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Türöffner für den Kesseltausch?

Seit dem 26. September 2015 müssen sowohl Produkte als auch Anlagen der Heiztechnik hinsichtlich ihrer Effizienz bewertet und mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden. Für den Fachhandwerker hieß das erst einmal unbezahlte Mehrarbeit, denn das Label muss bereits in der Angebotsphase ausgewiesen und dem Kunden vorgelegt werden.

Was soll das Label im Bestand bewirken?

Am 1. Januar 2016 wurde zusätzlich auch eine Pflicht zur Energieeffizienz-Kennzeichnung für Bestandsanlagen eingeführt. Hierdurch erhoffen sich sowohl Politik als auch Hersteller und Verbände eine spürbare Beschleunigung der Austauschquote von Altanlagen. Für die Kosten muss nicht der Betreiber der Heizanlage aufkommen. Der Schornsteinfeger als „ausführendes Organ“ erhält durch ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Entschädigung für den entstehenden Aufwand. Abgewickelt wird dies über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Etwa 14,5 Millionen Wärmeerzeuger – das sind immerhin 71% des Bestandes – sind unzureichend effizient und entsprechen nicht dem Stand der Technik. Mitte 2013 entstand die Idee, dass mit dem Labeling von Bestandsanlagen der Austausch dieser Anlagen beschleunigt werden könne. Das Konzept wurde in den Verbänden diskutiert, der Politik vorgestellt und als Maßnahme für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) über den BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie) vorgeschlagen. Unter dem Begriff „Nationales Effizienzlabel für Heizungs-Altanlagen” wurde die Idee dann in den Aktionsplan aufgenommen, der im Dezember 2014 im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Alleine durch den Tausch des alten Wärmeerzeugers gegen ein aktuelles Gas- oder Öl-Brennwertgerät inklusive neuer Regelungstechnik und einer Hocheffizienzpumpe wird die Effizienz um 20 % gesteigert und der Ausstoß von Treibhausgasen entsprechend reduziert.

Darüber hinaus werden mit dem reinen Kesselaustausch oft weitere Effizienzpotenziale realisiert, wie zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder die Rohrdämmung im Keller. Dadurch wird die Effizienz im Allgemeinen um weitere 15 % angehoben. Werden zusätzlich erneuerbare Energien wie Solarthermie eingebunden, reduzieren sich die Emissionen und der Primärenergiebedarf um ca. 45 %. Kommen höher investive Technologien wie Elektro- oder Gas-Wärmepumpen oder die Kraft-Wärme-Kopplung zum Einsatz, können sogar Reduzierungen von über 60 % erzielt werden.

Wie könnte die Wirkung des Labels in der Praxis aussehen?

Gleichzeitig führte Vaillant Untersuchungen in sechs europäischen Ländern über mögliche Auswirkungen des Labelings von Bestandsanlagen durch. Ergebnis: Die Verbraucher sind sich im Allgemeinen nicht über den energetischen Zustand ihrer Heiztechnik bewusst und vertrauen auf das „Okay“ des Schornsteinfegers nach der Abgasmessung und Anlagenprüfung. Die Wärmeerzeuger werden deshalb in der Regel erst dann getauscht, wenn eine größere Reparatur ansteht oder die Anlage irreparabel defekt ist. Bei der derzeitigen Austauschquote von 3,1% wäre der Kesselbestand dadurch erst in rund 25 Jahren saniert.

Auf die Frage, wie sie auf eine schlechte Energieeffizienzbewertung ihres Wärmeerzeugers reagieren würden, antworteten 7% der befragten Endkunden, dass sie den Heizkessel umgehend tauschen würden. 9% sagten, sie würden ihn innerhalb der nächsten zwei Jahre wechseln. Weitere 50% sind an dem Thema interessiert und würden sich beraten lassen.

Im Endeffekt käme dies einer Erhöhung der jährlichen Austauschrate um 20% von 3,1 auf 3,7% gleich, so das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), das die Bundesregierung bei der Erstellung des NAPE unterstützt hat.

Welche Heizgeräte fallen unter die Labelpflicht?

Als gesetzliche Grundlage für das Bestandslabel musste das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) angepasst werden. Hierbei handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-weiten Energielabel-Richtlinie (ELD), die auch Grundlage für das Labeling von Neugeräten ist.

Anders als in der Ökodesign-Richtlinie, wo nur Wärmeerzeuger mit einer Heizleistung bis zu 70kW von der Kennzeichnung betroffen sind, ist die Vergabe des Bestandslabes (man spricht auch vom Etikett für Heizungsaltanlagen) deutlich weiter gefasst. Bewertet und mit einem Energieeffizienzlabel versehen werden müssen Öl- und Gas-Heizgeräte mit bis zu 400 kW Leistung. Weil es für die Bandbreite der Geräte von 70 bis 400 kW keine Berechnungsmethode innerhalb der Ökodesign-Richtlinie gibt, hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem BDH ein Verfahren und einen Algorithmus ausgelegt, der auch Wärmeerzeuger mit diesen Leistungen erfassen und hinsichtlich ihrer Effizienz bewerten sowie vergleichen kann.

Die Werte der Bestandslabel entsprechen den Werten für die Einstufung von Neugeräten, sodass sich ein Vergleich zu neuen Anlagen ziehen lässt. Gekennzeichnet werden ausschließlich die Gas- und Öl-Wärmeerzeuger selbst und nicht die Anlagenperipherie und deren Gesamtzustand. Dies kann sicherlich ein Ansatzpunkt für Kritik sein. Ein Anliegen war jedoch, das Labeling von Bestandsanlagen so einfach und kostengünstig wie nur eben möglich umzusetzen – daher sind auch keine Messungen vor Ort erforderlich.

Welche Zeitplanung gilt für die Label-Umsetzung?

Das Label selbst muss deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Wärmeerzeugers angebracht werden. Anschließend wird dem Betreiber der Heizanlage eine Broschüre des BMWi überreicht, in der das Label und mögliche Energiekosten-Einsparungen erläutert werden. Gleichzeitig wird er auf die Energieberatung, den Heizungscheck und aktuelle Förderprogramme hingewiesen. Im vermieteten Mehrfamilienhaus sollen sowohl der Vermieter als auch die Mieter über die Geräteeinstufung informiert werden und die Informationsbroschüre erhalten.

Um einen „Einmal-Effekt“ im Markt zu vermeiden, werden Bestandsanlagen in einem gestuften Konzept gekennzeichnet. Zu Beginn sind die ältesten Kessel an der Reihe, im Laufe der Zeit folgen die späteren Baujahre. 2016 dürfen ausschließlich Wärmeerzeuger mit einem Baujahr bis einschließlich 1986 gelabelt werden.

In diesem Jahr ist diese Maßnahme noch freiwillig. Ab 2017 gilt dann eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, die zunächst alle Anlagen mit einem Baujahr bis inklusive 1991 betrifft. Dahinter stecken Berechnungen, die davon ausgehen, dass durchschnittlich rund zwei Millionen Wärmeerzeuger pro Jahr in einem Neun-Jahres-Plan gelabelt werden sollen. Geht man aufgrund von Untersuchungen und Marktbefragungen davon aus, dass rund 7 % der Betreiber von als ineffizient gelabelten Heizgeräten einen kurzfristigen Gerätetausch durchführen, entspräche dies einem zusätzlichen Marktvolumen von rund 140 000 Geräten pro Jahr.

Wer darf die Einstufung der Bestandsanlagen durchführen?

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) regelt, welche Personen das Label vergeben dürfen, es nennt zwei Gruppen:

  • Die „Berechtigten“ sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger (gemäß Schornsteinfeger-Handwerkgesetz), Gebäudeenergieberater des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte nach § 21 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung. Diese haben seit dem 1. Januar 2016 das Recht, das Etikett an einem Heizkessel anzubringen, vorausgesetzt sie stehen in einem Vertragsverhältnis mit dem Eigentümer: im Hinblick auf die Heiztechnik oder die energetische Sanierung des Gesamtgebäudes. Die „Berechtigten“ werden dafür jedoch nicht entlohnt.
  • Die „Verpflichteten“ (ab 1. Januar 2017) sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die Kennzeichnung soll im Zuge der Feuerstättenschau umgesetzt werden. Pro gelabelter Anlage erhalten nur die „Verpflichteten“ einen Kostenausgleich in Höhe von 8 Euro.

Für den Heizungsanlagenbetreiber selbst ist das Labeling immer kostenfrei. Allerdings kann er die Kennzeichnung nicht ablehnen, sondern muss sie dulden.

Für die Einstufung von Wärmeerzeugern im Bestand erhält der Schornsteinfeger über das BMWi eine detaillierte Liste, die auch im Internet und in einer App bereitstehen wird. Gleichzeitig stellt das BMWi eine Software zur Verfügung, mit der die Effizienzklasse automatisiert bewertet wird. Die Daten hierfür müssen die Hersteller von Wärmeerzeugern bereitstellen. Ist der Hersteller nicht mehr am Markt tätig oder können Daten für das jeweilige Gerät nicht mehr beschafft werden, erfolgt eine normative Einstufung über die Gerätekategorie und das Baujahr.

Fazit

Ein wichtiges Ziel des Bestandslabels ist es, zu einem Türöffner für den Heizungscheck oder einer qualifizierten Energieberatung – und letztlich auch für eine Heizungsmodernisierung – zu werden. Glaubt man den Ergebnissen aus Marktbefragungen, ließe sich so der Sanierungsstau im Heizkeller auflösen. Dies ist umso bemerkenswerter, da die Investitionen für das Programm vergleichsweise gering ausfallen.

Info

Etiketten bestellen, Effizienzklasse ermitteln

  • Berechtigte können das &bdquo;Nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen&ldquo; in vorkonfektionierten Paketen (einschlie&szlig;lich beiliegender Informationen) beim ZVSHK unter folgendem Link kostenpflichtig bestellen: <a href="http://www.zvshk.de/zvshkonlineshop" target="_blank">www.zvshk.de/zvshkonlineshop</a>. Wichtig: Es dürfen nur originale Label angebracht werden, keine Ausdrucke. Tipp: Der ZVSHK bietet ein Info-Musteranschreiben an Hausbesitzer als Word-Dokument zum Download unter: <a href="http://bit.ly/1o7cZR2" target="_blank">bit.ly/1o7cZR2</a>
  • Vor dem Anbringen des Labels auf dem Heizkessel muss die Effizienzklasse des Heizkessels bestimmt werden. Zur Bestimmung der Effizienzklasse gibt es einen Online-Rechner vom BMWi: <a href="http://bit.ly/1SjI6Fp" target="_blank">bit.ly/1SjI6Fp</a>. Zur Bestimmung werden entweder nur Hersteller und Modellbezeichnung des Heizkessels oder, für die manuelle Suche, Baujahr, Typ, Bauart, Brennstoff und Nennleistung des Heizkessels benötigt.

Autor

Karl-Heinz Backhaus ist Leiter Verbandsmanagement bei der Vaillant GmbH in Remscheid. karl-heinz.backhaus@vaillant.de

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