Ob ein Werk mangelhaft ist, hängt nicht immer davon ab, ob es einwandfrei funktioniert – es reicht bereits ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.). Das hat der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Urteilen und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem viel beachteten Urteil klargestellt. Doch was genau gilt als a. a. R. d. T., was ist zu beachten, wenn sich die Regeln während der Installation ändern, und welches Risiko bringt die Gewährleistungsphase mit sich? Rechtsanwalt Thomas Herrig erläutert im Interview mit SBZ-Redakteurin Beate Geßler, was das SHK-Handwerk über die juristische Bedeutung technischer Regelwerke wissen sollte – und warum das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz die Branche nicht so einfach entlasten wird wie erhofft.
Der richtige Umgang mit technischen Regelwerken im SHK‑Handwerk
Trinkwasser-Installationen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu planen, zu errichten und zu betreiben. Zu den Regelwerken, die Fachplanern, ausführenden Betrieben und Betreibern konkrete, von der Fachwelt anerkannte Regeln der Technik bereitstellen, gehören vor allem DIN-Normen, VDI-Richtlinien und DVGW-Arbeitsblätter. Diese technischen Regelwerke dienen der Konkretisierung von Gesetzen und Verordnungen – etwa der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie enthalten Empfehlungen und technische Vorschläge dafür, auf welche Art und Weise die jeweiligen Forderungen umgesetzt werden können.
Expertinnen und Experten aus DACH fordern in einer Resolution, Innenraumluftqualität in Bauvorschriften und Förderprogrammen verbindlich festzuschreiben.
Technisch ausgereifte Luft/Wasser-Wärmepumpen erreichen heute niedrige Schallleistungspegel ohne einen signifikanten Rückgang der Energieeffizienz. Für das SHK-Handwerk ist entscheidend, Schallleistungspegel richtig einzuordnen und technische Angaben kritisch zu prüfen. SBZ-Redakteurin Katrin Drogatz-Krämer hat mit dem bei Viessmann beschäftigten Akustikingenieur Thorsten Schmidt darüber gesprochen, worauf es hierbei ankommt.
Das VDMA Forum Gebäudetechnik fordert die Bundesregierung auf, bei der Reform des GEG die EU-Gebäuderichtlinie nicht auf die lange Bank zu schieben.
Wie werden die Kosten gerecht verteilt, wenn in der Wärmewende der Gasnetzanschluss weichen muss? Ein Gutachten sieht erhebliche Regelungslücken.
Der BVF hat die neue „BVF Elektro-Richtlinie 1 – Elektrische Flächenheizungen“ veröffentlicht, eine Orientierungshilfe zu modernen elektrischen Flächenheizungssystemen.
Eine Verbändeinformation interpretiert die a.a.R.d.T. für Trinkwasser-Installationen auf Basis von Normen und Regelwerken. Der DVQST weist auf Lücken hin.
Der VDI kritisiert, dass in einer „Verbändeinformation“ zur Trinkwasser-Installation gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wichtige Regelwerke fehlen.
BTGA, DVGW, figawa, gefma und ZVSHK haben Hinweise für Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen im Kontext der TrinkwV veröffentlicht.
Am 1. Juli 2024 erscheint die grundlegende allgemein anerkannte Regel zur Ausstattung von Sanitärräumen, die Richtlinienreihe VDI 6000, neu.
Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament die bereits mit dem Rat der EU vereinbarte Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie angenommen.
Die Novelle für das GEG 2024 wurde mit der Verkündung der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2023 abgeschlossen.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt.
Der DVGW hat seine Technischen Regeln mit hygienischen Anforderungen für Trinkwasser-Installationen in der DVGW-W-551-Reihe neu zusammengefasst.
Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen zugestimmt. Sie wird kurzfristig in Kraft treten.
Bezüglich der BNetzA-Eckpunkte zur netzdienlichen Steuerung von Verbrauchseinrichtungen erwartet der BDH Bürger-Akzeptanz nur unter bestimmten Bedingungen.
Warum und wie sollte man eine Hygiene-Erstinspektion bei Trinkwasser-Installationen durchführen lassen? Die Stellungnahme FS-401 des DVQST gibt Antworten.
Die neue BTGA-Regel 4.001 beschreibt das strukturierte Aktivieren raumlufttechnischer Systeme für Nicht-Wohngebäude.
Der FGK-Status-Report 58 stellt Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg in der Heizperiode vor.
Ein Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz 2023 macht das Effizienzhaus 55 zur Mindestanforderung beim Neubau. Und es gibt einen Schub für Großwärmepumpen.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung hat jetzt eine aktualisierte Neuauflage seiner Publikation „Regelwerke der Technischen Gebäudeausrüstung“ herausgegeben.
Die Experten des Bundesverbands Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) und der beteiligten Verbände haben die Überarbeitung des Regelwerks „Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten“ abgeschlossen.
Neues Regelwerk Heizung – SBZ-Serie Teil 4 Nachdem der vorige Teil dieser Serie gezeigt hat, wie aus den Planungsgrundlagen ein Anlagenkonzept erstellt wird, geht es nun um die eigentliche Planung, also die Berechnung und Dimensionierung der Heizungsanlage sowie die notwendige Dokumentation. Beide Punkte sind ähnlich wichtig. Während die Berechnung eine funktionsfähige Anlage erst ermöglicht, verhindert eine angemessene Dokumentation Streit während und nach der Bauphase und schafft die Grundlage für eine zukünftige Bewirtschaftung der Immobilie. Matthias Wagnitz