbesitzer eine Erneuerung der eigenen Heizungsanlage leisten. Die Folge wird ein deutlich messbarer Rückgang bei der Heizungserneuerung sein. Dieser Effekt war bereits bei der Einführung des EWärmeG in 2010 messbar. „Damit bleiben alte und ineffiziente Geräte viel länger in Betrieb“, so Küchen. „Dies ist ganz sicher nicht im Sinne der Energiewende. Zudem wird Heizen dadurch zunehmend teurer.“

Entscheidungsfreiheit des Bürgers wird abgeschafft

In dem Positionspapier kritisieren die Verbände zudem die Ungleichbehandlung von bestimmten Energieträgern. Dies betrifft vor allem Bio-Heizöl, als Heizöl mit einem Bioanteil von 10 %, das nach dem bisherigen EWärmeG eine kostengünstige Alternative zur Sanierung beispielsweise mit einer Solaranlage war. Hans-Jürgen Funke, Geschäftsführer des VEH, sieht darin eine politisch motivierte Diskriminierung: „Mit dem Gesetzesentwurf werden bestimmte Heiztechnologien gegenüber anderen eindeutig bevorzugt. Dies hat jedoch nicht immer etwas mit der tatsächlichen Effizienz der Anlagen oder dem Schadstoffausstoß zu tun. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Politik Heizöl und Bio-Heizöl dauerhaft vom Markt nehmen möchte. Damit verschwindet für finanziell schlechter Gestellte eine preiswerte Option, trotzdem nachhaltig zu heizen und damit einen Teil zur Energiewende beitragen zu können.“

Die Vertreter des VEH und des IWO setzen sich in dem Positionspapier für mehr Anreize zur Sanierung statt für Zwänge ein. Hans-Jürgen Funke: „Statt das Gesetz zu verschärfen, brauchen wir Förderungen für sanierungswillige Eigentümer.“ Dazu gehöre auch ein Ausbau des Beratungsangebots. Zudem dürfe es keine Einschränkungen bei der Wahl der Technologien geben. „Die Hausbesitzer wissen selbst am besten, welche Technik die geeignetste für ihre Gebäude ist“, so Funke. „Entsprechend sollen sie auch selbst entscheiden dürfen. Dafür sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen notwendig und keine politischen Schnellschüsse.“ Auch IWO-Geschäftsführer Küchen sieht in der Freiwilligkeit der Sanierung einen entscheidenden Faktor, wenn man die Ziele der Energiewende erreichen möchte. „In den letzten 20 Jahren haben sich der Verbrauch und der Schadstoffausstoß von Ölheizungen beispielsweise halbiert. Dafür waren keine ordnungspolitischen Vorschriften nötig. Der Fokus der Politik sollte darauf liegen, dass sich die Bürger notwendige Sanierungsmaßnahmen auch leisten können.“

Info

Abgeordnete ansprechen

Betroffenen Bürgern raten die Verbände IWO und VEH, sich schnellstmöglich an ihre jeweiligen Wahlkreisabgeordneten im baden-württembergischen Landtag zu wenden. Der Gesetzesentwurf wird noch bis zum Herbst 2013 in den zuständigen Gremien und im Landesparlament diskutiert. Weitere Infos auf:

https://www.veh-ev.de/

https://www.zukunftsheizen.de/startseite.html