291 Versicherte der BG BAU starben 2025 an den Folgen von Asbest – der häufigsten Todesursache bei Berufskrankheiten.
Asbest steckt in vielen Bestandsgebäuden, auch in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt neue Pflichten für Auftraggeber und ausführende Betriebe, definiert erstmals ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept und schafft klare Regeln für die funktionale Instandhaltung. Was SHK-Betriebe jetzt wissen müssen.
Freigesetzter Asbest verursacht Erkrankungen wie Lungenkrebs
Die BG Bau hat ihren Leitfaden zu Asbest aktualisiert und bietet damit SHK-Betrieben Orientierung bei den neuen Genehmigungs- und Nachweispflichten.
Seit Dezember gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind.
Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand.
Aufgrund ihrer hohen Gesundheitsgefahr dürfen Asbestmaterialien im Wirkungsbereich des SHKHandwerks nicht mehr eingebaut werden. Doch was ist zu tun, wenn ein Fachbetrieb z. B. im Rahmen einer Modernisierung auf diese Produkte stößt? Wie ist die Dringlichkeit einer Sanierung bei schwach gebundenen Asbestprodukten im Gebäude zu bewerten? Welche Sanierungsverfahren gibt es und wer darf sie durchführen?
Nach dreißigjähriger Nutzung erhielt das Kirchendach von Impekoven eine neue Dachdeckung. Und das, obwohl nur die Dachrinne erneuert werden sollte. Wie es dazu kam und wie die neue Dachbekleidung ausgeführt wurde, schildert der Autor im folgenden Bericht.