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Abschleppkosten

Kundenparkplatz nur für Kunden

Ein Pkw-Fahrzeugführer parkte auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums. Für Kunden war hier das Parken für eineinhalb Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe erlaubt. Gleichzeitig wurde der Hinweis erteilt, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dieser Fahrzeugführer legte keine Parkscheibe aus. Das Fahrzeug wurde daher abgeschleppt und vier Stunden später gegen Bezahlung der Abschleppkosten ausgelöst. Der Fahrzeugführer fühlte sich ungerecht behandelt und forderte vor Gericht die Abschleppkosten vom Betreiber des Einkaufszentrums zurück. Seine Klage hatte aber keinen Erfolg. Denn der Parkplatzbesitzer hat ein Selbsthilferecht und kann unberechtigt parkende Fahrzeuge entfernen lassen. Das ist weder unverhältnismäßig noch schikanös (LG Magdeburg, Az.: 1 S 70/08).