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GEG kommt in die Umsetzung

Das GEG hat sich zu einem XXL-Gesetz mit 114 Paragrafen plus etlichen Anlagen entwickelt. Zur Erinnerung: Die GEG-Novellierung bekam erste Konturen durch ein Konzeptpapier, das im Juli 2022 gemeinsam durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen und Stadtentwicklung erstellt wurde. Das System Wärmepumpe stand dabei ganz vorne in der Gunst der Politik und wurde in Sachen Energieeffizienz als überragend gegenüber anderen Wärmeerzeugern eingestuft. Die Verwendung sollte daher in der Regel verpflichtend sein, wenn neue Heiztechnik zur Anwendung kommen würde.

Seitdem ist bekanntlich viel geschehen. Von Euphorie in der Bevölkerung, endlich durch Eigeninitiative wirksame Hebel in Sachen Energieeffizienz in der Hand zu haben, kann heute keine Rede sein – im Gegenteil. In einem zähen Prozess hat die Politik begreifen müssen, dass sich viele Bürger nicht durch ein „Heizungsgesetz“ bevormunden lassen wollen. Im Laufe des Jahres 2023 war lange nicht durchschaubar, wer wann was und wie zu erfüllen hat. Selbst bei Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat Ende September blieben viele Fragen zum GEG offen.

Damit sieht sich die Heizungsbranche weiterhin konfrontiert. Jakob Köllisch, Vorsitzender der Bundesfachgruppe SHK, kommentierte in der Herbstsitzung den Stand der Dinge betont sachlich: „Erst wenn jeder einen Nutzen in der Energiewende erkennt, wird die Sache zum Selbstläufer.“

Nicht überall passt eine Wärmepumpe

Schon als die Wärmepumpe als Standardsystem gewertet und baldmöglichst verpflichtend eingeführt werden sollte, kamen seitens der SHK-Verbandsorganisation kritische Einschätzungen in Bezug auf die Verwendbarkeit in eng bebauten Citylagen, weil dort oft weder ein Montageplatz noch ein Mindestabstand zu einem benachbarten Gebäude (wegen Schallemissionen) vorhanden seien.

In der Bufa-Sitzung diskutierten die haupt- und ehrenamtlichen Fachleute der SHK-Verbandsorganisation erneut ausgiebig über Verwendbarkeit, Hinderungsgründe und Alternativen zur Wärmepumpe, doch darauf detailliert einzugehen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Zumindest zeigt sich jetzt beim GEG allein im Umfang der Ausnahmeregelungen, dass die für das Gesetz zuständigen Bundesministerien verstanden haben, wie extrem komplex die Zusammenhänge sind, um den Gebäudebestand der Republik sowohl technisch als auch sozialverträglich auf das dringend benötigte Plus an Energieeffizienz anzuheben. Dabei gilt (von Ausnahmeregelungen abgesehen) die Prämisse beim GEG: Bei einer neuen Heizungsanlage müssen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien bestehen.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Nur an einem Beispiel sei an dieser Stelle verdeutlicht, dass das GEG in seinen Ausnahmeregelungen von einem Laien schwer zu durchschauen ist: So gilt der 65 %-Anteil an regenerativen Energien ab 1. Januar 2024 zunächst nur für neue Heizungen in Neubauten, die in Neubaugebieten stehen. Für neue Heizungen in Neubauten in einem Bestandsgebiet (z. B. wenn dort eine Baulücke geschlossen wird) oder bei einer klassischen Heizungsmodernisierung gelten die 65 % erst, nachdem der kommunale Wärmeplan mit den geforderten Gebietsausweisungen (dezentral, zentral, Wasserstoffnetz- oder Wärmenetzgebiet) vorliegt. Bis dahin können auch erst einmal noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Auf diese Wärmeerzeuger werden dann allerdings ab 2029 und in den Folgejahren 15%ige Beimischungspflichten von grünen Brennstoffen zukommen. Auch hat eine Pflichtberatung vor dem Einbau der Öl- oder Gasheizungen zu erfolgen.

GEG und WPG in engem Zusammenhang

Zwangsläufig kam auch in der Bufa-Sitzung zur Sprache, wie das GEG im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) betrachtet werden muss, das zeitgleich zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Denn von einer kommunalen Wärmeplanung (wie schon im vorherigen Abschnitt erwähnt) ist wiederum abhängig, ob überhaupt ein neues Fernwärmenetz für einen Stadtteil oder ein Quartier zu erwarten ist und welche Fristen dann für eine individuelle Heizungsmodernisierung zu berücksichtigen sind.

Doch gibt es nicht nur Übergangszeiträume, die mit Inkrafttreten des GEG bzw. des WPG Geltung bekommen. Viele Fragen und Antworten (FAQs), die innerhalb der SHK-Verbandsorganisation gesammelt wurden und auch beantwortet werden können, konzentrieren sich beispielsweise auf mögliche Varianten der Wärmepumpentechnik, die vorgeschriebenen gestaffelten Anteile an regenerativer Energie im Wärmeträger, den Austausch eines Heizungssystems im Havariefall oder die Verpflichtung zur Heizungsmodernisierung im selbst genutzten Eigenheim.

Die zentrale Verbandsorganisation hat unter www.zvshk.de/geg eine umfangreiche, auf aktuellem Stand gehaltene Themensammlung erarbeitet, von der die Mitgliedsbetriebe profitieren können.

Last but not least ist in dieser Auflistung auch thematisiert, welche finanzielle Förderung die Politik für nicht fossile neue Heizsysteme aktuell anbietet. Diese reicht von einer Grundförderung über einen Einkommensbonus (bei entsprechender Voraussetzung) bis zum Klima-Geschwindigkeitsbonus für eine möglichst frühzeitige Modernisierung.

Für die ersten drei Quartale 2023 weist die Statistik noch eine vergleichsweise hohe Verkaufszahl von Wärmeerzeugern für Heizöl und Gas aus.

Bild: BDH

Für die ersten drei Quartale 2023 weist die Statistik noch eine vergleichsweise hohe Verkaufszahl von Wärmeerzeugern für Heizöl und Gas aus.

„100 %-H2-ready“-Geräte bei Wärmeerzeugern

Im Angebot der leitungsgebundenen regenerativen Energien wird Wasserstoff (H2) eine große Zukunft vorausgesagt. Doch inwieweit tangiert dies zum jetzigen Zeitpunkt den Wärmemarkt? Antwort: In den nächsten Jahren nicht in größerem Umfang, lautete der Tenor in der Bufa. Zwar gibt es auf einige wenige Regionen beschränkte Pilotprojekte, in denen eine Wasserstoff-Verteilung realisiert wird, doch für den jeweiligen Energieversorger steht die Industrie als Abnehmer im Fokus. Häusliche Wärmeerzeuger in unmittelbarer Nachbarschaft könnten dann möglicherweise ebenfalls angeschlossen werden und vom reinen Wasserstoff profitieren.

In solchen Fällen ist dann von Bedeutung, dass installierte Wärmeerzeuger direkt ab Werk zu „100 % H2-ready“ sind oder durch ein Nachrüst-Kit dazu gebracht werden können und somit von einer solchen Wasserstoff-Insellösung profitieren würden. Im Herbst 2023 waren Anfragen keine Seltenheit, weil Kunden bereits in ein zukunftsorientiertes Heizsystem investieren wollten, doch beim Thema Wasserstoff ungenaue Vorstellungen hatten. Auch in den bestehenden Förderbedingungen wurden bereits H2-fähige Geräte erwähnt, die der Wärmemarkt jedoch noch nicht bereithielt.

Für Fachbetriebe gilt, dass Gasgeräte, die „auf 100 % H2“ umrüstbar sind, eingebaut werden dürfen. Falls es in einem Versorgungsgebiet dann doch nicht zu einem Anschluss mit reinem Wasserstoff kommen würde, wird auch für diese Geräte die Beimischungspflicht von 15 % an grünen Brennstoffen ab 2029 gelten.

Für herkömmliche Gasverteilnetze in der Republik ist ein anderes Szenario wesentlich bedeutsamer, weil auch dort Wasserstoff einen Anteil haben kann. Denn eine H2-Beimischung von lediglich 20 % gilt allgemein im Gasnetz als unkritisch. Der Anteil werde aus Gründen der Betriebssicherheit installierter Geräte auf absehbare Zeit aber nicht gesteigert werden können, war man sich in der Bufa sicher.

Entwicklungen im Wärmemarkt

Wärmepumpen verschiedener Bauart kann die Heizungsindustrie inzwischen verstärkt liefern. Im Jahr 2023 konnten nach Aussage von Herstellern etliche Produktionsanlagen aufgrund enormer Investitionen vergrößert werden, um in Zukunft einen Markt mit jährlich 500.000 Wärmepumpen bedienen zu können – in dieser Größenordnung soll nach Vorstellung der Politik die Wärmewende vorangebracht werden.

Mitte November lagen der Bufa Auswertungen über Verkaufszahlen der ersten drei Quartale 2023 vor, die der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) herausgegeben hatte. Demnach konnte der Gesamtmarkt an Wärmeerzeugern eine bemerkenswerte Steigerung von 46 % verzeichnen. Von den insgesamt 1.048.000 Neugeräten entfiel das Gros mit 706.500 Stück noch auf Systeme, die ihre Energie aus Gas oder Öl gewinnen.

Diverse Wärmepumpen summierten sich auf 295.500 Einheiten (bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine drastische Steigerung von 86 %). Über Gründe für eine Kaufzurückhaltung bzw. Auftragsstornierung, die bei den Heizungsbetrieben zu verzeichnen waren, mochte die Bufa nicht spekulieren.

Effizienzsteigerung konsequent verfolgen

Nicht zum ersten Mal brachte Jakob Köllisch in einer Bufa-Sitzung zur Sprache, dass bei der Heizungsmodernisierung ein wichtiges Potenzial in der Effizienzsteigerung liegen kann. Seiner Erfahrung nach könnten in vielen Systemen bis zu 20 % an Energieeinsparung erzielt werden, wenn der geschulte Fachbetrieb dies durch einen Heizungs-Check und daraus resultierende Möglichkeiten der Optimierung konsequent verfolgt.

„Effizienter werden kostet am wenigsten!“, kommentierte er diese Vorgehensweise und gab zu verstehen, dass in Zukunft noch stärker die Beratung des Fachbetriebs gefragt sei.

In der Bufa wurde definiert, welche Vorgehensweise die Landesverbände ihren Mitgliedsbetrieben vorschlagen können: Zunächst für eine Heizungsprüfung gemäß EnSimiMaV/GEG den Heizungs-Check nutzen. Dann erst in einer zweiten Stufe die Optimierung anbieten. So lässt sich noch Zeit gewinnen, bis Förderzusagen aufgrund der angespannten Haushaltslage als gesichert gelten können. Mit den aus der Optimierung gewonnenen Daten lässt sich dann die neue Heiztechnik, also vielfach die Wärmepumpe, ohne großen Aufwand weiter planen.

Zusammenhänge rund um GEG und WPG erläutern

Unter der Überschrift „Wie gestaltet sich die Zukunft der Energieversorgung?“ hat Köllisch zahlreiche Aspekte zusammengetragen und auf Charts dargestellt, die einem Vortrag auf Innungsebene dienen können, um Zusammenhänge rund um GEG und WPG verständlich zu machen. Die digitale Vorlage im PDF-Format liegt den SHK-Fachverbänden vor und lässt sich beispielsweise auf Innungsveranstaltungen einsetzen.

Seiner Einschätzung nach ist in mancher dicht bebauten Innenstadt auch in Zukunft die Errichtung eines Fernwärmenetzes unrealistisch. Für die Anlieger komme dann nur die Versorgung mit grünem Gas oder Strom (aus regenerativer Quelle) infrage. Aus seiner Sicht ist es deshalb für viele Fachbetriebe von Vorteil, wenn sie ihre Kompetenz erweitern würden, damit sie beispielsweise die Einsatzmöglichkeiten von Photovoltaik in ein Wärmekonzept einbeziehen können.

SHK und Elektro: Auch Hessen kooperiert

Jüngstes Beispiel für eine Zusammenarbeit zwischen einem SHK-Fachverband und dem entsprechenden Pendant der Elektrohandwerke stellte Thorsten Jakob vor. Der stellvertretende Bufa-Leiter ist SHK-Unternehmer in Hessen und hat sich in den letzten Jahren im Team seines Landesverbandes für eine Kooperation mit den organisierten Fachkollegen des Elektrohandwerks in Hessen und Rheinland-Pfalz starkgemacht (www.liv-fehr.de). Ziel ist, dass Innungen und organisierte Fachbetriebe von einem gemeinsamen Austausch profitieren können, um die Wärmewende mit 500.000 Wärmepumpen pro Jahr partnerschaftlich voranzubringen. Näheres dazu über www.shk-hessen.de.

Schwammstadtkonzept soll umgesetzt werden

Der Klimawandel und seine Auswirkungen diktierte nicht nur Heizungsthemen in die Tagesordnung der Bufa. An Bedeutung hat auch ein Be- und Entwässerungsthema gewonnen, das bislang eine untergeordnete Rolle gespielt hat und als Schwammstadtkonzept bezeichnet wird. Allermeist ging es bislang um Starkregenereignisse, die zweifellos zugenommen oder gar katastrophale Ausmaße angenommen haben. Doch Trockenperioden nehmen ebenfalls zu und stellen manche Kommune vor Aufgaben, die zunächst schwer lösbar scheinen. Vor allem Innenstädte mit hoher Flächenversiegelung zeigen sich anfällig für eine zunehmende Erwärmung bis hin zu Dürreschäden, weil Niederschläge zu schnell abfließen und kaum mehr auf Flächen mit speichernden Eigenschaften treffen.

Das Umweltbundesamt hat die Problematik aufgegriffen und mittlerweile nahezu 80 Maßnahmen (einschließlich Förderung) entwickelt, die bis 2030 in den Ländern umgesetzt werden sollen. Mehr Infos dazu unter www.uba.de (als Suchbegriffe eingeben: Nationale Wasserstrategie 27. März 2023).

Offenbar fehlt es aber in vielen Regionen an Know-how für die Umsetzung. Daher kam in der Bufa die Empfehlung, dass SHK-Unternehmer mit entsprechender Expertise auf die Verantwortlichen in den kommunalen Verwaltungen zugehen sollten. Denn es geht unter anderem um Projekte zur Entsiegelung von Flächen sowie um die Montage und Versorgung von grünen Fassaden und Dächern – für Klempner und Installateure ein bedeutendes Potenzial mit Zukunft.