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Neues Quartal — neue Zuschüsse

Mit Beginn des neuen Quartals haben sich bei KfW und BAFA wichtige Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung geändert: Neue Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 Kilowatt sind dank einer Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wieder förderfähig. Nach Angaben des Bundesamtes liegt der einmalige Investitionszuschuss für ein Mini-Blockheizkraftwerk in einem bestehenden Ein- und Zweifamilienhaus oder einem kleinen Mehrfamilienhäusern zwischen 1500 und 3500 Euro, je nach Größe der Anlage.

Ab April wird außerdem die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme gefördert. Bestandteil dieser Maßnahme ist ein hydraulischer Abgleich. Weitere Infos hierzu unter http://www.meine-heizung.de.

Beim KfW-Programm Effizienzhaus-Denkmal werden vergünstigte Zinssätze oder Zuschüsse von bis zu 10 % der Investitionskosten für Maßnahmen an denkmalgeschützten Immobilien vergeben, die zu einer Verbesserung der Energiebilanz führen. Mehr dazu unter

http://www.klima-sucht-schutz.de

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