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Fachbeitrag zum gleichnamigen Webinar

Rückstausicherung in der Gebäudetechnik

Mit den steigenden Temperaturen wächst die Gefahr aufkommender Gewitter mit meist starken Niederschlägen bis hin zu Wolkenbrüchen. Dabei kann es zu starken Belastungen des unterirdischen Kanalnetzes kommen. Denn bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel oft über die so genannte Rückstauebene. Gemeint ist dabei meist die Höhe der Straßenoberkante. Die Folgen sind oft überflutete Kellerräume und Souterrain-Wohnungen, verbunden mit großen Schäden am Gebäude und Mobiliar. Aus diesem Grund sollten Entwässerungs­anlagen wie Bodenabläufe, Waschmaschinen, Waschbecken, Duschen oder Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau geschützt werden. Genau hier ist der Sanitär­installateur gefordert. Eine zuverlässige Rückstausicherung ist eine Sache für den Profi und nichts für den Selbermacher. Deshalb muss der Fachmann wissen, worauf es bei der Auswahl und der Umsetzung der richtigen Lösung ankommt.

Klare Einsatzgrenze für den Rückstauverschluss

Der Schutz gegen Rückstau von Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene ist keine Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung (DIN EN 12056). Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Einbau eines Rückstauverschlusses (Kolben, Klappen, Schieberplatten, Quetschventile) oder einer Hebeanlage bzw. einer Pumpanlage im Schacht. Doch wann darf ein Rückstauverschluss verwendet werden? Nach DIN EN 12056 erfolgt der Schutz gegen Rückstau durch Abwasserhebeanlagen. Nur in Ausnahmefällen sind Rückstauverschlüsse zulässig. Die Einsatzvoraussetzungen nach DIN EN 12056-4 hierfür sind:

  • Es muss ein Gefälle zum Kanal gegeben sein.
  • Es muss sich um Räume mit untergeordneter Nutzung handeln.
  • Das bedeutet, dass bei Rückstau keine wesentlichen Sachwerte beschädigt oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden.
  • Der Benutzerkreis muss klein sein.
  • Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen.
  • Bei Rückstau muss auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden können.

Die Rückstauverschlüsse sind regelmäßig zu warten. Unter anderem ist ein Rückstau zu simulieren, um die Dichtheit des Rückstauverschlusses prüfen zu können. Zudem ist die Funktion der Klappen bei zurückdrückendem Wasser zu prüfen.

Besser auf Nummer sicher gehen

Sind die Einsatzvoraussetzungen für einen Rückstauverschluss nicht gegeben oder fehlt das Gefälle zum Kanal, muss der Rückstauschutz über eine Hebeanlage erfolgen. Für die Auslegung einer Hebeanlage ist eine Reihe von Vorschriften sowohl hinsichtlich der Pumpentechnik als auch mit Blick auf die Installation zu beachten. Die Industrie offeriert Hebeanlagen unterschiedlicher Ausstattung und Leistung – für das kleine Einfamilienhaus ebenso wie für das mehrgeschossige Verwaltungsgebäude oder das große Einkaufszentrum. Der Installateur sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass die Hebeanlage zum einen möglichst leicht ist und kompakt dimensioniert wurde. Vorteilhaft sind Anschlussmöglichkeiten in unterschiedlichen Zulaufhöhen und möglichst viele Anschlussstutzen und Zusatzanschlüsse.

Der freie Durchgang der Pumpe muss mindestens 40mm betragen (DIN EN 12050). Das Pumpvolumen der Hebeanlage muss größer sein als der Leitungsinhalt der Druckleitung bis zur Rückstauschleife. Für die Bemessung der Förderleistung ist eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,7 m/s und ­eine maximale Fließgeschwindigkeit von 2,3 m/s einzuhalten (Ablagerungen/Geräusche). Dort, wo der Abwasserzufluss nicht unterbrochen werden darf, ist eine Doppelhebeanlage mit automatisch zuschaltender Reservepumpe vorzusehen (Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude, gewerbliche Nutzung). Die Druckleitung ist mit einer Schleife über die örtliche Rückstauebene – in der Regel die Höhe des Gehsteigs am Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal – zu führen und grundsätzlich ist eine geprüfte Rückschlagklappe in die Druckleitung einzubauen. Im Zulauf wie im Druckabgang muss ein Absperrschieber installiert werden. Eine DIN-EN-geprüfte Rückschlagklappe ist für einen fachgerechten Einbau Vorschrift.

Auswahl, Aufstellung und Montage der Hebeanlage

Als Druckleitungen für Hebeanlagen können alle Materialien/Rohrleitungen nach DIN 1986 Teil 4 eingesetzt werden, sofern die Rohrleitungen und deren Verbindungen mindestens dem Druck der Pumpe standhalten. Die Verbindungen müssen zugfest ausgelegt sein. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass diese von selbst leer laufen; eine Verengung in Fließrichtung ist nicht zulässig. Nach DIN EN 12050-1 müssen Abwasserhebeanlagen über Dach entlüftet werden. Die Lüftungsleitung darf sowohl in die Haupt- als auch in die Sekundärlüftung eingeführt werden. Zur Belüftung von Abwasserhebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile eingesetzt werden, da sowohl Be- wie auch Entlüftung sichergestellt sein müssen.

Die DIN/EN 12056-4 beschreibt auch recht detailliert, wie und wo Hebeanlagen aufzustellen und zu montieren sind. Demnach ist die Hebeanlage innerhalb eines Gebäudes in einem ausreichend beleuchteten und belüfteten Raum zu installieren. Der Aufstellort der Anlage darf zwar überflutungsgefährdet sein (z.B. in einem Schacht), die Steuerung dagegen muss an einem gut belüfteten überflutungssicheren Ort angebracht werden. Der Schacht für die Hebeanlage muss ausreichend groß bemessen sein (60 cm Freiraum für alle zu bedienenden und wartenden Teile). Für die Entwässerung des Raumes ist ein Pumpensumpf vorzusehen. Alle Rohranschlüsse müssen schalldämmend und flexibel ausgeführt werden. Der Sammelbehälter muss gegen Auftrieb gesichert werden, darf aber nicht baulich mit dem Gebäude verbunden sein (nicht einbetonieren).

Was mitunter missachtet wird: Oberflächenwasser, das außerhalb eines Gebäudes anfällt, muss auch mit einer Pumpstation außerhalb des Gebäudes entsorgt werden (DIN 1986-100) – Regenwasser darf also nicht in ­eine Hebeanlage innerhalb des Gebäudes eingeleitet werden (DIN EN 12056-4). Unter dem Aspekt der zunehmenden Starkregenfälle sollte diese Vorgabe auch beachtet werden. Denn wird der Keller infolge einer überlasteten oder wegen Stromausfalls nicht funktionsfähigen hausinternen Hebeanlage überschwemmt, dürfte die Versicherung kritische Fragen stellen und eventuell Leistungen verweigern!

Regelmäßiges Warten ist Pflicht

Ein wichtiger Punkt sind regelmäßige Wartungen und Inspektionen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb und sicheren Schutz gegen unliebsamen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu gewährleisten. Daher fordert die DIN EN 12056-4 als anerkannte Regel der Technik, dass bei Fäkalienhebeanlagen in Einfamilienhäusern einmal jährlich, in Mehrfamilienhäusern zweimal jährlich und in gewerblichen Gebäuden viermal jährlich eine Wartung durch einen Fachkundigen vorgenommen werden muss.

Nach Durchführung der Wartungsarbeiten ist die Hebeanlage wieder in Betrieb zu nehmen. Die Wartungsarbeiten sollten ausführlich dokumentiert werden. Der Betreiber ist über sämtliche Störungen zu unterrichten, die nicht behoben werden konnten. Nicht vergessen: Den Wartungsbericht unterschreiben lassen.

Fazit

Bei einem Starkregen oder einer Kanalstörung kann der Abwasserspiegel im Kanal bis zur Rückstauebene steigen. Nur eine Rückstausicherung verhindert dann, dass der Keller eines Gebäudes geflutet wird. Mit einer Hebeanlage liegen alle Beteiligten – der Installateur ebenso wie der Hausbesitzer – auf der sicheren Seite, selbst wenn sich die ursprüngliche Nutzung eines Gebäudes im Lauf der Jahre gravierend ändert.

Checkliste

Zehn-Punkte-Plan für die Wartung einer Hebeanlage

Sichtprüfung aller Anschlussverbindungen auf Dichtheit

Funktion der Ventile. Prüfen auf Leichtgängigkeit und Abdichtung; gegebenenfalls nachstellen und fetten.

Öffnen und Schließen von Rückschlagventilen. Ventilsitz und Kugel/Klappe prüfen. Funktionsprüfung.

Pumpeneinheit und direkt an die Pumpen angeschlossene Rohrleitungen reinigen. Lager und Laufrad prüfen.

Ölstand prüfen; gegebenenfalls Öl nachfüllen oder wechseln (nur wenn Pumpe mit einer Ölkammer ausgestattet ist).

Innenreinigung des Sammelbehälters (falls nötig oder in besonderen Fällen)

Sichtprüfung der elektrischen Bauteile der Hebeanlage.

Sichtprüfung des Sammelbehälters und Erfassung des Zustandes.

Hebeanlage alle zwei Jahre mit klarem Wasser ausspülen.

Wartungsbericht unterschreiben lassen.

Extras

Weitere interessante Details zum Thema gibt es auf der SBZ-Homepage zum Download. Im Einzelnen sind dies:

Direkter Link zur Planungshilfe Abwasser

Anforderungsformular für die Aus­legungs-Software Wincaps auf CD-ROM

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

SBZ Tipp

Jetzt zum GentnerWebinar anmelden

Wie es durch ungesicherte Bodenabläufe, Duschen, Waschbecken oder Toiletten zu unangenehmen Kellerüberflutungen mit Abwasser aus der Kanalisation kommen kann und welche Möglichkeiten es nach DIN EN 12056 gibt, um dies zu verhindern, erfahren Sie im Gentner-Webinar Rückstausicherung in der Gebäudetechnik. Die SBZ bietet Ihnen dazu zwei Termine:

30. September 2010, ab 19.00 Uhr

8. Oktober 2010, ab 17.00 Uhr

Die kostenlosen Webinare dauern etwa 60 Minuten. In einem anschließenden Chat (ca. 15 Minuten) beantworten die Referenten Fragen, die von den Teilnehmern während des Webinars eingereicht worden sind. Zusätzlich erhalten sie im Nachgang eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten. Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss, Lautsprecher oder Kopfhörer und den kostenlos verfügbaren Adobe Flash Player. Einen Download-Link finden Sie auf der Webseite

http://www.gentner.de/webinare

Autor

Oliver Heimann ist seit 2001 Schulungsingenieur im Schulungszentrum Waldhof bei der Grundfos GmbH in Erkrath, Telefon (02 11) 9 29 69-0, Telefax (02 11) 9 29 69-37 99, http://www.grundfos.de