Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Kaskoversicherung

Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden

Sofern ein Versicherungsnehmer weiß, dass sein Kraftfahrzeug beim Voreigentümer einen schweren Vorschaden erlitten hat, so verletzt er gegenüber ­seiner Kaskoversicherung seine Aufklärungspflichten, wenn er in einem Schadenfall diesen schweren Vorschaden verschweigt und statt dessen nur erklärt, das Fahrzeug sei sach- und fachgerecht repariert worden. Solche Angaben erfolgen dann „ins Blaue hinein“ und verletzen die Interessen der Kaskoversicherung, sodass die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei ist (OLG Köln, Az.: 9 U 3/08).