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Kaminöfen

BImSchV-Nachweis ist Pflicht

Seit Jahresbeginn müssen Kaminofenbesitzer den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung 1. BImSchV erfüllt. Bei der Feuerstätten-Schau 2013 muss das Jahr der Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann die Öfen die BImSchV-Kriterien erfüllen müssen. 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.

Um die Erbringung des Nachweises zu erleichtern, hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik gemeinsam mit Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion ermitteln, ob das jeweilige Modell den BImSchV-Anforderungen entspricht. Die Datenbank findet man unter

http://www.ratgeber-ofen.de

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