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Richtig planen und dokumentieren

Die konkrete Planung der Heizungsanlage steht im Zentrum von Kapitel 3 des Regelwerks Heizung. Hier werden im Wesentlichen die Berechnung, die Dimensionierung und weitergehende Anforderungen beschrieben. Das Anlagenkonzept aus dem vorangegangenen Teil dieser Artikelserie ( SBZ 19-19) ist natürlich ebenfalls Teil der Planung und nicht weniger wichtig. Während dieses aber erst einmal den groben Überblick über die Anlage verschafft, geht es jetzt in die Details.

So ist beispielsweise aus dem Anlagenkonzept bekannt, wo die Heizungsstränge geführt werden sollen. Aus der Planung ergibt sich jetzt nicht nur deren Dimensionierung, sondern hier wird auch festgelegt, welche Art der Dämmung benötigt wird, ob Brandschutzanforderungen bestehen oder welche Wasserbeschaffenheit im System zulässig ist.

Sinnvolle Planungsschritte

Die Struktur des Kapitels 3 ermöglicht im Rahmen der Planung ein fehlerarmes Arbeiten. Die dazugehörende Checkliste zeigt eine sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Schritte. Diese können grundsätzlich natürlich variiert werden. Allerdings ist es dann möglich, dass man an bestimmten Punkten nicht weiterkommt. So kann etwa die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nicht ohne die Ermittlung der Heizlast erfolgen.

Selbstverständlich kann es vorkommen, dass man im Rahmen der Planung das Anlagenkonzept noch einmal überarbeiten muss. Beispielsweise kann die Strangführung aus dem Konzept durch Brandschutzanforderungen tatsächlich mehr Platz erfordern als vorhanden ist. Eine komplette Veränderung der Leitungsführung könnte die Folge sein. Vom Grundsatz her ist die vorgeschlagene Reihenfolge aus dem Regelwerk aber die Lösung, um solche Korrekturen im Planungsprozess zu minimieren.

Einordnung der Standards

Wie im gesamten Regelwerk Heizung werden in Kapitel 3 im Wesentlichen nur notwendige Standards ohne zusätzliche Anforderungen zitiert und in den richtigen Kontext sowie eine sinnvolle Reihenfolge gebracht. Die im vorangegangenen Teil dieser Serie beschriebenen Hinweise zum Nutzerwunsch ( SBZ 16/17-19) werden dabei ebenfalls aufgegriffen.

Das Kapitel 3.1 beschreibt so die Ermittlung der Heizlast nach der neuen DIN SPEC 12 831-1. Dabei geht es auf die Änderungen bei der Innentemperatur ausführlich ein. Die Norm ermöglicht einen pauschalen Zuschlag auf die bekannte Tabelle mit Raumtemperaturen (z. B. Wohnzimmer 20 °C) von bis zu 3 K. Damit hätte das Wohnzimmer 23 °C. Die Heizlast vergrößert sich dadurch um weniger als 10 %, was sehr überschaubare Mehrkosten in den Bereichen Wärmeerzeuger, Heizflächen und Rohr bedeutet.

Der Vorteil ist, dass damit 95 % aller Nutzerwünsche abgedeckt sind. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn der Nutzer nicht bekannt ist. Ein nachträgliches Verschieben der Heizkurve nach oben entfällt, weil der Nutzer angenehme Temperaturen hat und nicht friert.

Ein großer Teil der Nutzer wird dann in bescheidenem Maße überversorgt sein. Hier empfiehlt sich eine regeltechnische Lösung, die die Heizkurve an den tatsächlichen Nutzerwunsch nach unten anpasst. Im einfachsten Fall wäre das die Einstellung der Innentemperatur am Heizungsregler. Damit steigt dann die Effizienz der Heizungsanlage in vielen Fällen sogar.

Beispiel Warmwasserbereitung

Wie wichtig die Aufzählung der zu verwendenden Standards ist, zeigt sich dort, wo die Normensituation eher unbefriedigend ist. Dazu gehört etwa die Auslegung der Warmwasserbereitung (Kapitel 3.5.2). Im Einfamilienhausbereich mit Brennwertgerät (also mit einer in der Regel sehr komfortorientierten Leistungsbereitstellung) erübrigt sich eine Berechnung zumindest für den üblichen Rahmen. Hier wäre die Forderung nach Nutzung eines Standards übertrieben.

Sobald man aber beispielsweise in den effizienten Neubaubereich mit eventuell knapp bemessener Wärmepumpe geht, sieht das anders aus. Eine falsche Bemessung führt zu dem Dilemma, dass der Nutzer im Winter kalt duschen muss oder im Wohnzimmer eher frischere Temperaturen bevorzugen sollte. Dazu kommt das Thema Heizstabeinsatz.

Nach den gültigen Normen bietet sich die Auslegung nach DIN EN 12 831-3 an. Das ist dann eine Simulation über 24 Stunden mit einem im Einzelfall fragwürdigen Verbrauchsprofil. Dazu führt das Regelwerk aus:

„Insofern liefern Verfahren wie in DIN EN 12831-3 zwar reproduzierbare, aber im Einzelfall möglicherweise nicht praxistaugliche Ergebnisse. Insbesondere für Wärmeerzeuger mit kleinen Leistungen ist die Normierung noch nicht ausreichend vorangeschritten. Insbesondere bei Wärmepumpen gibt es daher eine normativ unbefriedigende Situation.“

Eine angemessene Lösung für die Auslegung der Warmwasserbereitung kann das Regelwerk derzeit nicht liefern. Aber immerhin beschäftigen sich mindestens zwei Ausschüsse beim VDI bzw. DIN damit. In der nächsten Auflage des Regelwerks steht hier hoffentlich nicht nur ein Warnhinweis, sondern ein Ergebnis.

Beachtenswerte Punkte

Ergänzend sei noch exemplarisch auf zwei weitere Punkte im Kapitel 3 hingewiesen. So wird bei der Auslegung einer Solaranlage (Kapitel 3.5.10) gerne unterschlagen, dass diese Einfluss auf den Baukörper hat. Die Einbindung in die Dachhaut und insbesondere die Statik können aber ein Problem darstellen. Auch hier hilft das Arbeiten mit der zugehörigen Checkliste, um nichts zu vergessen.

Ebenfalls wichtig ist das Thema Kompatibilität. Durch herstellerneutrale Produktausschreibungen und Beschränkungen bei Herstellersystemen ist bei der Materialzusammenstellung nicht gesichert, dass eine Anlage auch dauerhaft funktioniert bzw. mit einem eventuellen Altbestand harmoniert. Diese Problematik findet sich an den offensichtlichen Punkten wie etwa der Hausautomation, betrifft aber letztlich alles.

Ein Wärmeerzeuger oder ein Rohrmaterial, das entgegen der VDI 2035 geringere pH-Bandbreiten verträgt, schränkt das pH-Band für die gesamte Anlage ein. Ein Abgasrohr, das, obwohl technisch funktionsfähig, durch die Zulassung des Wärmeerzeugers nicht verwendet werden darf, ist nicht zulässig. Der bisweilen fehlende Willen der Industrie, sich auf Standards zu berufen, hinterlässt zusehends Spuren. Hier muss unnötigerweise sehr genau geplant werden.

Dokumentation schafft Sicherheit

Im abschließenden Themenblock dieser Artikelserie geht es um die Dokumentation der Planungsleistung (Kapitel 4). Diese wird oft als Arbeit und Einschränkung empfunden. Tatsächlich ermöglicht eine angemessene Dokumentation erst einen sauberen Informationsfluss zwischen allen Beteiligten und verhindert damit viel Streit von der Planung bis zum Abriss der Anlage am Ende der Lebensdauer.

Ein gutes Beispiel ist das im aktuellen Entwurf zur VDI 2035 beschriebene Anlagenbuch. Im Rahmen der Planung wird eine Wasserbeschaffenheit für das Heizungswasser nach VDI 2035 vorgesehen. Der Planer entscheidet sich eventuell für eine salzarme Fahrweise und wählt ein geeignetes Produkt aus. Dies wird auf der ersten Seite des Anlagenbuches dokumentiert.

Der ausführende Handwerker kennt damit die zu überprüfenden Werte, weiß, wann Wiederholungsmessungen zu tätigen sind, und hat klare Messvorschriften. Bei der Übergabe der ausgeführten Anlage erstellt er ein weiteres Blatt für das Anlagenbuch, das die nunmehr ausgeführten Tätigkeiten dokumentiert. Bei der nach einem Jahr durchzuführenden Wartung hat der Monteur sofort alle zu überprüfenden Werte beisammen und hinterlässt nach Abschluss seiner Tätigkeit ebenfalls entsprechende Informationen.

Zu jedem Zeitpunkt sind die notwendigen Maßnahmen offensichtlich. Sollte es zu einem Schadensfall zum Beispiel durch Korrosion kommen, lässt sich schnell nachvollziehen, ob es sich um einen Produktfehler handelt oder ob bei der Planung, Ausführung oder Wartung etwas falsch gelaufen ist.

Vereinbarungen festhalten

Wie läuft es, wenn diese Dokumentation fehlt? Im Schadensfall zeigen alle mit dem Finger aufeinander. Da wird dann vorgeblich oder zu Recht behauptet, dass die Wasserbeschaffenheit nicht eingehalten wurde. Plötzlich werden Messwerte verlangt, die in der VDI 2035 gar nicht vorgesehen sind. Die Messung als solche wird angezweifelt.

Das sind übrigens alles Beispiele aus der Praxis. Jeder, dem schon einmal ein Gewährleistungsfall in diesem Bereich Probleme gemacht hat, weiß, dass die vorsorgliche Dokumentation viel billiger und zeitsparender ist als der Ärger und die Kosten bei der Schadensbehebung.

Gleiches gilt für den Nutzerwunsch. Es kostet natürlich (etwas) Zeit, im Rahmen der Grundlagenermittlung den Nutzerwunsch aufzunehmen ( SBZ 16/17-19). Wenn der Nutzer dann nach der Ausführung auf einmal maximalen Schallschutz wünscht oder höhere Raumtemperaturen, dann kann ein angeblicher Planungsfehler ziemlich teuer werden.

Planung durch Auftraggeber oder Auftragnehmer

Im Bereich der Dokumentation unterscheidet das Regelwerk Heizung zwei Fälle:

  • Planung durch Auftraggeber: Hier sind Planung und Ausführung getrennt, wie zum Beispiel bei VOB-Verträgen üblich.
  • Planung durch Auftragnehmer: Hier plant der ausführende Handwerker selbst. Das ist etwa typisch bei kleineren Anlagen wie im Einfamilienhaus.

Bei der Planung durch den Auftraggeber empfiehlt sich eine Dokumentation in Anlehnung an die VOB. Die wichtigsten Punkte werden auch hier in Form einer Checkliste aufgeführt. Dazu gehören auch Angaben, die auf den ersten Blick nichts mit der Ausführung zu tun haben. Man darf jedoch nicht vergessen, dass der ausführende Handwerker die Planung überprüfen muss.

Das bedeutet zwar im Wesentlichen eine Plausibilitätsprüfung, aber auch dafür bedarf es gewisser Informationen. Wenn zum Beispiel die Information, dass ein erhöhter Schallschutz gefordert ist, nicht weitergegeben wird, kann der Handwerker auch nicht erkennen, dass die Lage des Wärmeerzeugers ungeeignet ist. Schließlich kann auch ein leiser Ölbrenner unterhalb eines Schlafzimmers bei empfindlichen Nutzern ohne weitere Maßnahmen störend wirken.

Als Auftragnehmer den Umfang klären

Bei der Planung durch den Auftragnehmer hat man typischerweise eine andere Ausgangssituation. Hier ist der Kunde in der Regel Laie. Zu viele Informationen sind dann eher hinderlich. Dazu kommt eine höhere Kostensensibilität. Auf der anderen Seite muss aber auch diese Immobilie gepflegt werden.

So ist zum Beispiel die Dokumentation der Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich sinnvoll, um später Ventile austauschen zu können. Die Übergabe der kompletten Druckverlustrechnung ist angesichts der Zielgruppe aber eher unnötig. Eine Überprüfung der eigenen Planung durch den Kunden erfolgt nicht. Insofern kann und sollte hier reduziert werden. Die Dokumentation des Nutzerwunsches erfolgt dann beispielsweise zum Selbstschutz.

Insbesondere bei Planung durch den Auftragnehmer gibt es ein weites Feld, wie umfangreich die Dokumentation sein sollte. Im Rahmen des Planungsauftrages sollte dies daher möglichst eindeutig geklärt werden.

Ausblick

Mit diesem Beitrag endet die Artikelserie zum Regelwerk Heizung, Band 1: Planung. Sie hat gezeigt, dass eine strukturierte Arbeit zeit- und kostensparend sein kann. Das Regelwerk definiert für den Anwendungsfall Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze den planerischen Aufwand und sorgt in gewissem Rahmen für mehr Rechtssicherheit.

Derzeit befindet sich das Regelwerk Heizung, Band 2: Ausführung in Arbeit. Dieser Band wird den Bereich der Installation (ohne Planung) beschreiben. Ziel ist es, den kompletten Planungs- und Bauprozess bis zur Wartung (Band 3, in Planung) zu standardisieren. Dies vereinfacht die Kommunikation aller Beteiligten, reduziert unnötige Konflikte und erleichtert die Ausbildung.

Info

Artikelserie: Regelwerk Heizung

In unserer Reihe stellen wir in Zusammenarbeit mit dem ZVSHK den Band 1: Planung des „Regelwerks Heizung“ ausführlich vor. Dieser dient als Ratgeber und Checkliste für die tägliche Planungspraxis. Dabei stehen die folgenden Themen im Mittelpunkt:

  • Teil 1: Einführung in das Regelwerk <b>SBZ 14/15-19</b>
  • Teil 2: Grundlagenermittlung im Rahmen der Planung <b>SBZ 16/17-19</b>
  • Teil 3: Erstellung eines Anlagenkonzeptes <b>SBZ 19-19</b>
  • Teil 4: Planung und Dokumentation einer Anlage <b>SBZ 21-19</b>

SBZ-tipp

Regelwerk Heizung, Band 1: Planung

Angesichts der Vielzahl von Standards schafft das Regelwerk Heizung Klarheit für das Gewerk Heizung. Es richtet sich an den Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze und beschreibt zu jedem Planungsschritt die relevanten Normen und Richtlinien. So eignet es sich gleichermaßen für die Ausbildung wie für das Nachschlagen während der täglichen Arbeit.

Ergänzt wird das Regelwerk um etliche Hydraulikschemata, die eine beispielhafte und herstellerneutrale Umsetzung zeigen. Ziel ist es, dass der Heizungsfachbetrieb oder Planer unter Beachtung der jeweiligen Randbedingungen eine regelwerkskonforme Planung erstellen kann.

Im Onlineshop des ZVSHK unter www.zvshk.de sind das Regelwerk (Quicklink: QL1514746) und der Entwurf der Hydraulikschaubilder (Quicklink: QL1714766) erhältlich. Für einen ersten Eindruck sind dort auch Leseproben und Inhaltsverzeichnisse kostenlos verfügbar.

Autor

Dr.-Ing. Matthias Wagnitz ist Referent für Energie und Wärmetechnik beim ZVSHK, 14467 Potsdam, E-Mail: m.wagnitz@zvshk.de